Gesetzgebung
BGBl. I 1978 S. 709 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1978 Teil I Nr. 31, ausgegeben am 21.06.1978, Seite 709
- Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahlgesetz - EuWG)
- vom 16.06.1978
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
In Nachschlagewerken
- Wikipedia
Europawahlgesetz
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 22.05.1979 - 2 BvR 193/79
5%-Sperrklausel III
Gegenstand der zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Verfassungsbeschwerden ist die in § 2 Abs. 6 des Gesetzes über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland ( Europawahlgesetz - EuWG ) vom 16. Juni 1978 (BGBl. I S. 709) enthaltene 5 v.H.-Sperrklausel. - BVerwG, 23.04.1985 - 2 WD 42.84
Frank Schwalba-Hoth
Nach § 21 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahlgesetz - EuWG) vom 16. Juni 1978 (BGBl I 709) - mit späterer Änderung - erwarb der frühere Soldat als gewählter Bewerber nach seiner mit Schreiben vom 9. Juli 1984 erklärten Annahme der Wahl mit der Eröffnung der ersten Sitzung des Europäischen Parlaments nach der Wahl für die Dauer von fünf Jahren (§ 1 Abs. 1 Satz 2 EuWG) die Mitgliedschaft im Europäischen Parlament.