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   BGBl. I 1979 S. 960   

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BGBl. I 1979 S. 960 (https://dejure.org/1979,7447)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1979 Teil I Nr. 37, ausgegeben am 13.07.1979, Seite 960
  • Zweites Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes
  • vom 09.07.1979

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 65.87

    Güterfernverkehr - Genehmigung - Auswahlverfahren - Bewerberauswahl -

    Die in § 10 Abs. 3 GüKG - in der durch Gesetz vom 9. Juli 1979 (BGBl. I S. 960) geänderten Fassung - getroffene Regelung über das Verfahren und die Maßstäbe für die Auswahl von Bewerbern um eine Güterfernverkehrsgenehmigung entspricht den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Bestimmtheit von objektiven Berufszulassungsschranken (im Anschluß an das Urteil des Senats vom 3. November 1976 - BVerwG 7 C 60.74 - BVerwGE 51, 235).

    Das Verwaltungsgericht hat zur Begründung des klagabweisenden Urteils ausgeführt: § 10 Abs. 3 des Güterkraftverkehrsgesetzes - GüKG - in der Fassung des Gesetzes vom 9. Juli 1979 (BGBl. I S. 960) stehe im Einklang mit Art. 12 GG.

    Der Auffassung des Beklagten, die Klage sei wegen Erschöpfung des nach § 9 Abs. 1 des Güterkraftverkehrsgesetzes - GüKG - in der Fassung des Gesetzes vom 9. Juli 1979 (BGBl. I S. 960) verfügbaren Kontingents nicht zulässig, weil die Klägerin nicht zugleich eine einem Mitbewerber erteilte Genehmigung angefochten habe (Konkurrentenklage) und weil deshalb ein Anspruch der Klägerin wegen Erschöpfung des Kontingents auf jeden Fall scheitern müsse, ist nicht zu folgen.

  • BVerwG, 02.09.1983 - 7 C 97.81

    Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens

    Als "Unternehmen im ganzen" im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 2 GüKG könnte auch ein selbständig abgrenzbarer Unternehmensteil verstanden werden (vgl. § 10 Abs. 4 i.d.F. vom 9. Juli 1979 - BGBl. I S. 960).
  • BGH, 04.02.1982 - I ZR 169/80

    Spediteurhaftung in den Fällen der §§ 412, 413 HGB

    Inzwischen habe jedoch § 26 GüKG durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes vom 9. Juli 1979 (BGBl I S. 960) eine Fassung erhalten, die es erlaube, die Haftung des Transportunternehmers durch Vertrag auszuschließen oder zu beschränken, sofern Beförderungsbedingungen - wie hier die KVO - keine Anwendung fänden.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Zeit bis zur Ergänzung der KVO durch Einfügung des § 1 Abs. 5 aufgrund der VO TSF Nr. 4/78 des Bundesministers für Verkehr vom 19. September 1978 über Tarife für den Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen (BAnz. 179/78) und bis zur Änderung des § 26 GüKG aufgrund des Art. 1 Nr. 9 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes vom 9. Juli 1979 (BGBl I S. 960) konnte aber der Spediteur in den Fällen der §§ 412, 413 HGB, also auch der Sammelladungsspediteur wie hier die Beklagte, bei einer Beförderung des Gutes mit Kraftfahrzeugen im Güterfernverkehr - gleichviel ob er die Beförderung selbst ausführte oder wie hier durch Dritte ausführen ließ - seine Haftung nach Gesetz oder Beförderungsbedingungen (KVO) weder ausschließen noch beschränken, weil er insoweit nicht nur die Rechte und Pflichten eines Frachtführers nach dem HGB hatte, sondern auch die - gem. § 26 GüKG a.F. nicht abdingbaren - Rechte und Pflichten eines Unternehmers nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (BGHZ 38, 150 - NJW 1963, 106 [BGH 25.10.1962 - II ZR 39/61]; BGH NJW 1972, 1003; BGH NJW 1972, 866; BGHZ 65, 340 = NJW 1976, 1029; BGH VersR 1978, 946; BGH NJW 1979, 2470 = VersR 1979, 445; BGH VersR 1979, 811).

