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   BGBl. I 1979 S. 49   

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https://dejure.org/1979,11854
BGBl. I 1979 S. 49 (https://dejure.org/1979,11854)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1979 Teil I Nr. 2, ausgegeben am 13.01.1979, Seite 49
  • Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
  • vom 04.01.1979

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

    Das Bundesbesoldungsgesetz in der Fassung des Artikels I des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern vom 23. Mai 1975 (BGBl. I S. 1173), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Januar 1979 (BGBl. I S. 49), wird wie folgt geändert:...8.
  • BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 23.95

    Beamtenrecht - Beförderung, Auswahl der Beamten für ein neugeschaffenes

    Durch Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 4. Januar 1979 (BGBl I S. 49) war die Bundesbesoldungsordnung A um eine Regelung (damals Fußnote 4 zur BesGr. A 9) ergänzt worden, wonach u.a. bis zu 30 v.H. der Stellen für Polizeihauptmeister für Funktionen, die sich von denen der BesGr.
  • BVerwG, 19.09.1989 - 2 C 80.86

    Beamtenversorgung - Versorgung aus letztem Amt - Versorgungsbezüge - Verletzung

    § 5 Abs. 4 Satz 3 BeamtVG kommt nach dem eindeutigen Wortlaut dieser Vorschrift nicht zum Zuge, weil der Kläger in dieses durch Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 4. Januar 1979 (BGBl. I S. 49) neu geschaffene Spitzenamt des mittleren Dienstes nicht unter erstmaliger Besetzung der dafür eingerichteten Planstelle befördert worden ist.
  • BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 64.86

    Besoldung eines Beamten - Anwendbarkeit von Übergangsregelungen zur

    Bei der dem Rechtsvorgänger der Kläger gewährten Zulage handele es sich um eine Amtszulage nach Besoldungsgruppe A 9, Fußnote 4 der Anlage I zum Bundesbesoldungsgesetz - BBesG - in der hier maßgeblichen Fassung des Änderungsgesetzes vom 4. Januar 1979 (BGBl. I S. 49), die gemäß § 42 Abs. 2 BBesG als Bestandteil des Grundgehaltes gelte und ruhegehaltfähig sei.
  • VG Würzburg, 16.01.1992 - W 1 K 91.886

    Festsetzung der Versorgungsbezüge auf der Grundlage der Besoldungsgruppe A 9 Z;

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