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   BGBl. I 1978 S. 1959   

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BGBl. I 1978 S. 1959 (https://dejure.org/1978,8118)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1978 Teil I Nr. 68, ausgegeben am 19.12.1978, Seite 1959
  • Gesetz zur Durchführung der Zweiten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts
  • vom 13.12.1978

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 15.05.2000 - II ZR 359/98

    Ausgabe von Belegschaftsaktien; Bewertung und Bilanzierung von Lizenzrechten

    Zwar beruht diese Regelung auf Art. 7 der Zweiten Richtlinie der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts vom 13. Dezember 1976 (AblEG Nr. L 26/1), die mit Gesetz vom 31. Dezember 1978 (BGBl. I, 1959) in deutsches Recht umgesetzt worden ist.
  • BGH, 19.04.1982 - II ZR 55/81

    Holzmann - Bezugsrechtsausschluss bei genehmigtem Kapital

    Das Gesetz zur Durchführung der Zweiten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts vom 12. Dezember 1978 (BGBl I 1959) hat in § 186 Abs. 4 AktG folgenden Satz 2 eingefügt:.
  • BGH, 18.05.2009 - II ZR 262/07

    Mindestausgabebetrag

    ( § 192 Abs. 2 Nr. 1 AktG) im Zusammenhang mit der zeitlich nach ihr - nämlich auf Grund von Art. 1 Nr. 30 a) des Gesetzes zur Durchführung der Zweiten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts vom 13. Dezember 1978 (BGBl 1978 I 1959) -konzipierten Vorschrift des § 221 Abs. 2 Satz 1 AktG zu würdigen.
  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 121/02

    Anforderungen an die rechtliche Qualität von Sacheinlagen; Bewertung eines

    Nach § 27 Abs. 2 AktG können Sacheinlagen nur Vermögensgegenstände sein, deren wirtschaftlicher Wert feststellbar ist; da es sich um eine Kodifizierung der im deutschen Kapitalgesellschaftsrecht allgemein anerkannten Grundsätze über Sacheinlagen handelt, ist diese Inhaltsbestimmung entsprechend auf das GmbH-Recht übertragbar (h.M.: vgl. Hachenburg/Ulmer, GmbHG 8. Aufl. § 5 Rdn. 30 m.w.N.; vgl. auch amtl. Gesetzesbegründung, BT-Drucks. 8/1678, S. 12).
  • BGH, 18.05.2009 - II ZR 124/08

    Anforderungen an den Inhalt einer bedingten Kapitalerhöhung mit Ermächtigung des

    ( § 192 Abs. 2 Nr. 1 AktG) im Zusammenhang mit der zeitlich nach ihr - nämlich auf Grund von Art. 1 Nr. 30 a) des Gesetzes zur Durchführung der Zweiten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts vom 13. Dezember 1978 (BGBl 1978 I 1959) -konzipierten Vorschrift des § 221 Abs. 2 Satz 1 AktG zu würdigen.
  • BVerwG, 27.03.1984 - 1 C 125.80

    Kreditwesen - Einlagengeschäft - Bankwirtschaftliche Verkehrsauffassung -

    Die Klägerin hat aufgrund Beschlusses ihrer Hauptversammlung nach § 221 Abs. 1 des Aktiengesetzes, jetzt unverändert in der Fassung vom 13. Dezember 1978 (BGBl. I S. 1959) - AktG - Namens-Gewinnschuldverschreibungen (NGS) an Betriebsangehörige unter Ausschluß des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben, um dadurch zur Vermögensbildung der Arbeitnehmer und zur stärkeren Beteiligung ihrer Mitarbeiter am Unternehmenserfolg beizutragen.
  • BGH, 26.09.1994 - II ZR 236/93

    Ermächtigung des Vorstands zur Gewährung von Genußrechten; Anfechtung eines

    Dabei mag auf sich beruhen, ob die Nichteinbeziehung der Genußrechte in die Regelung des § 221 Abs. 2 AktG auf einem Redaktionsversehen (so Werner, ZHR 149 (1985), S. 236, 243 Fn. 15; ihm folgend OLG München ZIP 1993, 1471, 1472; Hüffer, AktG, 1993, § 221 Rz. 36; Krieger in Münch. Hdb. d. GesR, Bd. 4, AG 1988, § 63 Rz. 31; Groß, AG 1991, 201, 202) oder darauf beruht, daß Art. 25 Abs. 4 der Zweiten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 13. Dezember 1976 (abgedr. bei Lutter, Europ. Unternehmensrecht, ZGR SH 1, 3. Aufl., S. 173 ff.) das Ermächtigungsverfahren nur für Wandelschuldverschreibungen vorsah und der deutsche Gesetzgeber sich bei der Änderung des § 221 AktG durch Gesetz vom 13. Dezember 1978 (BGBl. I, S. 1959) darauf beschränkt hat, das Richtlinienrecht umzusetzen (so KK/Lutter, AktG, 2. Aufl., § 221 Rz. 78, 81; Karollus in Geßler/Hefermehl/Eckardt/Kropff, AktG, 1994, § 221 Rz. 338).
  • BVerwG, 27.03.1984 - 1 C 126.80

    Rechtliche Qualifizierung der Annahme fremder Gelder von Betriebsangehörigen

    Die Klägerin hat aufgrund Beschlusses ihrer Hauptversammlung nach § 221 Abs. 1 des Aktiengesetzes, jetzt unverändert in der Fassung vom 13. Dezember 1978 (BGBl. I S. 1959) - AktG - Namens-Gewinnschuldverschreibungen (NGS) an Betriebsangehörige unter Ausschluß des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben, um dadurch zur Vermögensbildung der Arbeitnehmer und zur stärkeren Beteiligung ihrer Mitarbeiter am Unternehmenserfolg beizutragen.
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