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   BGBl. I 1978 S. 869   

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BGBl. I 1978 S. 869 (https://dejure.org/1978,4932)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1978 Teil I Nr. 35, ausgegeben am 30.06.1978, Seite 869
  • Achtes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
  • vom 26.06.1978

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (28)

  • BAG, 18.09.1986 - 6 AZR 517/83

    Rückzahlung von Bezügen - Ausschluß des Entreicherungseinwands - Leistung des

    Nach § 40 Abs. 6 BBesG in der Fassung des Achten Änderungsgesetzes zum BBesG vom 26. Juni 1978 (BGBl. I S. 869) ist eine Doppelleistung der kinderbezogenen Teile des Ortszuschlags für ein und dasselbe Kind an zwei im öffentlichen Dienst Beschäftigte ausgeschlossen.
  • BAG, 30.10.2008 - 6 AZR 682/07

    Vergleichsentgelt nach § 5 TVÜ-VKA

    Durch das Haushaltsstrukturgesetz vom 18. Dezember 1975 (BGBl. I S. 3091) wurde die dem § 29 Abschn. B Abs. 5 BAT entsprechende Kürzungsregelung eingeführt, die mit Wirkung zum 1. Juli 1978 (BGBl. I S. 869) um die dritte Alternative der "entsprechenden Leistung" ergänzt wurde.
  • BVerfG, 29.06.1983 - 2 BvR 720/79

    Führung der unterschiedlosen Amtsbezeichnung "Professor" an Hochschulen

    d. F. des 2. BesVNG und des Art. 1 Nr. 2 des Achten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 26. Juni 1978 (BGBl. I S. 869).
  • BVerwG, 24.09.2013 - 2 C 52.11

    Altersteilzeit; Anwendungsvorrang; Arbeitszeit; Billigkeitsentscheidung;

    Durch das Achte Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 26. Juni 1978 (BGBl. I S. 869) ist zusätzlich zu den bestehenden Varianten "und stünde ihm ebenfalls der Ortszuschlag der Stufe 2 oder einer der folgenden Stufen zu" die neue 3. Alternative "oder eine entsprechende Leistung in Höhe von mindestens der Hälfte des Unterschiedsbetrags zwischen der Stufe 1 und der Stufe 2 des Ortszuschlages der höchsten Tarifklasse" eingefügt worden.
  • BVerwG, 24.04.1980 - 2 C 26.77

    Abgrenzung von allgemeiner Dienstpflicht zu jederzeitiger Einsatzbereitschaft -

    Eine besondere Zuständigkeit, wie sie § 121 BDO (jetzt gültig in der Fassung des Achten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 26. Juni 1978 [BGBl. I S. 869]) für Verfahren bei Fernbleiben vom Dienst bei Beamten enthält (vgl. hierzuBeschluß vom 20. Januar 1976 - BVerwG 1 DB 16.75 - [RiA 1976, 70]), besteht für Soldaten nicht (vgl. BVerwGE 43, 197 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 10.07.2007 - 5 LC 41/07

    Berücksichtigung des halben Familienzuschlags der Stufe 1 bei der Festsetzung der

    Der Anwendungsbereich der Konkurrenzregelung des § 40 Abs. 5 Satz 1 BBesG a. F. wurde durch Art. 11 Nr. 2a des Achten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 26. Juni 1978 (BGBl. I, S. 869) dahingehend erweitert, dass sie auch dann eingreift, wenn der Ehegatte eine dem Ortszuschlag der Stufe 2 oder einer der folgenden Stufen "entsprechende Leistung in Höhe von mindestens der Hälfte des Unterschiedsbetrages zwischen der Stufe 1 und der Stufe 2 des Ortzuschlags der höchsten Tarifklasse" erhielt.

    Bei dieser Gesetzesänderung handelte es sich um eine gesetzliche Klarstellung, die der Verwaltungspraxis Rechnung trug (vgl.: BT-Drs. 8/1606, S. 13).

  • BVerwG, 11.06.1985 - 2 C 4.82

    Öffentlich-rechtlich - Religionsgesellschaft - Sonstiger Arbeitgeber - Besoldung

    Allerdings sind die Worte: "sofern nicht bei organisatorisch selbständigen Einrichtungen, insbesondere bei Schulen, Krankenhäusern, Kindergärten, Altersheimen, die Voraussetzungen des Satzes 3 erfüllt sind" erst durch Art. 11 Nr. 2 Buchst. d des Achten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 26. Juni 1978 (BGBl. I S. 869) mit Wirkung vom 1. Juni 1978 in § 40 Abs. 7 Satz 1, 2. Halbsatz BBesG eingefügt worden.

    Tatsächlich wollte auch der Gesetzgeber lediglich im Lauf der Zeit erforderlich gewordene Klarstellungen der bisherigen Verwaltungspraxis im Bundesbesoldungsgesetz vornehmen (vgl. BT-Drucks. 8/1606, S. 12 und S. 13 (zu Art II, zu Nrn. 1, Buchst. a-d, 2>; im Ergebnis ebenso OVG Münster, Urteil vom 26. Oktober 1978 - 1 A 1849/77 -).

