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   BGBl. I 1977 S. 669   

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BGBl. I 1977 S. 669 (https://dejure.org/1977,7124)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1977 Teil I Nr. 27, ausgegeben am 06.05.1977, Seite 669
  • Neufassung des Investitionszulagengesetzes
  • vom 03.05.1977

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerwG, 21.03.1986 - 7 C 70.83

    Verzugszinsen - Öffentlich-rechtlicher Vertrag - Gegenseitigkeitsverhältnis

    Das Verwaltungsgericht stützt diesen Zinsanspruch auf eine entsprechende Anwendung der §§ 236 Abs. 1, 238 der Abgabenordnung (AO) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 613) und meint, die hier in Frage stehenden Zuschüsse gemäß § 2 des Gesetzes über Maßnahmen zur Sicherung der Altölbeseitigung (Altölgesetz - AltölG) vom 23. Dezember 1968 (BGBl. I S. 1419) seien wirtschaftliche Subventionen und hätten Ähnlichkeit mit der Investitionszulage, für die § 5 Abs. 5 des Investitionszulagengesetzes (InvZulG) in der Fassung vom 3. Mai 1977 (BGBl. I S. 669) eine entsprechende Anwendung der für Steuervergütungen geltenden Vorschriften der Abgabenordnung vorsehe.
  • BVerwG, 24.02.1982 - 7 C 32.81

    Investitionszulage für Güterverkehrsbetriebe - Artendifferenzierung bei

    Gesetzliche Grundlage für die begehrte Bescheinigung ist § 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 des Investitionszulagengesetzes in der Fassung vom 3. Mai 1977 (BGBl. I S. 669) - InvZulG 1977 -.
  • BVerwG, 24.02.1982 - 7 C 2.80

    Erfassung der Fälle der Exportsubstitution durch das Merkmal "überregional

    Gesetzliche Grundlage für die begehrte Bescheinigung ist § 1 Abs. 1 i.V.m. § 2 des Investitionszulagengesetzes in der Fassung vom 3. Mai 1977 (BGBl. I S. 669) - InvZulG 1977 -.
  • BVerwG, 24.03.1993 - 11 C 34.92

    Investitionszulage - Investition - Primäreffekt - Identität von Investor und

    Nicht stichhaltig ist das Argument des Ablehnungsbescheids, Krankenhäuser und somit auch die hier in Rede stehende Herz- und Gefäßklinik seien "ähnliche Einrichtungen" wie Kurheime und Sanatorien und seien deshalb wie diese seit der Aufhebung des § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 letzter Halbsatz des Investitionszulagengesetzes 1977 (Bekanntmachung vom 3. Mai 1977, BGBl. I S. 669) durch das Änderungsgesetz vom 30. Oktober 1978 (BGBl. I S. 1693) von der Förderung ausgeschlossen.
  • BFH, 19.10.1984 - III R 95/81

    Investitionszulage - Antragsfrist - Zweiter Antrag - Zulässigkeit

    Mit Bescheid vom 27. Januar 1977 gewährte der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin) antragsgemäß eine Investitionszulage für das Wirtschaftsjahr 1976 gemäß § 4b des Investitionszulagengesetzes i. d. F. der Bekanntmachung der Neufassung des Investitionszulagengesetzes vom 3. Mai 1977 - InvZulG - (BGBl I 1977, 669, BStBl I 1977, 239).
  • BVerwG, 24.01.1985 - 7 C 78.82

    Besonders förderungswürdig - Betriebsstätte des Fremdenverkehrs - Überregionale

    Demgemäß hat der Senat schon in seinem Urteil vom 23. Juli 1982 BVerwG 7 C 21.81 (Buchholz 451.56 InvZulG Nr. 17 = NJW 1983, 1010) zur früheren Regelung des § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 letzter Satzteil des Investitionszulagengesetzes in der Fassung vom 3. Mai 1977 (BGBl I S. 669) ausgeführt, eine Betriebsstätte diene dann dem Fremdenverkehr, wenn sie in einer den Betriebsstätten des Beherbergungsgewerbes vergleichbaren Weise Voraussetzung für den Aufenthalt von Fremden in einem Fremdenverkehrsgebiet sei.
  • BVerwG, 23.07.1982 - 7 C 21.81

    Investitionszulage - Förderungswürdigkeit - Segelschule - Binnengewässer -

    Gesetzliche Grundlage für die begehrte Bescheinigung ist § 1 Abs. 1 i.V.m. § 2 des Investitionszulagengesetzes in der Fassung vom 3. Mai 1977 (BGBl. I S. 669) - InvZulG 1977 -.
  • BVerwG, 23.01.1985 - 7 B 195.84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Soweit die Beschwerde für bedenklich und zweifelhaft hält, ob im vorliegenden Fall das Investitionszulagengesetz i.d.F. vom 3. Mai 1977 - InvZulG 1977 - (BGBl. I S. 669) Anwendung findet, wovon das Berufungsgericht zutreffend ausgegangen ist, ist von der Beschwerde eine grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO nicht "dargelegt" worden.
  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 146/87

    Schadensersatzanspruch wegen Nichtgewährung von Investitionszulage

    Dem Kläger steht gegen den Beklagten bereits deshalb kein Schadensersatzanspruch zu, weil die Investitionszulage bei Zugrundelegung des eigenen Vortrags des Klägers nicht unter Berufung auf § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Investitionszulagengesetzes in der hier anwendbaren Fassung vom 3. Mai 1977 (BGBl. I 669) hätte versagt werden dürfen.
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