    Auf die Neufassung § 26 GüKG durch Art. 1 Nr. 9 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes vom 9. Juli 1979 (BGBl I S. 960 kann sich die Beklagte demgegenüber nicht berufen. Zwar stellt sich im Hinblick auf die Neufassung des § 26 GüKG die Frage, ob der Spediteur nunmehr in den Fällen der §§ 412, 413 HGB Haftungsvereinbarungen mit den Kunden wirksam treffen kann, soweit er bei der Beförderung des Transportgutes nicht eigene Kraftfahrzeuge im Güterfernverkehr einsetzt (vgl. die Beschlußempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes BT-Drucks. 8/2605 S. 12).

  • BFH, 10.08.1989 - X R 176/87

    Güterfernverkehrsgenehmigungen sind selbständig bewertbare immaterielle

    Entgeltlich erworbene Güterverkehrsgenehmigungen sind auch nach Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des GüKG vom 9. Juli 1979 (BGBl I 1979, 960) selbständig bewertbare immaterielle Wirtschaftsgüter (Anschluß an BFH-Urteil vom 22. März 1989 II R 15/86, BFHE 157, 211, BStBl II 1989, 644).

    Nach Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) vom 9. Juli 1979 (BGBl I 1979, 960) und der hierzu erlassenen bundeseinheitlichen Vergaberichtlinien sei die Übertragung einzelner Konzessionen nicht nur rechtlich, sondern auch faktisch ausgeschlossen.

  • BVerwG, 17.09.1987 - 7 C 15.85

    Vereinfachtes Verfahren - Güterfernverkehrsgenehmigung - Nebenbestimmung -

    Die Beklagte hat demgegenüber den Standpunkt vertreten, die als auflösende Bedingung anzusehende Nebenbestimmung sei nach § 10 Abs. 4 Satz 2 des Güterkraftverkehrsgesetzes - GüKG - in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des GüKG vom 9. Juli 1979 (BGBl. I S. 960) - im folgenden GüKG 1979 - gerechtfertigt, weil es bei der Übernahme der Firma D. Anhaltspunkte für einen Genehmigungshandel gegeben habe.

    Mit der vom Zweiten Gesetz zur Änderung des GüKG vom 9. Juli 1979 (BGBl. I S. 960) geschaffenen Regelung der Kriterien für die Vergabe der kontingentierten Güterfernverkehrsgenehmigungen wollte der Gesetzgeber den auf Artikel 12 Abs. 1 und Artikel 3 Abs. 1 GG beruhenden verfassungsrechtlichen Bedenken der Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 40, 196/232 und BVerwGE 51, 235/238 ff.) Rechnung tragen (vgl. die amtliche Begründung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 8/2058, S. 7).

    Das wiederum bedingt im allgemeinen eine Fortsetzung des Betriebs an Ort und Stelle (so auch die amtliche Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 8/2058, S. 8 sowie die Beschlußempfehlung und der Bericht des Verkehrsausschusses, Bundestagsdrucksache 8/2605, S. 12).

  • BGH, 24.06.1987 - I ZR 127/85

    Containertransport; Ersatzpflicht des Frachtführers im kombinierten Verkehr

    Auf den Gesichtspunkt der Gesamtbetrachtung hat der Senat im Bereich des innerstaatlichen und des grenzüberschreitenden Straßengüterverkehrs - im Bereich des ersteren bis zur Neufassung des § 26 GüKG durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes vom 9. Juli 1979 (BGBl I S. 960) und Einfügung des Absatzes 5 des § 1 KVO in die Kraftverkehrsordnung - in ständiger Rechtsprechung zurückgegriffen, wenn sich der Frachtführer bzw. der Spediteur-Frachtführer (§§ 412, 413 HGB), der einen Auftrag zur Beförderung im Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen übernommen hatte, gegenüber der ihn nach § 26 GüKG a. F. zwingend treffenden Haftung nach der Kraftverkehrsordnung bzw. gegenüber der ebenfalls zwingenden Haftung nach der CMR (Art. 41 CMR) darauf berief, daß der Schaden im speditionellen Vor- oder Nachlauf oder sonst an einer Stelle eingetreten sei, hinsichtlich der die Frachtführerhaftung abdingbar sei (BGH Urt. vom 28. Mai 1971 - I ZR 149/69, VersR 1971, 755; Urt. vom 3. März 1972 - I ZR 55/70, NJW 1972, 866 = VersR 1972, 431; Urt. vom 4. Mai 1979 - I ZR 51/78, LM Nr. 8 zu § 413 HGB = VersR 1979, 811; Urt. vom 27. Januar 1982 - I ZR 33/80, NJW 1982, 1944 = VersR 1982, 669; vgl. auch Helm aaO m. w. Nachw.).
  • BGH, 10.02.1983 - I ZR 133/81

