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   BGBl. I 1977 S. 1455   

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BGBl. I 1977 S. 1455 (https://dejure.org/1977,7518)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1977 Teil I Nr. 51, ausgegeben am 02.08.1977, Seite 1455
  • Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 10 Abs. 3, § 10 c Abs. 3, § 33 Abs. 3, § 33 a Abs. 2, § 33 b Abs. 5 und § 51 a des Einkommensteuergesetzes 1975 sowie § 2 a Abs. 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 1 des Wohnungsbau-Prämiengesetzes)
  • vom 19.07.1977
 
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Wird zitiert von ...

  • BFH, 02.12.1977 - VI R 180/76

    Rechtsschutzinteresse - Verpflichtungsklage - Eintragung eines Freibetrages -

    Im vorliegenden Fall ist die Möglichkeit nicht auszuschließen, daß die Vorschriften der § 39 Abs. 3 Satz 4, §§ 38 b, 32 Abs. 4 EStG mit Wirkung auch für den Streitfall geändert werden, weil das Bundesverfassungsgericht in dem Beschluß vom 8. Juni 1977 1 BvR 265/75 (BStBl II 1977, 526, BGBl I 1977, 1455) entschieden hat, daß u. a. § 10 Abs. 3, § 10 c Abs. 3, § 33 Abs. 3, § 33 a Abs. 2, § 33 b Abs. 5 EStG mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar seien, soweit sie u. a. den geschiedenen Elternteil, dem sein leibliches Kind nicht zugeordnet wird und der seiner Unterhaltspflicht nachkommt, von den kinderbedingten Steuervergünstigungen völlig ausschließen.
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