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   BGBl. I 1982 S. 1681   

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BGBl. I 1982 S. 1681 (https://dejure.org/1982,14318)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1982 Teil I Nr. 50, ausgegeben am 17.12.1982, Seite 1681
  • Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes
  • vom 13.12.1982

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 04.09.1986 - 1 C 19.86

    Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis - Einreise ohne Visum - Sichtvermerk -

    Das Berufungsgericht hat zu Unrecht angenommen, das Begehren der Klägerin scheitere an der Negativschranke in Verbindung mit der Sichtvermerksvorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juni 1976 (BGBl. I S. 1717), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. Dezember 1982 (BGBl. I S. 1681) - DVAuslG -, wonach u.a. türkische Staatsangehörige die Aufenthaltserlaubnis vor der Einreise in der Form des Sichtvermerks einholen müssen.
  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 83.83

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Ehegattennachzug zu Ausländern -

    Die für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in der Form des Sichtvermerks (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 1 DVAuslG in der Fassung der Verordnung vom 13. Dezember 1982, BGBl. I S. 1681, und § 5 Abs. 1 Nr. 2 DVAuslG in Verbindung mit der Verordnung vom 1. Juli 1980, BGBl. I S. 782) zuständige Auslandsvertretung (§ 20 Abs. 4 Satz 1 AuslG) bedarf in Fällen wie dem vorliegenden der vorherigen Zustimmung der für den vorgesehenen Aufenthaltsort zuständigen Ausländerbehörde (§ 5 Abs. 5 DVAuslG).
  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 11.83

    Rechtsmittel

    Die für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in der Form des Sichtvermerks (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 1 DVAuslG in der Fassung der Verordnung vom 13. Dezember 1982, BGBl. I S. 1681, und § 5 Abs. 1 Nr. 2 DVAuslG in Verbindung mit der Verordnung vom 1. Juli 1980, BGBl. I S. 782) zuständige Auslandsvertretung (§ 20 Abs. 4 Satz 1 AuslG) bedarf in Fällen wie dem vorliegenden zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis der vorherigen Zustimmung der für den vorgesehenen Aufenthaltsort zuständigen Ausländerbehörde (§ 5 Abs. 5 DVAuslG).
  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 57.83

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Vorliegen von Ermessensfehlern -

    Die für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in der Form des Sichtvermerks (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 1 DVAuslG in der Fassung der Verordnung vom 13. Dezember 1982, BGBl. I S. 1681, und § 5 Abs. 1 Nr. 2 DVAuslG in Verbindung mit der Verordnung vom 1. Juli 1980, BGBl. I S. 782) zuständige Auslandsvertretung (§ 20 Abs. 4 Satz 1 AuslG) bedarf in Fällen wie dem vorliegenden der vorherigen Zustimmung der für den vorgesehenen Aufenthaltsort zuständigen Ausländerbehörde (§ 5 Abs. 5 DVAuslG).
  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 25.83

    Rechtsmittel

    Die für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in der Form des Sichtvermerks (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 1 DVAuslG in der Fassung der Verordnung vom 13. Dezember 1982, BGBl. I S. 1681, und § 5 Abs. 1 Nr. 2 DVAuslG in Verbindung mit der Verordnung vom 1. Juli 1980, BGBl. I S. 782) zuständige Auslandsvertretung (§ 20 Abs. 4 Satz 1 AuslG) bedarf in Fällen wie dem vorliegenden der vorherigen Zustimmung der für den vorgesehenen Aufenthaltsort zuständigen Ausländerbehörde (§ 5 Abs. 5 DVAuslG).
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