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   BGBl. I 1981 S. 625   

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BGBl. I 1981 S. 625 (https://dejure.org/1981,7996)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1981 Teil I Nr. 27, ausgegeben am 14.07.1981, Seite 625
  • Siebentes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
  • vom 13.07.1981

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (78)

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Das ergibt sich aus dem Bericht des Bundestagsausschusses für Bildung und Wissenschaft (BT-Drucks 9/603, S. 23) zur entsprechenden Regelung des § 21 Abs. 1 BAföG in der Fassung des Siebenten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vom 13. Juli 1981 (BGBl I S. 625) - 7. BAföGÄndG -, an die sich § 11 BKGG nach der Begründung zum Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 1983 (BTDrucks 9/2140, S. 86) ausdrücklich anlehnen sollte.
  • BVerwG, 29.11.2018 - 5 C 10.17

    Anspruch auf Ausbildungsförderung bei Quereinstieg in einen Diplomstudiengang

    Nach dessen Vorstellung, die aus der Gesetzesbegründung zu § 7 Abs. 2 BAföG (vgl. BT-Drs. 9/410 S. 12 f. und BT-Drs. 9/603 S. 19) deutlich hervorgeht, stellt insbesondere die Ausbildung zum Kieferchirurgen einen typischen Anwendungsfall des § 7 Abs. 2 Satz 2 BAföG dar.

    Verstärkend tritt hinzu, dass der Förderungstatbestand der "besonderen Umstände des Einzelfalles" nach dem erklärten Willen des Gesetzgebers (vgl. BT-Drs. 9/410 S. 12 f.) die Förderung derjenigen Fälle sicherstellen soll, die mit der abstrakt-generellen Formulierung "ergänzende[...], nicht in sich selbstständige[...] sowie nicht fachlich in derselben Richtung weiterführende[...] Ausbildungen" umschrieben werden.

    Für diese Fälle wird synonym der Begriff "Härtefall" ohne jedweden Hinweis darauf verwandt, dass diese als besondere Einzelfallumstände anerkannten Fälle nicht (mehr) förderungsfähig sein sollen, wenn sie empirisch betrachtet eine gewisse Größenordnung überschreiten (vgl. BT-Drs. 9/603 S. 19).

  • BVerwG, 08.11.2017 - 5 C 11.16

    Umfang der Ausbildungsförderung für mit einem Elternteil zusammenwohnende

    Zwar hat dieser die frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mit der durch das 7. BAföG-Änderungsgesetz vom 13. Juli 1981 (BGBl. I S. 625) eingeführten Vorschrift des § 13 Abs. 3a BAföG in einem Punkt korrigiert (vgl. BT-Drs. 9/410 S. 13).

    Hintergrund der typisierenden Wirkung des Zusammenwohnens von Auszubildendem und Eltern(teil) ist zwar das Ziel des Gesetzgebers, die Ausbildungsförderung als Form der Massenverwaltung auch im Hinblick auf die Zuordnung der Unterkunftspauschalen des § 13 Abs. 2 BAföG für den Verwaltungsvollzug praktikabel auszugestalten (vgl. dazu auch den Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft, BT-Drs. 9/603 S. 20 f., wo ein Änderungsvorschlag von den damaligen Mehrheitsfraktionen insbesondere mit der Begründung abgelehnt worden ist, dass der zur Realisierung erforderliche "Verwaltungsaufwand" nicht zu leisten sei).

  • BVerwG, 29.11.2018 - 5 C 12.17

    Anspruch auf Ausbildungsförderung bei Quereinstieg in einen Diplomstudiengang

    Nach dessen Vorstellung, die aus der Gesetzesbegründung zu § 7 Abs. 2 BAföG (vgl. BT-Drs. 9/410 S. 12 f. und BT-Drs. 9/603 S. 19) deutlich hervorgeht, stellt insbesondere die Ausbildung zum Kieferchirurgen einen typischen Anwendungsfall des § 7 Abs. 2 Satz 2 BAföG dar.

