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   BGBl. I 1976 S. 2093   

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BGBl. I 1976 S. 2093 (https://dejure.org/1976,8926)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1976 Teil I Nr. 98, ausgegeben am 13.08.1976, Seite 2093
  • Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 (FStrAbÄndG)
  • vom 05.08.1976

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83

    Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur

    Abgesehen davon habe der Gesetzgeber mit den Bedarfsplänen des Fernstraßenausbaugesetzes - in der hier anzuwendenden Fassung vom 5. August 1976 (BGBl. I S. 2093) -, die die B 16 auf die höchste Dringlichkeitsstufe stellten, selbst eine Entscheidung zugunsten des umstrittenen Vorhabens getroffen.

    Das Berufungsgericht ist bei der Überprüfung des Abwägungsergebnisses von unzutreffenden rechtlichen Voraussetzungen ausgegangen und hat dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen i.d.F. des Fernstraßenausbauänderungsgesetzes vom 5. August 1976 (BGBl. I S. 2093) eine rechtliche Bedeutung beigemessen, die ihm nicht zukommt.

  • BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 41.88

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Längsgeteilte Bundesautobahn -

    Dies hat insgesamt zu einem Wandel verkehrspolitischer Planungsstrategien geführt, der sich in dem Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971-1985 vom 30. Juni 1971 (BGBl. I S. 873) und den nachfolgenden Änderungsgesetzen vom 5. August 1976 (BGBl. I S. 2093), vom 25. August 1980 (BGBl. I S. 1614) und vom 21. April 1986 (BGBl. I S. 557) niederschlägt.
  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 53.82

    Aufhebung - Planfeststellungsbeschluss - Aufgabe des Straßenbauvorhabens -

    Jedoch erschöpft sich der Regelungsgehalt der gesetzlichen Aussage in einer internen Bindung der Verwaltung vor allem im Hinblick auf haushaltsmäßige und zeitliche Prioritäten (wegen der möglichen Abweichungen vgl. § 6 FStrAbÄndG in der Fassung vom 5. August 1976 <BGBl. I S. 2093>).
  • BVerwG, 13.12.1984 - 4 B 166.84

    Verletzung der behördlichen Ermittlungspflichten in einem

    Die Hinweise der Beschwerdeführer auf den von renommierten Verkehrsplanern nach "allen wissenschaftlich abgesicherten Regeln der Verkehrsplanung erstellten" Generalverkehrsplan der beigeladenen Stadt Celle und auf den Bedarfsplan für Bundesfernstraßen (Gesetz vom 30. Juni 1971, BGBl. I S 873, in der Fassung vom 5. August 1976, BGBl. I S. 2093) reichen dazu ebensowenig aus wie das Vorbringen, die Richtigkeit der kommunalen Verkehrsplanung sei schriftsätzlich und in der mündlichen Verhandlung insbesondere durch die Diplom-Ingenieure Skoda und Sülflohn ausführlich erläutert worden.
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