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   BGBl. I 1977 S. 1229   

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BGBl. I 1977 S. 1229 (https://dejure.org/1977,6411)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1977 Teil I Nr. 45, ausgegeben am 16.07.1977, Seite 1229
  • Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes
  • vom 13.07.1977

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (51)

  • BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77

    Wehrpflichtnovelle

    Das am 1. August 1977 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes vom 13. Juli 1977 (BGBl. I S. 1229) - Wehrpflichtänderungsgesetz (WpflÄndG) - hat in seinem Art. 1 für ungediente Wehrpflichtige, die weder einberufen noch schriftlich benachrichtigt sind, daß sie als Ersatz für Ausfälle kurzfristig einberufen werden können, einerseits und für Soldaten sowie einberufene, vorbenachrichtigte und gediente Wehrpflichtige andererseits unterschiedliche Regelungen über ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer in das Wehrpflichtgesetz (Bekanntmachung der Neufassung vom 7. November 1977, BGBl. I S. 2021) eingeführt.
  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79

    Verfassungswidrigkeit des Wehrpflichtänderungsgesetzes - Schriftlicher

    Das Kreiswehrersatzamt teilte dem Kläger daraufhin am 16. August 1977 mit, sein Schreiben werde als Erklärung gemäß § 25 a des Wehrpflichtgesetzes (WPflG F. 1977) in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes vom 13. Juli 1977 (BGBl. I S. 1229) - in folgenden Wehrpflichtänderungsgesetz (WPflÄndG) - gewertet und an das Bundesamt für den Zivildienst weitergegeben.

    Das Bundesverfassungsgericht hat durch Urteil vom 13. April 1978 (BVerfGE 48, 127) das Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes vom 13. Juli 1977 (BGBl. I S. 1229) - Wehrpflichtänderungsgesetz - mit dem Grundgesetz für unvereinbar und nichtig erklärt.

  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den

    Nach der einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 1977 - 2 BvF 1/77 u.a. - in dem das Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes vom 13. Juli 1977 (BGBl. I S. 1229) betreffenden Normenkontrollverfahren wird dieses Gesetz ab 16. Dezember 1977 bis zur Verkündung einer Entscheidung in der Hauptsache außer Anwendung gesetzt.

    Eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen dürfte deshalb verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen, wenn generell auf die Überprüfung der jeweils verbal bekundeten Gewissensentscheidung verzichtet wird, wie es z.B. die Regelung in § 25 a Abs. 1 des Wehrpflichtgesetzes in der vom Bundesverfassungsgericht außer Anwendung gesetzten Fassung des Gesetzes vom 13. Juli 1977 (BGBl. I S. 1229) vorsieht.

  • BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 88.78

    Begriff der "nicht mehr anfechtbaren Entscheidung" im Sinne des

    Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes vom 13. Juli 1977 (BGBl. I S. 1229) - im folgenden Wehrpflichtänderungsgesetz (WPflÄndG) - am 1. August 1977 haben die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt.

    In der Einzelbegründung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes (BTDrucks. 8/126 S. 14) zu Art. 3 § 2 wird in diesem Zusammenhang ausgeführt:.

    Berücksichtigt man den Wortlaut des Art. 3 § 3 WPflÄndG, die einschlägigen Gesetzesmaterialien und (nicht zuletzt) die unverkennbare Tendenz des Wehrpflichtänderungsgesetzes, die bei den Verwaltungsgerichten noch anhängigen Verfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer möglichst rasch und unkompliziert nach Maßgabe des Art. 3 §§ 1 bis 3 WPflÄndG zum Abschluß zu bringen (vgl. Bericht des Abgeordneten Biermann vom 11. Mai 1977, BTDrucks. 8/434 S. 17), so muß daraus die rechtliche Schlußfolgerung gezogen werden, daß sich diese Rechtsstreitigkeiten allein durch das Inkrafttreten des Wehrpflichtänderungsgesetzes am 1. August 1977 - also ohne weitere Prozeßhandlungen der Parteien - erledigt haben.

  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 75.79

    Schriftlicher Annahmebescheid - Bundesamt für Zivildienst

    Am 14. Oktober 1977 teilte das Kreiswehreroatzamt dem Kläger mit, daß sein Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer als Erklärung im Sinne des § 25 a Abs. 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgenetzes und des Zivildienstgeretzes vom 13. Juli 1977 (BGBl. I S. 1229) - im folgenden Wehrpflichtänderungsgesetz (WPflÄndG) - gelte.

    Das Bundesverfassungsgericht hat durch Urteil von 13. April 1978 (BVerfGE 48, 127) das Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes vom 13. Juli 1977 (BGBl. I S. 1229) - Wehrpflichtänderungsgesetz - mit dem Grundgesetz für unvereinbar und nichtig erklärt.