    Verstärkend tritt hinzu, dass der Förderungstatbestand der "besonderen Umstände des Einzelfalles" nach dem erklärten Willen des Gesetzgebers (vgl. BT-Drs. 9/410 S. 12 f.) die Förderung derjenigen Fälle sicherstellen soll, die mit der abstrakt-generellen Formulierung "ergänzende [...], nicht in sich selbstständige sowie nicht fachlich in derselben Richtung weiterführende [...] Ausbildungen" umschrieben werden.

    Für diese Fälle wird synonym der Begriff "Härtefall" ohne jedweden Hinweis darauf verwandt, dass diese als besondere Einzelfallumstände anerkannten Fälle nicht (mehr) förderungsfähig sein sollen, wenn sie empirisch betrachtet eine gewisse Größenordnung überschreiten (vgl. BT-Drs. 9/603 S. 19).

  • BSG, 06.06.2023 - B 4 AS 86/21 R

    Anspruch auf Alg II bei gleichzeitigem Bezug von BAföG; Unterkunftskostenzuschuss

    Nach § 15 Abs. 2a BAföG (eingeführt durch das Siebente Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vom 13.7.1981 <BGBl I 625>) wird Ausbildungsförderung zwar geleistet, solange die Auszubildenden infolge von Erkrankung oder Schwangerschaft gehindert sind, die Ausbildung durchzuführen, nicht jedoch über das Ende des dritten Kalendermonats hinaus.
  • BVerwG, 09.12.2014 - 5 C 3.14

    Vorausleistung von Ausbildungsförderung; Vorausleistung; Ausbildungsförderung;

    Die Regelung diente der Vermeidung von Doppelleistungen (BTDrucks 9/410 S. 14).

    Nach dieser Bestimmung wurde Ausbildungsförderung insoweit nicht vorausgeleistet, als der Auszubildende unter anderem die Auszahlung von Kindergeld an sich bewirken konnte (BTDrucks 9/410 S. 14).

  • BVerwG, 04.08.1993 - 11 C 15.92

    Nichtschülerprüfung - § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BAföG; § 68 ff VwGO,

    Nachdem bereits durch das 6. BAföG-Änderungsgesetz vom 16. Juli 1979 (BGBl I S. 1037) Absolventen der in § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BAföG im einzelnen aufgeführten Ausbildungsstätten des Zweiten Bildungsweges eine von der Altersgrenze des Satzes 1 unabhängige Förderungsmöglichkeit eröffnet worden war, wurde diese durch Art. 1 Nr. 5 des 7. BAföG-Änderungsgesetzes vom 13. Juli 1981 (BGBl I S. 625) auf Auszubildende erweitert, die die Zugangsvoraussetzungen für die zu fördernde Ausbildung "durch eine Nichtschülerprüfung oder eine Zugangsprüfung zu einer Hochschule", erworben haben.

    Damit wollte der Gesetzgeber, weil er dies aus bildungspolitischen Gründen für notwendig hielt, im Bereich des Zweiten Bildungsweges einen weiteren Personenkreis in die altersunabhängige Förderung einbeziehen, der eine förderungsfähige Ausbildung erst nach längerer Berufstätigkeit aufnimmt und durch die Altersgrenze bis dahin von der Ausbildungsförderung ausgeschlossen war (vgl. BT-Drucks. 9/603, S. 30 f.).

  • BVerfG, 14.07.1997 - 1 BvL 60/87

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels verfassungskonformer Auslegung des

    Gegenstand der Vorlage ist die Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 13 Abs. 3 a des Bundesgesetzes über individuelle Ausbildungsförderung ( Bundesausbildungsförderungsgesetz ), eingefügt durch Art. 1 Nr. 8 Buchstabe d des Siebenten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vom 13. Juli 1981 (BGBl I S. 625).

    § 13 Abs. 3 a BAföG , eingefügt durch Art. 1 Nr. 8 Buchstabe d des 7. BAföG -ÄndG vom 13. Juli 1981 (BGBl I S. 625), hat folgenden Wortlaut:.

