Gesetzgebung
   BGBl. I 1980 S. 413   

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BGBl. I 1980 S. 413 (https://dejure.org/1980,13832)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1980 Teil I Nr. 16, ausgegeben am 11.04.1980, Seite 413
  • Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
  • vom 06.04.1980

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (38)

  • BVerwG, 14.05.1992 - 3 C 3.90

    Parken; Gehweg

    Mit Art. 1 Nr. 5 a (dd) Nr. 17 des Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 6. April 1980 (BGBl. I S. 413) - § 6 Abs. 1 Nr. 17 StVG - ist der Verordnungsgeber der StVO ausdrücklich ermächtigt worden, Vorschriften "über die zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen über den Straßenverkehr" zu erlassen.

    (BT-Drucks. 8/3150 S. 16).".

  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 5/05 R

    Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - gesundheitliche

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass Parkraum für diejenigen Schwerbehinderten geschaffen werden sollte, denen es unzumutbar ist, längere Wege zu Fuß zurückzulegen (vgl BT-Drucks 8/3150, S 9 f in der Begründung zu § 6 StVG).
  • BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 17.93

    Vetorecht mit Abwehr- und Sperrwirkung - Selbstverwaltungskörperschaft -

    Diese Befugnisse der Gemeinden sind auf der Grundlage des Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 6. April 1980 (BGBl. I S. 413) mit der darin enthaltenen Änderung des § 6 Abs. 1 Nr. 15 StVG und durch § 45 StVO der Änderungsverordnung zur Straßenverkehrsordnung vom 21. Juli 1980 (a.a.O.) verstärkt worden, indem nunmehr die städtebauliche Entwicklung (auch) durch straßenverkehrsrechtliche Anordnungen unterstützt werden kann.

    Der Begriff der geordneten städtebaulichen Entwicklung ist - aufgrund der Stellungnahme des Bundesrats im Gesetzgebungsverfahren (BT-Drs. 8/3150, S. 17 zu Nr. 15) - bewußt und in Anlehnung an das Bundesbaugesetz (jetzt Baugesetzbuch) gewählt worden (vgl. etwa § 1 Abs. 3, § 20 Abs. 1 Nr. 3, § 31 Abs. 2 Nr. 2, § 34 Abs. 4 Satz 2 BauGB).

    Die Begründung des Gesetzentwurfs zu § 6 Abs. 1 Nr. 5 StVG weist darauf hin, daß es sich bei der Einrichtung eines Fußgängerbereichs oder einer verkehrsberuhigten Zone um eine bedeutende lokale städteplanerische Entscheidung der Gemeinde handelt, die nicht der Straßenverkehrsbehörde vorbehalten ist; dies sollte auch der Begriff der - der Straßenverkehrsbehörde vorbehaltenen, eher exekutiven und technischen - "Kennzeichnung" dieser Bereiche deutlich machen (BT-Drs. 8/3150, S. 10 zu Nr. 15).

  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 1/06 R

    Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - gesundheitliche

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass Parkraum für diejenigen Schwerbehinderten geschaffen werden sollte, denen es unzumutbar ist, längere Wege zu Fuß zurückzulegen (vgl BT-Drucks 8/3150, S 9 f in der Begründung zu § 6 StVG).
  • BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 2/14 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - Gleichstellung mit den in Abschn 2 Nr 1

    Grundlage für die Einrichtung dieses Merkzeichens war und ist der Umstand, dass Parkraum für diejenigen Schwerbehinderten geschaffen werden sollte, denen es unzumutbar ist, längere Wege zurückzulegen (vgl BT-Drucks 8/3150 S 9 f in der Begründung zu § 6 StVG; siehe auch umfassende Darstellung in BSG Urteil vom 17.12.1997 - 9 RVs 16/96 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 22 S 87) .
  • BVerwG, 15.04.1999 - 3 C 25.98

    Ozongesetz 1995; Schutzpflicht, verfassungsrechtliche; Verfassungswidrigkeit

    Wie der Wortlaut dieser Vorschrift nahelegt und worauf im übrigen auch die Gesetzgebungs-Materialien schließen lassen (vgl. BTDrucks 8/3150, S. 10), bezweckt sie soweit hier interessierend lediglich den Schutz vor Abgasen im Rahmen von Fußgänger- und verkehrsberuhigten Bereichen; über diese Bereiche geht indessen von allem anderen abgesehen der Antrag des Klägers deutlich hinaus.

