Gesetzgebung
BGBl. I 1979 S. 49 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1979 Teil I Nr. 2, ausgegeben am 13.01.1979, Seite 49
- Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
- vom 04.01.1979
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (5)
- BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86
Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum …
Das Bundesbesoldungsgesetz in der Fassung des Artikels I des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern vom 23. Mai 1975 (BGBl. I S. 1173), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Januar 1979 (BGBl. I S. 49), wird wie folgt geändert:...8. - BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 23.95
Beamtenrecht - Beförderung, Auswahl der Beamten für ein neugeschaffenes …
Durch Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 4. Januar 1979 (BGBl I S. 49) war die Bundesbesoldungsordnung A um eine Regelung (damals Fußnote 4 zur BesGr. A 9) ergänzt worden, wonach u.a. bis zu 30 v.H. der Stellen für Polizeihauptmeister für Funktionen, die sich von denen der BesGr. - BVerwG, 19.09.1989 - 2 C 80.86
Beamtenversorgung - Versorgung aus letztem Amt - Versorgungsbezüge - Verletzung …
§ 5 Abs. 4 Satz 3 BeamtVG kommt nach dem eindeutigen Wortlaut dieser Vorschrift nicht zum Zuge, weil der Kläger in dieses durch Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 4. Januar 1979 (BGBl. I S. 49) neu geschaffene Spitzenamt des mittleren Dienstes nicht unter erstmaliger Besetzung der dafür eingerichteten Planstelle befördert worden ist. - BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 64.86
Besoldung eines Beamten - Anwendbarkeit von Übergangsregelungen zur …
Bei der dem Rechtsvorgänger der Kläger gewährten Zulage handele es sich um eine Amtszulage nach Besoldungsgruppe A 9, Fußnote 4 der Anlage I zum Bundesbesoldungsgesetz - BBesG - in der hier maßgeblichen Fassung des Änderungsgesetzes vom 4. Januar 1979 (BGBl. I S. 49), die gemäß § 42 Abs. 2 BBesG als Bestandteil des Grundgehaltes gelte und ruhegehaltfähig sei. - VG Würzburg, 16.01.1992 - W 1 K 91.886
Festsetzung der Versorgungsbezüge auf der Grundlage der Besoldungsgruppe A 9 Z; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar