Gesetzgebung
   BGBl. I 1981 S. 441   

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BGBl. I 1981 S. 441 (https://dejure.org/1981,14190)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1981 Teil I Nr. 20, ausgegeben am 27.05.1981, Seite 441
  • Gesetz zur Änderung des Montan-Mitbestimmungsgesetzes und des Mitbestimmungsergänzungsgesetzes
  • vom 21.05.1981

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 24.11.1998 - 1 BvL 2/91

    Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Ausgestaltung der Montan-Mitbestimmung;

    Dieser Umstand löste erneute gesetzgeberische Aktivitäten aus, die in die Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Montan-Mitbestimmungsgesetzes und des Mitbestimmungsergänzungsgesetzes vom 21. Mai 1981 (BGBl I S. 441) mündeten.
  • OLG Düsseldorf, 13.08.1993 - 19 W 3/90
    In dieser Situation fügte der Gesetzgeber durch das Gesetz zur Änderung des Montan-Mitbestimmungsgesetzes und des Mitbestimmungsergänzungsgesetzes vom 21.05.1981 (BGBl. I S. 441) u.a. an § 1 Abs. 2 des Montan-MitbestG folgenden Abs. 3 an.
  • BGH, 28.02.1983 - II ZB 10/82

    Der Montanmitbestimmung unterliegende Unternehmen

    So bestimmen auch § 1 Abs. 3 Montan-MitbestG und § 16 Abs. 2 des Mitbestimmungsergänzungsgesetzes, jeweils in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 21. Mai 1981 (BGBl I 441), daß ein vom Gesetz betroffenes Unternehmen nicht mehr der Montanmitbestimmung unterliegt, wenn die Voraussetzungen hierfür in sechs aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren entfallen sind (vgl. ferner §§ 1 und 2 des Mitbestimmungs-Sicherungsgesetzes vom 29.11.1971, BGBl. I 1857).
  • KG, 09.08.1982 - 8 W REMiet 4905/81

    Wohnraummietsache; Vorlage; Landgericht; Verfahren; Aussetzung; Mietrechtsstreit

    Durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Altbaumietenverordnung Berlin - 2. ÄndVO-AMVOB - vom 6. Mai 1981 (BBGBl. I S. 441/GVBl.f.Bln. S. 623) ist die Altbaumietenverordnung Berlin den Änderungen des Ersten Bundesmietengesetzes angepaßt worden.
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