    Diese verfolgt nämlich lediglich den Zweck, die Wohnbevölkerung vor ortsnahen Abgasemissionen zu schützen, wie sich aus der ihr zugrundeliegenden, durch Gesetz vom 6. April 1980 (BGBl I S. 413; vgl. hierzu BTDrucks 8/3150, S. 7; BRDrucks 267/80, S. 23) eingefügten Vorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d StVG ergibt.

    Erklärtermaßen (vgl. BTDrucks 8/3150, S. 16 f.) sollte der auf Verkehrseinschränkungen aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs begrenzte Anwendungsbereich von § 45 StVO (vgl. § 45 Abs. 1 Satz 1 in der gültigen Fassung) erweitert werden.

    Beim Erlaß der Ermächtigungsnorm des § 6 Abs. 1 Nr. 17 StVG hatte er die Abwehr von gesundheitsgefährdenden Ozonbelastungen naturgemäß noch nicht im Blick (vgl. BTDrucks 8/3150 S. 16).

  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 4.94
    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 20. April 1994 (a.a.O.) dargelegt, daß die Befugnisse der Gemeinden auf der Grundlage des Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 6. April 1980 (BGBl I S. 413) mit der darin enthaltenen Änderung des § 6 Abs. 1 Nr. 15 StVG und durch § 45 der Änderungsverordnung zur Straßenverkehrs-Ordnung vom 21. Juli 1980 (a.a.O.) in bestimmten Bereichen bei straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen verstärkt worden sind.
  • BVerwG, 26.06.1981 - 7 C 27.79

    Keine straßenverkehrsrechtliche Zulassung von widmungswidrigem Verkehr

    Die Neufassung des § 45 Abs. 1 StVO, die auf dem durch das Gesetz vom 6. April 1980 (BGBl. I S. 413) neueingefügten Abs. 1 Nr. 15 des § 6 des Straßenverkehrsgesetzes beruht, ändert daran nichts.
  • BSG, 05.07.2007 - B 9/9a SB 5/06 R

    Anerkennung einer außergewöhnlichen Gehbehinderung im Schwerbehindertenrecht

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass Parkraum für diejenigen Schwerbehinderten geschaffen werden sollte, denen es unzumutbar ist, längere Wege zu Fuß zurückzulegen (vgl BT-Drucks 8/3150, S 9 f in der Begründung zu § 6 StVG).
  • VG Würzburg, 20.03.2019 - W 6 K 17.1463

    Verpflichtungsklage gerichtet auf die Anordnung einer verkehrsrechtlichen

    Mit Art. 1 Nr. 5a dd Nr. 17 des Gesetzes zur Änderung des StVG vom 6. April 1980 (BGBl I, 413) - § 6 I Nr. 17 StVG - ist der Verordnungsgeber der StVO ausdrücklich ermächtigt worden, Vorschriften "über die zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen über den Straßenverkehr" zu erlassen.