    Auch der Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes (BT-Drucks. 8/126) ist nicht zu entnehmen, von welchen Vorstellungen sich der Gesetzgeber bei der Einführung dieses Begriffs in das von ihm geplante neue Wehrpflicht- und Zivildienstrecht hat leiten lassen.

  • BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 105.78

    Fortsetzung eingestellter Verfahren nach Nichtigkerklärung der

    Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes vom 13. Juli 1977 (BGBl. I S. 1229) - im folgenden Wehrpflichtänderungsgesetz (WPflÄndG) - erklärte der Bevollmächtigte des Klägers mit Schriftsatz vom 3. August 1977 folgendes:.

    In der Einzelbegründung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes (BTDrucks. 8/126 S. 14) zu Art. 3 § 2 wird in diesem Zusammenhang ausgeführt:.

    Berücksichtigt man den Wortlaut des Art. 3 § 3 WPflÄndG, die einschlägigen Gesetzesmaterialien und (nicht zuletzt) die unverkennbare Tendenz des Wehrpflichtänderungsgesetzes, die bei den Verwaltungsgerichten noch anhängigen Verfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer möglichst rasch und unkompliziert nach Maßgabe des Art. 3 §§ 1 bis 3 WPflÄndG zum Abschluß zu bringen (vgl. Bericht des Abgeordneten Biermann vom 11. Mai 1977, BTDrucks. 8/434 S. 17), so muß daraus die rechtliche Schlußfolgerung gezogen werden, daß sich diese Rechtsstreitigkeiten allein durch das Inkrafttreten des Wehrpflichtänderungsgesetzes am 1. August 1977 - also ohne weitere Prozeßhandlungen der Parteien - erledigt haben.

  • BAG, 13.03.1985 - 7 AZR 56/84

    Abschluss eines Arbeitsvertrags mit Befristung - Abschluss eines Arbeitsvertrags

    Befristeter und auflösend bedingter Arbeitsvertrag mit einem Vorsitzenden eines Prüfungsausschusses für Kriegsdienstverweigerer nach der Nichtigkeitserklärung des "Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes" vom 13. Juli 1977 (BGBl I S 1229) durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. April 1978 (BVerfGE 48, 127).

    Diese gesetzliche Neuregelung geht zurück auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. April 1978 (BVerfGE 48, 127), durch das die seitherige Regelung des Kriegsdienstverweigerungsverfahrens (Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes vom 13. Juli 1977, BGBl. I S. 1229) für nichtig erklärt worden war.

  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 44.79

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an eine

    Das Verwaltungsgericht hat durch Beschluß vom 12. September 1977 das Verfahren aufgrund von Art. 3 §§ 2 und 3 des Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes vom 13. Juli 1977 (BGBl. I S. 1229) - im folgenden Wehrpflichtänderungsgesetz (WPflÄndG) - in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 2 VwGO eingestellt und der Beklagten die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats sind die Klageverfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, die aufgrund des vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 48, 127) für nichtig erklärten Wehrpflichtänderungsgesetzes vom 13. Juli 1977 (BGBl. I S. 1229) von den Verwaltungsgerichten eingestellt worden sind, auf Antrag einer Partei fortzusetzen und materiellrechtlich d.h. nach den Vorschriften des Wehrpflichtgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1972 (BGBl. I S. 2277), zu entscheiden.

  • BVerwG, 14.03.1978 - 6 CB 32.77

    "Güterabwägung" als Voraussetzung einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer -

    Nach der einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 1977 - 2 BvF 1/77 u.a. - in dem das Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes vom 13. Juli 1977 (BGBl. I S. 1229) betreffenden Normenkontrollverfahren wird dieses Gesetz ab 16. Dezember 1977 bis zur Verkündung einer Entscheidung in der Hauptsache außer Anwendung gesetzt.

    Es mag zwar noch entschuldbar sein, daß er - wie er in dem erst am 7. September 1977 eingegangene Schriftsatz dem Gericht sinngemäß mitgeteilt hat - eine Revisionsbegründung im Hinblick auf das am 1. August 1977 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes vom 13. Juli 1977 (BGBl. I S. 1229) für gegenstandslos erachtet hat.

