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   BGBl. I 1981 S. 1523   

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BGBl. I 1981 S. 1523 (https://dejure.org/1981,9592)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1981 Teil I Nr. 58, ausgegeben am 29.12.1981, Seite 1523
  • Zweites Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur (2. Haushaltsstrukturgesetz - 2. HStruktG)
  • vom 22.12.1981

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (248)

  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    b) Als Ergebnis der durch die Flick-Transaktion in Gang gekommenen Reformdiskussion wurde § 6 b EStG durch das 2. Haushaltsstrukturgesetz vom 22. Dezember 1981 (BGBl I S. 1523) u. a. dahin gehend geändert, daß nur noch 80 % der Veräußerungsgewinne von der Besteuerung ausgenommen werden dürfen.
  • BSG, 12.03.2019 - B 13 R 27/17 R

    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

    § 10 SGB VI bestimmte die persönlichen Voraussetzungen für Leistungen der Rehabilitation der Rentenversicherungsträger weitgehend entsprechend dem seit 1.1.1982 geltenden Recht (§ 1236 Abs. 1 RVO idF 2. Haushaltsstrukturgesetz vom 22.12.1981, BGBl I 1523) .
  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 36/06 R

    Kein Arbeitslosengeld II für Studenten

    Der durch das Haushaltstrukturgesetz (s oben) angefügte Abs. 4 des § 31 BSHG gewährleistete seit dem, dass die bis 1982 als Leistung nach dem BSHG vorgehaltene Ausbildungshilfe (aufgehoben durch Art. 21 Nr. 10 2. Haushaltstrukturgesetz vom 22. Dezember 1981, BGBl I 1523) nicht gewährt wurde, wenn die Ausbildung im Rahmen des BAföG oder AFG dem Grunde nach förderungsfähig war (vgl BVerwG vom 29. April 1982 - 5 C 54/81).
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