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   BGBl. I 1983 S. 613   

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BGBl. I 1983 S. 613 (https://dejure.org/1983,12972)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1983 Teil I Nr. 23, ausgegeben am 01.06.1983, Seite 613
  • Neufassung des Bundessozialhilfegesetzes
  • vom 24.05.1983

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (34)

  • BVerwG, 21.01.1988 - 5 C 68.85

    Berechnung - Anteilige Aufwendungen - Sozialhilferecht - Hilfebedürftiger -

    Das Verwaltungsgericht hätte die Klage, soweit sie nach ihrer teilweisen Rücknahme und nach der teilweisen Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache noch anhängig geblieben war, abweisen müssen; denn die Klägerin hat für die Zeit vom 12. November 1984 bis zum 31. Januar 1985 - das ist der Zeitraum, hinsichtlich dessen nach der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, insbesondere der des Bundesverwaltungsgerichts (siehe die Übersicht in ZfSH/SGB 1983, 209), die Hilfegewährung (regelmäßig) zulässigerweise Gegenstand der gerichtlichen Kontrolle sein kann - keinen Anspruch darauf, daß der Beklagte ihr im Rahmen der Bewilligung von Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 12 Abs. 1 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Mai 1983 (BGBl. I S. 613) und § 3 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des § 22 BSHG (Regelsatzverordnung) - Regelsatz-VO - vom 20. Juli 1962 (BGBl. I S. 515) für die Unterkunft über die gewährten 140 DM hinaus weitere 22, 50 DM zahlt.
  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 11.94

    Sozialhilfe - Deutsche im Ausland - Gewöhnlicher Aufenthalt - Untätigkeitsklage -

    a) Zwar trifft die Ansicht des Oberverwaltungsgerichts zu, daß sich das Klagebegehren nicht unmittelbar auf § 119 Abs. 1 Satz 1 BSHG (in der hier noch maßgeblichen Fassung vom 24. Mai 1983 - BGBl I S. 613 -) stützen läßt.
  • BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 82.88

    Sozialhilfe - Pflegegeld - Anrechnungsbefreiung

    Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 BSHG in der hier anzuwendenden Fassung der Bekanntmachung vom 24. Mai 1983 (BGBl. I S. 613) ist Hilfe zum Lebensunterhalt dem zu gewähren, der seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem aus seinem Einkommen und Vermögen, beschaffen kann.
  • BVerwG, 23.06.1994 - 5 C 26.92

    Örtlich zuständiger Sozialhilfeträgers für ein bei den Eltern lebendes

    Für die Sozialhilfe örtlich zuständig ist nach § 97 Abs. 1 Satz 1 BSHG in der hier maßgeblichen Fassung vom 24. Mai 1983 (BGBl I S. 613) der Träger der Sozialhilfe, in dessen Bereich sich der Hilfesuchende tatsächlich aufhält.
  • BVerwG, 13.08.1992 - 5 C 70.88

    Sozialhilfe - Privatschule - Monatliches Schulgeld - Kostenübernahme

    Die Auffassung des Berufungsgerichts, der Klägerin stehe nach den Vorschriften über die Hilfe zum Lebensunterhalt in den §§ 11 ff. BSHG in der hier anzuwendenden Fassung der Bekanntmachung vom 24. Mai 1983 (BGBl I S. 613) kein Anspruch auf Übernahme der Kosten (Aufnahmebeitrag, monatliches Schulgeld) zu, die dadurch entstanden sind, daß ihre Tochter anstelle einer öffentlichen Grundschule eine Waldorfschule besucht hat, verletzt Bundesrecht nicht (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO ).
  • BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 17.88

    Umfang der Regelsatzleistung im Sozialhilferecht - Kinderspielzeug

    Das Berufungsgericht hat auch zu Recht angenommen, daß Spielzeug bei Kindern nach § 12 des Bundessozialhilfegesetzes - BSHG - in der hier anzuwendenden Fassung der Bekanntmachung vom 24. Mai 1983 (BGBl. I S. 613) in der Bedarfsgruppe der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens zum notwendigen Lebensunterhalt gehört.
  • BVerwG, 26.09.1991 - 5 C 14.87

    Sozialhilfe - Anspruch auf Sozialhlife - Rücknahme

    Das Berufungsgericht hat zutreffend entschieden, daß § 44 des Bundessozialhilfegesetzes - BSHG - in der für die Beurteilung des vorliegenden Rechtsstreits maßgeblichen Fassung der Bekanntmachung vom 24. Mai 1983 (BGBl. I S. 613) nicht zur Anwendung kommt, wenn unklar ist, welcher von mehreren Sozialhilfeträgern zuständig ist, sondern nur dann, wenn unklar ist, ob der Träger der Sozialhilfe oder der Träger einer anderen Sozialleistung zur Hilfe verpflichtet ist.
  • BVerwG, 25.11.1993 - 5 C 8.90