    Mit Beschluß vom 15. September 1987 setzte das Verwaltungsgericht das Verfahren gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG aus und legte dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vor, ob die Vorschrift des § 13 Abs. 3 a des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, eingefügt durch Art. 1 Nr. 8 Buchstabe d des Siebenten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vom 13. Juli 1981 (BGBl I S. 625), mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

  • BVerwG, 18.05.1988 - 5 B 76.87

    Revisionsrechtliche Klärungsbedürftigkeit des Begriffs der "ergänzenden

    Der Begriff der "ergänzenden Ausbildung" in § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 2. Alternative BAföG in der Fassung des 7. BAföG-Änderungsgesetzes vom 13. Juli 1981 (BGBl. I S. 625) bedarf keiner Klärung in einem Revisionsverfahren.

    Nicht zuletzt mit Rücksicht auf die Kostenauswirkungen sei aber die zusätzlich eingeführte Ausnahmeregelung bewußt eng gefaßt worden: nur Ergänzungsstudien fielen unter die Vorschrift; in sich selbständige (Zweit-)Studien könnten dagegen allein nach § 7 Abs. 2 Satz 2 BAföG gefördert werden (vgl. Ausschußbericht, BT-Drucks. 9/603, S. 19).

    Als gesetzliches Leitbild eines derartigen förderungsfähigen Ergänzungsstudiums wurde im Gesetzgebungsverfahren mehrfach ausdrücklich die Zusatzausbildung nach der Ersten Lehrerprüfung für das Lehramt an Sonderschulen genannt (vgl. BT-Drucks. 9/603, S. 19 sowie Verhandlungen des Deutschen Bundestages, 9. Wahlperiode46. Sitzung vom 25. Juni 1981, S. 2650 B).

    Im übrigen ist bereits im Gesetzgebungsverfahren darauf hingewiesen worden, es sei nicht erforderlich, daß die ergänzende Ausbildung überhaupt der einzige Weg sei, den angestrebten Beruf ausüben zu können; es reiche vielmehr aus, wenn der Auszubildende bei dem von ihm durch die vorhergehende Ausbildung erreichten Ausbildungsstand sich nur über ein Ergänzungsstudium den Zugang zu dem angestrebten Beruf eröffnen könne (vgl. BTDrucks. 9/603 S. 19 sowie Tz. 7.2.11 BAföGVwV 1986).

  • BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 47/83

    Verfassungswidrigkeit der Anrechnung des Einkommens eines dauernd getrennt

    § 11 Abs. 2 a Satz 1 BAföG ist durch das Siebente Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (7. BAföGÄndG) vom 13. Juli 1981 (BGBl. I S. 625) mit Wirkung für alle Bewilligungszeiträume aufgehoben worden, die nach dem 31. Juli 1981 begonnen haben (Art. 1 Nr. 6 i. V. m. Art. 7 Abs. 3 des 7. BAföGÄndG).
  • BSG, 07.11.1990 - 9b/7 RAr 130/89

    Einkommensanrechnung bei der Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe

  • BVerwG, 12.06.1986 - 5 C 48.84

    Ausbildungsförderung im Fall der Anerkennung erhöhten Grundbedarfs für auswärtige

  • BVerwG, 28.10.1999 - 5 C 20.98

    Antrag und Beginn des Bewilligungszeitraumes, - und Förderungsbeginn;

  • BVerwG, 09.04.1986 - 5 B 33.85

    Anspruch auf Förderung eines Soziologiestudiums - Verfassungsrechtliche Bedenken

  • BVerwG, 17.02.1993 - 11 C 10.92

    BAföG - Ausbildungsförderung - Wohngemeinschaft mit Eltern

  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 148.81

    Beamtenrecht - Witwe - Unterhaltsbeitrag - Einkommensanrechnung

  • BVerwG, 27.06.1991 - 5 C 4.88

    BAföG - Rückforderung von Ausbildungsförderung - Rechtsanwendungsfehler -

  • BSG, 24.01.1995 - 10 RKg 10/92

    Berücksichtigung des Jahreseinkommens bei der Ermittlung der Höhe des zu

  • BVerwG, 02.02.1989 - 5 C 2.86

    Krankenpfleger - Ausbildung - Berufsfachschule - Ausbildungsförderung

  • BVerwG, 18.02.1986 - 5 B 84.85

    Bindung der Ämter für Ausbildungsförderung bei der Ermittlung des auf den Bedarf

  • BVerwG, 23.01.1992 - 5 C 15.88

    BAföG - Ausbildungsförderung - Zwischenprüfungszeugnis - Eignungsnachweis

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2009 - 7 A 11261/08

    Aufnahme der Ausbildung; Ausbildung; Ausbildungsförderung; Ausbildungsstätte;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2015 - 12 A 2055/14