    Spediteurhaftung in den Fällen der §§ 412, 413 HGB

    Hieran hat der Senat bis zur Einfügung des § 1 Abs. 5 KVO durch VO TSF Nr. 4/78 des Bundesministers für Verkehr vom 19. September 1978 über Tarife für den Güterfernverkehr (BAnz. 1978, Nr. 179, S. 1) und bis zur Änderung des § 26 GüKG aufgrund des Art. 1 Nr. 9 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes vom 9. Juli 1979 (BGBl I S. 960) festgehalten (vgl. BGHZ 83, 87, 91).

    Nach dem Willen des Gesetzgebers sollte der Spediteur in den Fällen der §§ 412, 413 HGB Haftungsvereinbarungen mit den Kunden wirksam treffen können, soweit er bei der Beförderung des Transportgutes nicht eigene Kraftfahrzeuge im Güterfernverkehr (§ 1 Abs. 5 KVO) einsetzt (vgl. die Beschlußempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes in BT-Drucks. 8/2605 S. 12).

  • BFH, 04.12.1991 - I R 148/90

    1. Keine AfA nach § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG von entgeltlich erworbenen

    In der Literatur wird teilweise die Ansicht vertreten, daß der Vorteil aus dem Erwerb einer Güterfernverkehrskonzession seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes vom 9. Juli 1979 (BGBl I 1979, 960) den Charakter eines selbständigen Wirtschaftsguts verloren habe.
  • BFH, 22.01.1992 - I R 43/91

    Auswirkungen der Erhöhung der Zahl der Güterfernverkehrsgenehmigungen

    In der Literatur wird teilweise die Ansicht vertreten, daß der Vorteil aus dem Erwerb einer Güterfernverkehrskonzession seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes vom 9. Juli 1979 (BGBl I 1979, 960) den Charakter eines selbständigen Wirtschaftsguts verloren habe.
  • BFH, 03.10.1989 - VIII R 142/84

    Die Veräußerung von Fernverkehrsgenehmigungen in engem zeitlichen und sachlichen

    Im Vorgriff auf die zu erwartende gesetzliche Regelung habe er so gehandelt, wie der Gesetzgeber die Sache durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes vom 9. Juli 1979 (BGBl I, 960) in § 10 Abs. 4 GüKG n.F. geregelt habe.
  • BGH, 10.02.1982 - I ZR 80/80

    Haftung des Spediteurs im internationalen Straßengüterverkehr,

  • BGH, 17.03.1994 - I ZR 280/91

    Verjährung der Frachtansprüche des Spediteur-Frachtführers

  • BVerwG, 24.02.1982 - 7 C 32.81

    Investitionszulage für Güterverkehrsbetriebe - Artendifferenzierung bei

  • BGH, 09.05.1985 - I ZR 38/83

    Mikrowellenherde; Haftung des Spediteur-Frachtführers nach KVO

  • BGH, 15.05.1985 - I ZR 126/83

    Haftung des selbsteintretenden Spediteurs

  • BVerwG, 18.09.1981 - 7 C 29.80

    Verfassungsrecht - Beförderung von Schaumstoff - Lkw - Nutzlast - Kontigentierung

  • BVerwG, 24.02.1982 - 7 C 107.81

    Investitionszulage - Güterfernverkehr - Überregional

  • BVerwG, 07.10.1987 - 7 B 115.87

    Zulässigkeit der Verknüpfung einer Güterfernverkehrsgenehmigung für ein

  • BFH, 14.01.1993 - IV R 73/91

    Anforderungen an ein der Abnutzung unterliegendes immaterielles

  • BGH, 17.05.1984 - I ZR 35/82

    Sammelladungsspediteur - Haftung - Beförderungsleistungen - Geltendmachung von

  • OVG Niedersachsen, 03.06.1991 - 7 L 43/89

    Vergabe von Güterfernverkehrsgenehmigungen; Auswahlkriterien;

  • BFH, 13.03.1991 - X R 81/89

    Berücksichtigung der Weiterführung eines Unternehmens als Wirtschaftsgut nach dem

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