  • BVerwG, 15.08.1980 - 6 C 14.80

    Anforderungen an die geistige Auseinandersetzung mit den Problemen der

    Das Verwaltungsgericht hat auf die im Oktober 1976 erhobene Klage das Verfahren zunächst im Hinblick auf die Regelungen des Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes vom 13. Juli 1977 (BGBl. I S. 1229) nicht bearbeitet und in der mündlichen Verhandlung vom 25. April 1979 den Kläger als Partei vernommen.
  • BVerwG, 31.01.1978 - 6 B 35.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 28.07.1983 - 6 C 42.81

    Kriegsdienstverweigerer - Widerspruchsbescheid - Isolierte Anfechtung -

  • BVerwG, 24.06.1982 - 6 C 201.81

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als

  • BVerwG, 19.10.1981 - 6 C 97.80

    Annahmebescheid - Bundesamt für Zivildienst - Kriegsdienstverweigerer -

  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 C 17.77

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Unterlassene Protokollierung von

  • BVerwG, 25.02.1981 - 8 C 48.80

    Erledigung eines auf Aufhebung eines Musterungsbescheids gerichteten

  • BVerwG, 06.03.1978 - 8 B 60.77

    Rechtsmittelbelehrung - Nichtzulassungsbeschwerde - Protokoll des Urkundsbeamten

  • BVerwG, 19.10.1981 - 6 C 149.80

    Annahmebescheid - Bundesamt für Zivildienst - Zurückstellungsantrag

  • BVerwG, 20.02.1980 - 8 C 27.79

    Prüfungsmaßstab für die Feststellungen zur Tauglichkeit und Verwendungsfähigkeit

  • BVerwG, 06.09.1979 - 6 C 32.79

    Verfahrensrevision im Wehrpflichtrecht - Unwiderrufliche Beendigung des

  • BVerwG, 13.06.1979 - 6 C 82.78

    Anerkennung eines Wehrpflichtigen als Kriegsdienstverweigerer - Konkrete

  • BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 86.78

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Erledigung eines Rechtsstreits in der

  • BAG, 04.11.1982 - 2 AZR 19/81
  • BVerwG, 09.10.1980 - 6 CB 54.79

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Besonderer Aussagewert der Motive der

  • BVerwG, 23.09.1980 - 6 CB 77.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nachweis der Gewissensentscheidung

  • BVerwG, 12.08.1980 - 6 C 42.77

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Erfordernis konkreter Anhaltspunkte für

  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 75.78

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Auswirkungen des Urteils des

  • BVerwG, 07.02.1980 - 6 B 2.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Geltendmachung von Verfahrensmängeln im

  • BVerwG, 12.12.1979 - 6 C 66.78

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtigkeit einer Norm

  • BVerwG, 18.10.1979 - 6 C 9.79

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Rüge der Verletzung von

  • BVerwG, 06.08.1979 - 6 B 2.79

    Rechtsgrundsätze des Bundesverwaltungsgerichts über die Beweisanforderungen in

  • BVerwG, 30.10.1978 - 6 B 62.78

    Nichtzulassungsbeschwerde - Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderung

  • BVerwG, 19.10.1978 - 6 C 79.78

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Darlegung einer Gewissensentscheidung

  • BVerwG, 11.09.1978 - 6 C 59.77

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Beweisanforderungen in

  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 19.83

    Gewissensfreiheit - Kriegsdienstverweigerung - Anerkennung - Rücknahme - Widerruf

  • BVerwG, 19.01.1982 - 6 C 135.81

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung als

  • BVerwG, 19.10.1981 - 6 C 114.81

    Rechtwirkungen eines Zurückstellungsbescheides des Bundesamtes für den

  • BVerwG, 25.09.1981 - 6 CB 144.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Verletzung des

  • BVerwG, 24.11.1980 - 6 CB 116.80

    Darlegung eines Verfahrensmangels in der Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BVerwG, 30.04.1980 - 6 C 99.78

    Isolierte Anfechtung einer unselbstständigen Entscheidung über den Kostenpunkt

  • BVerwG, 17.10.1979 - 6 B 67.79

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderung an die

  • BVerwG, 13.09.1979 - 6 C 31.79

    Fortsetzung der nach Inkrafttreten des vom Bundesverfassungsgericht für nichtig

  • BVerwG, 06.09.1979 - 6 C 39.79

    Verfahrenrevision im Wehrpflichtrecht - Unwiderrufliche Beendigung des

  • BVerwG, 23.08.1979 - 6 C 33.79

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach Inkrafttreten des

  • BVerwG, 26.01.1978 - 6 B 46.77

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Geltendmachung von Verfahrensmängeln

  • BVerwG, 06.10.1980 - 6 CB 49.79

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als

  • BVerwG, 27.02.1980 - 6 B 123.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • BVerwG, 15.10.1979 - 6 C 15.79

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

  • BVerwG, 15.12.1978 - 6 C 60.77

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ex-tunc-Wirkung der

  • BVerwG, 23.01.1978 - 6 B 24.77

    Vorliegen einer absoluten Konsequenz hinsichtlich einer Ablehnung von

  • BVerwG, 04.09.1979 - 6 ER 401.79

    Örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts für die Klage eines

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