    Bindungswirkung eines erteilten bestandskräftigen Einkommenssteuerbescheids für

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.04.2009 - 7 A 11261/08

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht; Aufnahme einer Ausbildung; Besuch eines

  • VGH Baden-Württemberg, 13.08.2018 - 12 S 1476/18

    Klageerhebung und Schriftlichkeitserfordernis; Unterschrift; Voraussetzungen der

  • BVerwG, 18.10.1990 - 5 C 67.86

    Ausbildungsförderung: Förderungsrechtliche Rechtfertigung eines Wechsels vom

  • BVerwG, 23.06.1993 - 11 C 16.92

    Ausbildungsförderung - Antrag - Vorabentscheidungsantrag - Form - Schriftsatz -

  • BVerwG, 30.01.1986 - 5 B 140.85

    Nichtzulassung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht - Anspruch auf

  • BVerwG, 28.10.1992 - 11 C 5.92

    BAföG - Ausbildungsförderung - Weitere Ausbildung

  • BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 33.85

    Förderungsfähigkeit einer Ausbildung nach Abschluss einer vorangegangenen

  • BVerwG, 07.05.1987 - 5 C 66.84

    Bafög - Ausbildungsförderung - Unterhalt aus sittlicher Verpflichtung -

  • BVerwG, 03.06.1988 - 5 C 74.84

    Berufsbildende Ausbildung - Ausbildungsförderung - Berufsqualifizierung -

  • VG Regensburg, 07.12.1994 - RO 14 K 93 2132

    Zulässigkeit einer Beantragung einer Ausbildungsförderung zu einem späteren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.1987 - 16 A 2404/84

    Ermittlung des Einkommens im Sinne des § 18a Bundesausbildungförderungsgesetz

  • BVerwG, 05.12.1991 - 5 C 58.88

    Ausbildungsförderung - Förderung einer weiteren Ausbildung - Fachrichtungswechsel

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2015 - 12 A 1724/14

    Beginn der Verjährung eines BaföG- Darlehensrückzahlungsanspruchs mit dem

  • BVerwG, 10.10.1985 - 5 C 9.83

    Leistungen nach dem Bundesaubildungsförderungsgesetz (BAföG) für den Besuch einer

