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   BGBl. I 1977 S. 1460   

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BGBl. I 1977 S. 1460 (https://dejure.org/1977,8280)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1977 Teil I Nr. 52, ausgegeben am 04.08.1977, Seite 1460
  • Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr (PBefAusglV)
  • vom 02.08.1977

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Er berechnet sich in Verbindung mit der Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr (PBefAusglV vom 2. August 1977 <BGBl I S. 1460], zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. März 2005 <BGBl I S. 931]).
  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 26.91

    Personenbeförderungsunternehmen - Verbund - Verbundenes Liniennetz - Gesellschaft

    Den von der Klägerin gestellten Antrag auf Ausgleichsleistungen nach § 45 a PBefG für das Kalenderjahr 1984 lehnte die Beklagte insoweit ab, als damit nach § 3 Abs. 3 der zu dieser Vorschrift erlassenen Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr - PBefAusglV - vom 2. August 1977 (BGBl. I S. 1460) ein 10 %iger Zuschlag auf die errechnete Zahl der Beförderungsfälle begehrt wurde.
  • BVerwG, 28.11.2007 - 3 C 47.06

    Personenbeförderung; Beförderungsunternehmen; OPNV; Ausbildungsverkehr;

    Nach § 3 Abs. 1 der Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr (PBefAusglV) vom 2. August 1977 (BGBl I S. 1460), geändert durch die Verordnung vom 24. März 1992 (BGBl I S. 730), werden Personen-Kilometer durch Multiplikation der Beförderungsfälle mit der mittleren Reiseweite ermittelt.
  • BVerwG, 07.09.2000 - 3 C 31.99

    Ausbildungsverkehr; Mindereinnahmen im Ausbildungsverkehr; Ausgleichszahlungen

    Den betroffenen Unternehmen sei es unbenommen, gemäß § 3 Abs. 5 der Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßen-Personen-Verkehr (PBefAusglV) vom 2. August 1977 (BGBl I S. 1460) nachzuweisen, dass in ihrem Falle die tatsächliche Inanspruchnahme der Zeitfahrausweise zu Ausbildungszwecken gravierend von dieser Vorgabe abweiche.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.1990 - 14 S 2358/88

    Ausbildungsverkehr - Ausgleich für gemeinwirtschaftliche Leistungen

    Nach der dazu ergangenen Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr -- PBefAusglV -- vom 02.08.1977 (BGBl. I S. 1460) sei bei der Berechnung dieses Ausgleichsbetrages für die mittlere Reiseweite, wenn Überlandlinienverkehr überwiege, der Durchschnittswert von 8 km zugrundezulegen.

    Die Einzelheiten der Ermittlung des Ausgleichsbetrages und dessen Höhe ergeben sich aus der aufgrund von § 58 Nr. 5 PBefG ergangenen Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr -- PBefAusglV -- vom 02.08.1977 (BGBl. I S. 1460).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.06.2006 - 1 B 23.05

    Ausgleich für gemeinwirtschaftliche Leistungen im Straßenpersonenverkehr;

    Für die Bestimmung der durchschnittlichen verkehrsspezifischen Kosten erteilt Abs. 2 Satz 2 den Landesregierungen eine Verordnungsermächtigung; die Einzelheiten zur Ermittlung des Unterschiedsbetrags gem. Abs. 2 Satz 1 und des dabei einzuhaltenden Verfahrens werden in der auf der Grundlage von § 57 Abs. 1 Nr. 9 PBefG vom Bundesminister für Verkehr mit Zustimmung des Bundesrates erlassenen Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr vom 2. August 1977 (BGBl. I S. 1460), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. November 2002 (BGBl. I S. 4450) -PBefAusglV- geregelt.
  • VG Frankfurt/Oder, 01.03.2011 - 7 K 2261/04
    Bei Vorliegen der Einnahmeaufteilung sollten die Unternehmen einen Änderungsantrag entsprechend der Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr vom 02. August 1977 (BGBl. I S. 1460) - im Folgenden: PBefAusglV - stellen.

    Nach § 3 Abs. 1 der auf § 57 Abs. 1 Nr. 9 PBefG beruhenden Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr (PBefAusglV) vom 2. August 1977 (BGBl I S. 1460), geändert durch die Verordnung vom 24. März 1992 (BGBl I S. 730), werden Personenkilometer durch Multiplikation der Beförderungsfälle mit der mittleren Reiseweite ermittelt.

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2000 - 3 S 2994/99

    Ausgleichsleistung nach dem PBefG - mittlere Reiseweite

    Die Einzelheiten der Ermittlung des Ausgleichsbetrages und insbesondere der Höhe desselben ergeben sich aus der - auf der Verordnungsermächtigung des § 58 Abs. 1 Nr. 5 PBefG i.d.F. vom 24.8.1976 (BGBl. I S. 2439), nunmehr § 57 Abs. 1 Nr. 9 PBefG, beruhenden - Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr - PBefAusglV -vom 2.8.1977 (BGBl. I S. 1460, mit späteren hier nicht einschlägigen Änderungen).
  • BVerwG, 14.02.1996 - 11 C 3.95

    Gewerberecht: Berechnung der Ausgleichszahlungen nach § 45a PBefG

    Das Berufungsurteil stützt sich allerdings auf Erwägungen, die Bundesrecht, nämlich § 3 Abs. 2 der Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr vom 2. August 1977 (BGBl I S. 1460) - PBefAusglV -, verletzen (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO).
  • VG Stuttgart, 28.11.2008 - 10 K 4451/06

    Ausbildungsverkehr; Ausgleichsleistungen nach dem Personenbeförderungsgesetz

    Die Einzelheiten der Ermittlung des Ausgleichsbetrages und insbesondere der Höhe desselben ergeben sich aus der auf der Ermächtigung des § 57 Abs. 1 Nr. 9 PBefG beruhenden Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr - PBefAusglV - vom 02.08.1977 (BGBl. I S. 1460, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 23.03.2005, BGBl. I S. 931).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2013 - 3 L 33/12
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1993 - 14 S 1279/92

    Zu den Voraussetzungen und Berechnungen von Ausgleichszahlungen im Linienverkehr

  • VG Köln, 28.05.2001 - 11 K 9765/97

    Höhe eines zu gewährenden Ausgleichs für die Beförderung von Personen mit

  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.1994 - 3 S 895/93

    Personenbeförderung: Verbundzuschlag - Ausgleichszahlungen für den

  • VG Dessau, 03.06.2004 - 2 A 6/03
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