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   BGBl. I 1979 S. 1301   

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BGBl. I 1979 S. 1301 (https://dejure.org/1979,9948)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1979 Teil I Nr. 48, ausgegeben am 03.08.1979, Seite 1301
  • Zweites Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Angehörige des öffentlichen Dienstes in Landesparlamenten)
  • vom 30.07.1979

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LSG Bayern, 31.07.2013 - L 15 VS 9/10

    (Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung -

    Für sie gilt zuvörderst das Leitbild des "Staatsbürgers in Uniform" (§ 6 Soldatengesetz -SoldG- hier idF vom 19. August 1975 - BGBl I 2273 -/30. Juli 1979 - BGBl I 1301 -).
  • BVerwG, 21.11.1989 - 1 DB 8.89

    Abgeordneter - Bundesbeamter - Unerlaubtes Fernbleiben - Dienstabbruch zwecks

    Die Regelung des § 89 a Abs. 2 BBG wurde durch Art. 2 Nr. 7 des Zweiten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Angehörige des öffentlichen Dienstes in Landesparlamenten) vom 30. Juli 1979 (BGBl. I S. 1301) mit Wirkung vom 1. Oktober 1979 eingefügt.

    Sie trägt dem vorgenannten Diätenurteil des Bundesverfassungsgerichts Rechnung (vgl. BT-Drucks. 8/2793 S. 9; Sträter in RiA 1980, 81).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.11.2010 - 2 A 10723/10

    Zur Urlaubsgewährung unter Fortzahlung der Dienstbezüge an Landesbeamten zur

    Die Vorgabe einer im Einzelfall bestehenden zeitlichen Kollision ergibt sich zudem aus einem weiteren Gesichtspunkt: Ausweislich der für das Bundesrecht vorliegenden Gesetzesmaterialien ist der Gesetzgeber des - inhaltlich gleichgelagerten - § 89 Abs. 3 Bundesbeamtengesetz (a.F) davon ausgegangen, dass eine Freistellung vom Dienst lediglich in dem "erforderlichen" Umfang erfolgen darf und das Maß der Erforderlichkeit "immer unter dem Gesichtspunkt der ehrenamtlichen Tätigkeit gesehen werden muss" (vgl. die Beschlussempfehlung und den Bericht des Innenausschusses des Deutschen Bundestags, BT-Drucks. 8/2793 S. 9).
  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 89.79

    Anspruch auf staatliches Tätigwerden als Teil des Grundrechts auf Berufsfreiheit

    Die Bundesrechtsanwaltsordnung vom 1. August 1959 (BGBl. I S. 565; zuletzt geändert durch das Gesetz vom 30. Juli 1979, BGBl. I S. 1301) - BRAO - enthalte gleichfalls keine Grundlage für den geltend gemachten Anspruch.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.1983 - 4 S 1704/83

    Verringerung des Lehrdeputats eines beamteten Professors zur Wahrnehmung seines

    Für den Umfang der Beurlaubung kommt es hiernach auf das Maß des Erforderlichen an, wobei auch zu berücksichtigen ist, daß es sich um die Ausübung eines Ehrenamtes handelt (vgl. hierzu Bericht des Innenausschusses vom 30.4.1979, BT-Drucks. 8/2793).
  • BSG, 15.07.1992 - 9a RV 15/91

    Eignungsprüfung - Wehrdienstunfall - Berufsförderung - Wehrpflichtiger -

    Dienst im engeren Sinne leistet der Soldat durch Erfüllung der militärischen Pflichten nach entsprechenden Grundsätzen und Vorschriften sowie auf besonderen Befehl hin im üblichen militärischen Befehls- und Gehorsamsverhältnis, in der Bundeswehr als Übung für die Erfüllung des Verteidigungsauftrages (§ 87 a GG, § 7 Soldatengesetz idF vom 19. August 1975 - BGBl I 2273/30. Juli 1979 - BGBl I 1301; Urteil des Senats in SozR 3200 § 85 Nr. 5 und Urteile des Senats in BSGE 54, 76, 77 = SozR 3200 § 81 Nr. 17 und vom 13. Dezember 1984 - 9a RV 17/83 - ; zur Erweiterung infolge militärischer Organisation: BSG SozR 3200 § 85 Nr. 5).
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