Gesetzgebung
BGBl. I 1980 S. 1001 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1980 Teil I Nr. 39, ausgegeben am 23.07.1980, Seite 1001
- Verordnung zur Änderung zweier Verordnungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
- vom 11.07.1980
Verordnungstext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 12.03.1987 - 5 C 22.85
Geringe Dauer des Alternativstudiums - Öffentliches Interesse an der Fortsetzung …
Denn der Kläger hatte vor der Aufnahme eines Hochschulstudiums eine nach ihren abstrakten Merkmalen förderungsfähige Ausbildung zum Krankenpfleger (vgl. BVerwGE 72, 257 [BVerwG 28.11.1985 - 5 C 70/82]) mit einer Gesamtdauer von drei Jahren (§ 9 Abs. 1 des Krankenpflegegesetzes in der Fassung vom 20. September 1965 <BGBl. I S. 1443>) an einer einer Berufsfachschule gleichgestellten Ausbildungsstätte (vgl. § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch von Ausbildungsstätten für Heilhilfsberufe vom 2. November 1970 <BGBl. I S. 1504> in der Fassung vom 11. Juli 1980 <BGBl. I S. 1001>) berufsqualifizierend abgeschlossen und dadurch den zeitlichen Mindestumfang einer berufsbildenden Erstausbildung nach § 7 Abs. 1 BAföG ausgeschöpft.