  • BVerwG, 02.11.1978 - 2 B 3.78

    Gemeindedirektoren - Kommunale Vertretungskörperschaften - Teilnahme an Sitzungen

    Die so umrissene Rechtsfrage, die auch nach dem nunmehr geltenden Recht (vgl. § 48 BBesG in der Fassung vom 23. Mai 1975, BGBl. I S. 1174, - BBesG 1975 -, zuletzt geändert durch das Achte Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 26. Juni 1978, BGBl. I S. 869, - 8. BBesÄndG -, in Verbindung mit der "Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte" in der Fassung vom 1. Juli 1977, BGBl. I S. 1108) unverändert von Bedeutung ist, bedarf indes keiner Klärung in einem künftigen Revisionsverfahren, weil sie sich unmittelbar in Anwendung der geltenden Rechtsvorschriften beantworten läßt.

    Dieses Ergebnis wird durch § 48 Abs. 2 BBesG bestätigt, der durch Art. 11 Nr. 5 des 8. BBesÄndG vom 26. Juni 1978 (BGBl. I S. 869) in das Gesetz eingefügt wurde.

  • BAG, 03.04.2003 - 6 AZR 78/02

    Höhe des Ortszuschlags

    Durch das Haushaltsstrukturgesetz vom 18. Dezember 1975 (BGBl. I S. 3091) wurde eine entsprechende Tarifkürzungsregelung eingeführt, die mit Wirkung zum 1. Juli 1978 (BGBl. I S. 869) um die 2. Alt. der "entsprechenden Leistung" ergänzt wurde.
  • BVerwG, 02.10.1986 - 2 C 31.85

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Ermessensentscheidung - Rechtsschutzinteresse -

    Der erkennende Senat hat in den Urteilen vom 28. Mai 1986 - BVerwG 2 C 18.85 - und - BVerwG 2 C 30.85 - ausgeführt, daß im Rahmen der Überleitungsregelung nach Art. X § 2 Abs. 3 Buchst. b des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (2. BesVNG) vom 23. Mai 1975 (BGBl. I S. 1173), u.a. geändert durch Art. 111 des Achten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 26. Juni 1978 (BGBl. I S. 869) in Verbindung mit § 148 Abs. 6 Satz 3 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NGH) vom 1. Juni 1978 (Nds.GVBl. S. 473) dem Beklagten eine besoldungsrechtliche Gestaltungsfreiheit eingeräumt ist, neben dem bisher erreichten statusrechtlichen Amt auch andere sachgerechte Einordnungskriterien zu berücksichtigen.
  • BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 30.85

    Besoldung der als Professoren übernommenen Fachhochschullehrer

  • LAG Baden-Württemberg, 16.12.2004 - 3 Sa 27/04

    Ortszuschlag - Diskriminierung von Teilzeitkräften unterhalb von 50 %

  • BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 50.85

    Übernahme eines Fachhochschullehrers als Professor gemäß WissHG NW § 122

  • BVerwG, 24.01.1979 - 6 B 42.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Besoldung eines

  • BVerwG, 15.02.1989 - 2 B 5.89

    Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung bei der Auslegung von

  • BVerwG, 06.06.1988 - 2 CB 7.88

    Besoldungsrechtliche Einordnung einer Professorenstelle eines

  • BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 37.85

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die besoldungsrechtliche Einordnung der als

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.05.2007 - 4 B 28.05

    Beamtenbesoldung: Verhältnis von Ortszuschlag und Familienzuschlag

  • BVerwG, 26.03.1992 - 2 C 9.90

    Sinn und Zweck des Anwärterheiratetenzuschlages - Berücksichtigung des

  • BVerwG, 27.02.1989 - 2 B 9.89

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Revisionszulassungsgrund -

  • BVerwG, 03.03.1989 - 2 B 22.89

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 27.02.1989 - 2 B 10.89

    Beendigung des Übernahmeverfahrens in die Besoldungsgruppe (BesGr.) C2 oder C3

  • BVerwG, 18.12.1986 - 2 CB 44.85

    Ausgestaltung der Regelungen des Besoldungsanspruchs eines zunächst im

  • BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 8.85

    Übernahme als Professorin - Besoldungsrechtliche Einordnung - Fachhochschullehrer

  • BSG, 05.05.1982 - 9a RV 1/82
  • BVerwG, 02.03.1979 - 6 B 44.77

    Gewährung einer Unterrichtungsgeldpauschale - Nichtzulassung der Revision mangels

  • VG Hannover, 21.10.2008 - 13 A 4615/06

    Höhe des Familienzuschlags, wenn Ehepartner nur Krankengeld erhält;

  • BVerwG, 16.10.1978 - 1 DB 25.78

    Rechtsmittel

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