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   BGBl. I 1978 S. 709   

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BGBl. I 1978 S. 709 (https://dejure.org/1978,10099)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1978 Teil I Nr. 31, ausgegeben am 21.06.1978, Seite 709
  • Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahlgesetz - EuWG)
  • vom 16.06.1978

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 22.05.1979 - 2 BvR 193/79

    5%-Sperrklausel III

    Gegenstand der zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Verfassungsbeschwerden ist die in § 2 Abs. 6 des Gesetzes über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland ( Europawahlgesetz - EuWG ) vom 16. Juni 1978 (BGBl. I S. 709) enthaltene 5 v.H.-Sperrklausel.
  • BVerwG, 23.04.1985 - 2 WD 42.84

    Frank Schwalba-Hoth

    Nach § 21 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahlgesetz - EuWG) vom 16. Juni 1978 (BGBl I 709) - mit späterer Änderung - erwarb der frühere Soldat als gewählter Bewerber nach seiner mit Schreiben vom 9. Juli 1984 erklärten Annahme der Wahl mit der Eröffnung der ersten Sitzung des Europäischen Parlaments nach der Wahl für die Dauer von fünf Jahren (§ 1 Abs. 1 Satz 2 EuWG) die Mitgliedschaft im Europäischen Parlament.
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