    Diese Voraussetzungen liegen in den geschilderten Fällen vielfach nicht vor, so daß ein wirksamer Schutz dieser sicherheitsempfindlichen Bereiche und die Wirksamkeit der oftmals mit hohem finanziellen Aufwand getroffenen sonstigen Sicherheitsmaßnahmen in Frage gestellt wird." (BT-Dr 8/3150, S. 16).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2004 - 8 A 2057/03

    Zum Parkvorrecht für Schwerbehinderte bei Parkmöglichkeit auf dem eigenen

  • OVG Hamburg, 19.04.2012 - 4 Bf 56/11

    Antrag eines Schwerbehinderten auf Einrichtung eines personengebundenen

  • BSG, 03.02.1988 - 9a RVs 19/86

    Zum Begriff der außergewöhnlichen Gehbehinderung

  • OVG Berlin, 21.05.2003 - 1 B 1.02

    Zur Unterscheidung zwischen privatem und gewerblichem Car-Sharing bei der

  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.1993 - 5 S 646/93

    Zulässigkeit der Klage einer Gemeinde gegen verkehrsrechtliche Weisung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2009 - L 13 SB 235/07

    UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung; Merkzeichen a G

  • LSG Bayern, 20.05.2014 - L 15 SB 226/13

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - Gleichstellung mit den in Abschn 2 Nr 1

  • VG München, 19.05.2017 - M 23 K 16.1536

    Kein Anspruch auf Bewohnerparkausweis wegen Anmietung von Stellplätzen

  • OVG Hamburg, 25.03.2003 - 3 Bf 113/02

    Abschleppen wegen Parkens auf einem Schwerbehindertenparkplatz

  • BVerwG, 13.06.1980 - 7 C 32.77

    Parken - Gehweg - Betriebsgrundstück - Bürger - Ermessensfehlerfreie Entscheidung

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 107.79

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Verwaltungsgebühr für die Androhung einer

  • LSG Bayern, 28.02.2013 - L 15 SB 113/11

    Anfallsleiden, Epilepsie, Merkzeichen, Sturzgefahr

  • BVerwG, 07.09.1992 - 3 C 5.90

    Rechtmäßigkeit einer Abschleppmaßnahme und der Abschleppkosten - Maßgebliche

  • BVerwG, 14.05.1992 - 3 C 4.90

    Rechtmäßigkeit der Auferlegung von Abschleppkosten - Parken in Sicherheitszone -

  • VGH Bayern, 11.07.1988 - 21 B 88.00504
  • VG Augsburg, 30.09.2014 - Au 3 K 13.1575

    Verkehrsregelndes Einschreiten; Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.1982 - 4 A 78/81

    Abschleppen von geparkten Kfz aus Fußgängerzone auch ohne Verkehrsbehinderung

  • VG Freiburg, 07.11.2018 - 4 K 4063/17

    Anfechtungsklage bei Entscheidung über einen Widerspruch gegen eine

  • LSG Rheinland-Pfalz, 19.07.2005 - L 4 SB 54/05

    Schwerbehindertenrecht - Adipositas - Nachteilsausgleich aG

  • LSG Baden-Württemberg, 20.06.2013 - L 6 SB 5053/12

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - Gleichstellung mit den in Abschn 2 Nr 1

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.08.2009 - L 11 SB 254/09

    Einstweilige Anordnung; effektiver Rechtsschutz; abschließende Prüfung;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.10.2008 - L 11 SB 148/08

    Voraussetzungen des Merkzeichens "außergewöhnliche Gehbehinderung";

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.1998 - 25 A 6005/96

    Anspruch auf die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung für den

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 125.80

    Festsetzung einer Verwaltungsgebühr für die Androhung einer Fahrtenauflage -

  • SG Karlsruhe, 08.11.2012 - S 1 SB 977/12

    Schwerbehindertenrecht - Nachteilsausgleich - außergewöhnliche Gehbehinderung -

  • SG Aachen, 07.09.2010 - S 17 SB 266/09

    Keine weitere Zuerkennung des Merkzeichens aG aufgrund verbesserter Gehfähigkeit

  • SG Stuttgart, 15.08.2007 - S 6 SB 777/07

    Voraussetzungen der Zuerkennung des Merkzeichens "außergewöhnliche

  • SG Bayreuth, 13.10.2005 - S 4 SB 469/01
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