  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 32.94

    Freistellung von der Verpflichtung zur Rückzahlung eines

  • BSG, 21.02.1995 - 10 RKg 35/93

    Berücksichtigung von Kindern im Einkommensteuerrecht; Veranlagung zur

  • BSG, 06.08.1987 - 3 RK 25/86

    Berücksichtigung negativer Einkünfte - Feststellung der Familienkrankenhilfe -

  • VGH Bayern, 17.12.2008 - 12 BV 07.2244

    Ausbildungsförderung - Kosten der Unterkunft

  • BVerwG, 09.11.1988 - 5 B 143.87

    Bindung an Angaben in dem bestandskräftig gewordenen Steuerbescheid bei

  • BVerwG, 03.06.1988 - 5 C 34.85

    Ausbildungsförderung - Zwischenprüfung - Fachsemester

  • BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 97.80

    Festsetzung des Wertes der anwaltlichen Tätigkeit

  • BVerwG, 06.12.1984 - 5 C 125.81

    Förderung mehrerer weiterer Ausbildungen - Anspruch auf Ausbildungsförderung

  • BVerwG, 09.07.1992 - 5 B 113.92

    Anrechnung des Einkommens der Eltern und des Ehegatten der Auszubildenden auf

  • BVerwG, 24.06.1982 - 5 C 23.81

    Weiterführung einer ersten Ausbildung - Allgemeine Studienempfehlungen -

  • BVerwG, 22.12.1981 - 5 B 158.80

    Möglichkeit einer Vorausleistung der Ausbildungsförderung bei Abtretung der

  • BVerwG, 29.08.1989 - 5 C 68.86

    Festsetzung des Gegenstandswertes der anwaltlichen Tätigkeit für das

  • BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 4.93

    Förderungshöchstdauer - Förderungsdarlehn - Ausbildungsabschnitt -

  • BVerwG, 28.12.1993 - 11 B 154.93

    Ausbildungsförderung unter dem Vorbehalt der Rückforderung - Gewährung von

  • BVerwG, 24.10.1991 - 5 C 43.88

    BAfög - Ausbildungsförderung - Rückzahlungszinsen - Zinsleistungspflicht

  • BVerwG, 23.06.1988 - 5 B 5.88

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 16.06.1989 - 5 B 58.89

    Unterfallen der steuerfreien Verletztenrente aus der gesetzlichen

  • VG Hamburg, 29.05.2015 - 2 K 3939/13

    Ausbildungsförderung; Vorbehalt der Rückforderung; abschließende Entscheidung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2000 - 16 A 1903/00

    Hauptantrag auf Förderung eines Magisterstudiums nach den Regeln der

  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.1990 - 7 S 744/90

    Begriff der sog "Nichtschülerprüfung"

  • OVG Hamburg, 01.11.1989 - Bf V 39/86

    Bewilligungszeitraum; Auszubildende; Ausbildungsförderung; Rückforderung;

  • BVerwG, 23.06.1988 - 5 B 56.88

    Zeitpunkt der Rückzahlung der ersten Rate bei einer geförderten weiteren

  • BVerwG, 24.06.1986 - 5 B 134.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Förderungsfähigkeit von

  • BVerwG, 21.09.1989 - 5 C 61.85

    Anrechnung von Darlehenszahlungen bei der Bewilligung von Ausbildungsförderung

  • BVerwG, 22.06.1989 - 5 C 23.86
  • BVerwG, 31.07.1986 - 5 B 41.85

    Anforderungen an die Zumutbarkeit der Finanzierung des Studiums durch die Eltern

  • BVerwG, 05.02.1986 - 5 B 161.84

    Einreichung von Bescheinigungen nach § 48 Bundesausbildungsförderungsgesetz

  • VGH Bayern, 07.03.2018 - 12 C 18.503

    Zugangsprüfungen zu einer Hochschule und zusätzliche Voraussetzung für die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2015 - 12 A 435/15

    Verpflichtung zum Bestehen der Abschlussprüfung innerhalb von zwölf Monaten nach

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.1997 - 6 S 223/96

    Sozialhilfe: Übergang von Unterhaltsansprüchen - keine Rückwirkung des BSHG § 91

  • BVerwG, 05.01.1988 - 5 B 148.87

    Voraussetzungen für die Gewährung von Ausbildungsförderung für neue

  • VG München, 09.02.2017 - M 15 K 16.3464

    Ausbildungsförderungsrechtliche Berücksichtigung eines steuerlichen

  • VG Darmstadt, 11.12.2006 - 8 E 2358/05

    AUFSTIEGSFORTBILDUNGSFÖRDERUNG; AUSSCHLUSSFRIST; WIEDEREINSETZUNG

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1998 - 7 S 1305/98

    Ausbildungsförderung: "Nichtschülerprüfung"

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.08.1996 - B 3 S 168/96

    Förderung; Unzumutbarkeit; Auszubildener; Ausübung des Berufes; Abgeschlossene

  • BVerwG, 08.12.1988 - 5 B 156.88

    Rechtsmittel

  • OVG Sachsen, 15.03.2015 - 1 A 101/14

    Förderungsfähige Ausbildung, Hotelfachmann, staatliche Ersatzschule

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1992 - 7 S 403/92

    Zur Frage ob zwei zweijährige berufsqualifizierende Ausbildungen den

  • OVG Hamburg, 25.03.1987 - Bf V 53/86

    BAföG; Rückforderung von Leistungen; Ausbildungsförderung; Vorbehalt der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.08.2017 - 7 A 11582/16

    Analoge Anwendung, Analogie, Anspruch, Anwendung, Ausbildung,

  • VG Berlin, 18.09.1990 - 8 A 360.88

    Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für den

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