Gesetzgebung
   BGBl. I 1979 S. 1794   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,7472
BGBl. I 1979 S. 1794 (https://dejure.org/1979,7472)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,7472) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1979 Teil I Nr. 65, ausgegeben am 09.11.1979, Seite 1794
  • Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
  • vom 06.11.1979

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • VG Augsburg, 13.04.2012 - Au 7 K 11.497

    Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse 3, welche die Klasse 1b enthielt

    Nur eine Fahrerlaubnis der Klasse 3, welche vor dem 1. April 1980 erteilt wurde, berechtigte gemäß § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 StVZO i.d.F. vom 6. November 1979 (BGBl. I S. 1794), weiterhin zum Führen von Leichtkrafträdern gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 4a StVZO.

    Zwar gab diese Fahrerlaubnis der Klasse 3 dem Kläger nach der Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durch Art. 1 Nr. 2 b) der Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 6. November 1979 (BGBl. I S. 1794) auf der Grundlage des neu eingefügten § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 StVZO, (erstmalig) auch die Befugnis zum Führen von - in § 18 Abs. 2 Nr. 4a erstmals definierten - Leichtkrafträdern.

  • BVerwG, 18.11.1983 - 7 C 75.82

    Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis bei einem Wohnsitz im Inland

    Die angefochtene Ablehnung des Antrags des Klägers, ihm als Inhaber der spanischen Fahrerlaubnis die deutsche Fahrerlaubnis fahrprüfungsfrei zu erteilen, beruht auf der Anwendung des § 15 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der damals geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 1974 (BGBl. I S. 3193) und der Verordnung vom 6. November 1979 (BGBl. I S. 1794) - StVZO - sie beruht weiterhin auf der Anwendung der §§ 4 und 5 der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr vom 12. November 1934 (RGBl. I S. 1137) in der Fassung der Verordnung vom 18. April 1940 (RGBl. I S. 662) - IntVO -, die außerdeutschen Kraftfahrzeugführern gestatten, vorübergehend - nämlich bis zu einem Jahr, beginnend mit dem Tage des Grenzübertritts - mit ihrer ausländischen Fahrerlaubnis Kraftfahrzeuge im Inland zu führen.
  • BVerwG, 18.11.1983 - 7 C 35.82

    Eignungsbedenken beim Nichtbestehen einer theoretischen Befähigungsprüfung -

    Die Bescheide der Beklagten, die den Antrag der Klägerin auf fahrprüfungsfreie Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis abgelehnt haben, sind in Anwendung des § 15 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der damals geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 1974 (BGBl. I S. 3193) und der Verordnung vom 6. November 1979 (BGBl. I S. 1794) - StVZO - ergangen.
  • BGH, 17.03.1982 - IVa ZR 234/80

    Leistungspflicht der Haftpflichtversicherung - Führen eines Fahrzeuges ohne

    c) Durch die Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 6. November 1979 (BGBl I 1794, 1795) hat § 15 Abs. 2 eine neue Fassung erhalten; nach ihr muß sich die Prüfung des ausländischen Antragstellers auch darauf erstrecken, ob er "mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist".
  • BVerwG, 07.12.1983 - 7 C 96.82

    Fahrerlaubniserwerb - Absehen von der Ablegung einer Fahrprüfung - Ausländischer

    Die angefochtene Ablehnung des Antrags des Klägers, ihm als Inhaber der marokkanischen Fahrerlaubnis die deutsche Fahrerlaubnis fahrprüfungsfrei zu erteilen, beruht auf der Anwendung des § 15 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der damals geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 1974 (BGBl. I S. 3193) und der Verordnung vom 6. November 1979 (BGBl. I S. 1794) - StVZO - sie beruht weiterhin auf der Anwendung der §§ 4 und 5 der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr vom 12. November 1934 (RGBl. I S. 1137) in der Fassung der Verordnung vom 18. April 1940 (RGBl. I S. 662) - IntVO -, die außerdeutschen Kraftfahrzeugführern gestatten, vorübergehend - nämlich bis zu einem Jahr, beginnend mit dem Tage des Grenzübertritts - mit ihrer ausländischen Fahrerlaubnis Kraftfahrzeuge im Inland zu führen.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.1991 - 10 S 2069/91

    Kein Wiederaufleben der alten Fahrerlaubnis nach Entziehung und anschließender

    Die ihm am 22.8.1977 erteilte Fahrerlaubnis der Klassen 3 und 4 gab ihm nach der Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durch die Verordnung vom 6.11.1979 (BGBl. I S. 1794) auf der Grundlage des neu eingefügten § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 4 StVZO die Befugnis auch zum Führen von Leichtkrafträdern.
  • BVerwG, 20.10.1981 - 7 B 114.81

    Erteilung und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung -

    Diese Vorschrift, die hier für die Verpflichtungsklage des Klägers in der Fassung der Verordnung vom 6. November 1979 (BGBl. I 1794 [1796]) anzuwenden ist, erleichtert die Voraussetzungen des § 15 e Abs. 1 StVZO für die Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, wenn der Bewerber innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Stellung des Antrags eine entsprechende deutsche Erlaubnis besessen hat.
  • VG Braunschweig, 19.12.2001 - 6 A 94/01

    Berechtigung; Ermessen; Fahrerlaubnis; Fahrprüfung; Neuerteilung; Verzicht;

    Ein Anspruch des Klägers auf Erteilung der begehrten Fahrerlaubnis für die Klasse A1 folgt nicht bereits aus der Tatsache, dass er (übrigens erst) seit der Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durch die Verordnung vom 06.11.1979 (BGBl. I S. 1794) auf der Grundlage des damals neu eingefügten § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 4 StVZO mit seiner Fahrerlaubnis der Klasse 3 auch die Befugnis zum Führen von Leichtkrafträdern (nach der Definition des § 18 Abs. 2 Nr. 4 a StVZO a.F.: Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und nicht mehr als 80 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h) besaß.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht