Gesetzgebung
   BGBl. I 1976 S. 2256   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,4199
BGBl. I 1976 S. 2256 (https://dejure.org/1976,4199)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,4199) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1976 Teil I Nr. 105, ausgegeben am 25.08.1976, Seite 2256
  • Neufassung des Bundesbaugesetzes
  • vom 18.08.1976

Gesetzestext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (171)

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszugehen ist mit dem Berufungsgericht davon, daß sich die Zulässigkeit des von den Klägern bekämpften Vorhabens des Beigeladenen zu 2) nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesbaugesetzes vom 23. Juni 1960 (BGBl. I S. 341), jetzt in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2256) - BBauG - bestimmt.
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Soweit das Berufungsgericht bei der Beurteilung auf § 34 BBauG in seiner ursprünglichen Fassung abgestellt hat, bei einer jetzt erfolgenden Beurteilung aber auf § 34 BBauG in seiner neuen Fassung vom 18. August 1976 (BGBl I S 2256) abzustellen wäre, ergeben sich im Rahmen des vorliegenden Falles keine wesentlichen Unterschiede.
  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

    Er verweist in diesem Zusammenhang darauf, daß § 9 a BBauG in der Fassung des Gesetzes vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2256), der es in einer Art "Vorratsplanung" zuließ, die Zulässigkeit von im Bebauungsplan festgesetzten Nutzungen von der Sicherung bestimmter Einrichtungen der Infrastruktur abhängig zu machen, in das Baugesetzbuch vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2253) nicht übernommen worden ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht