Gesetzgebung
   BGBl. I 1983 S. 1389   

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BGBl. I 1983 S. 1389 (https://dejure.org/1983,12011)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1983 Teil I Nr. 48, ausgegeben am 30.11.1983, Seite 1389
  • Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu: §§ 32, 33 des Bundesbesoldungsgesetzes; § 105 Abs. 2 des Saarländischen Universitätsgesetzes; § 123 Abs. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Schleswig-Holstein; § 148 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes; § 159 des ...
  • vom 14.11.1983
 
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Wird zitiert von ...

  • VG München, 27.09.2013 - M 21 K 12.6261

    Ruhestandsbeamtin der Deutsche Postbank AG

    Zu dem nach Art. 33 Abs. 5 GG verfassungsrechtlich geschützten überlieferten Kernbestand von Strukturprinzipien der Institution des Berufsbeamtentums zählen neben anderen Strukturprinzipien wie dem Alimentationsprinzip und dem Laufbahngrundsatz das Leistungsprinzip (vgl. Art. 33 Abs. 2 GG) sowie der Grundsatz, demzufolge dem Beamten eine "angemessene Amtsbezeichnung" gebührt (st. Rspr.; z.B. BVerfG vom 29.06.1983 - 2 BvR 720/79 u.a. - BVerfGE 64, 323 = BGBl. I 1983, 1389 = RiA 1984, 60 = DÖV 1984, 23 = NJW 1984, 912 = ZBR 1984, 121, m.w.N.).
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