    Anrechnung von Kindergeld als Einkommen im Rahmen der Gewährung von Hilfe zum

    Nach dem hier noch in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Mai 1983 (BGBl I S. 613) anzuwendenden § 22 Abs. 3 Satz 1 BSHG setzen die zuständigen Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten Stellen die Höhe der Regelsätze im Rahmen der Regelsatzverordnung fest; dabei sind die tatsächlichen Lebenshaltungskosten und örtliche Unterschiede zu berücksichtigen.
  • BVerwG, 01.10.1992 - 5 C 28.89

    Sozialhilfe - Schonvermögen - Hausgrundstück

    Die Ansicht des Berufungsgerichts, die Klägerin könne von der Beklagten Pflegegeld nicht als Beihilfe, sondern nur als Darlehen (bei angemessener dinglicher Sicherung) beanspruchen, weil die Eigentumswohnung der Klägerin und ihres Ehemannes nicht nach § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG in der hier noch maßgeblichen Fassung der Bekanntmachung vom 24. Mai 1983 (BGBl. I S. 613) geschützt sei, verletzt Bundesrecht nicht (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO).
  • BVerwG, 14.03.1991 - 5 C 70.86

    Sozialhilfe Gebrauchtmöbel

    Die das Berufungsurteil tragende Ansicht, der Kläger habe Anspruch auf Gewährung von Hilfe zur Beschaffung einer ladenneuen Matratze, verstößt gegen § 4 Abs. 2 des Bundessozialhilfegesetzes in der hier maßgeblichen Fassung der Bekanntmachung vom 24. Mai 1983 (BGBl. I S. 613) - BSHG -.
  • BVerwG, 13.08.1992 - 5 C 2.88

    Einkommen, Anrechnung von Leistungen der Stiftung "Hilfswerk für behinderte

  • BVerwG, 21.06.1990 - 5 C 64.86

    Berücksichtigung des Überbrückungsgeldes nach § 51 StVollzG

  • BVerwG, 25.06.1992 - 5 C 67.88

    Erbenhaftung - Haftungsbeschränkung auf Nachlaß - Haftungserweiternder Rückgriff

  • BVerwG, 17.08.1988 - 5 C 65.85

    Zur Hilflosigkeit iSd § 33 b EStG - Gewährung von Pflegehilfe durch den

  • VGH Bayern, 15.07.2003 - 12 B 99.1700

    Sozialhilfe, - Anspruch des Sozialhilfeträgers gegen den Erben auf Ersatz der

  • BVerwG, 05.12.1991 - 5 C 20.88

    Sozialhilfe - Hausgrundstück

  • BVerwG, 26.09.1991 - 5 C 61.88

    Sozialhilfe - Asylsuchender Ausländer - Hilfe zum Lebensunterhalt

  • BSG, 26.06.1985 - 2 RU 79/84

    Begriff der Wohlfahrtspflege

  • BVerwG, 09.08.1994 - 5 B 138.93

    Anforderungen an den Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts - Voraussetzungen der

  • BVerfG, 20.11.1992 - 1 BvR 395/92

    Verfassungsmäßigkeit des im Sozialhilferecht geltenden

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.1995 - 6 S 941/93

    Zum örtlich zuständigen Sozialhilfeträger bei Pendeln zwischen zwei Wohnorten -

  • BVerwG, 27.06.1991 - 5 C 4.87

    Seelisch behinderte Jugendliche - Eingliederungshilfe - Jugendhilfe

  • BSG, 06.11.1985 - 9a RVs 10/84

    Hilflosigkeit iS des Steuerrechts - Familienselbsthilfe

  • BVerwG, 05.12.1991 - 5 C 62.88

    Beurteilung der Hilfebedürftigkeit bei Miteigentum des Sozialhilfesuchenden an

  • BSG, 08.10.1987 - 9a RVi 5/85

    Anstaltspflege - Kosten - Bekleidung - Erstattung - Ferien - Zuhause

  • BSG, 13.07.1988 - 9a RV 11/87

    Maßnahme der gesunden Lebensführung - Finanzierung - Versorgungsverwaltung -

  • BSG, 21.09.1983 - 9a RVi 2/82

    Anstaltspflege - Pflegekosten - Kosten für notwendige Bekleidung - Minderung der

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1995 - 6 S 2877/93

    Haftung des Vermögensübernehmers für sozialhilferechtlichen

  • BVerwG, 25.01.1988 - 5 B 96.87

    Revisionsrechtliche Bedeutsamkeit der Frage der Statthaftigkeit einer typisierten

  • OVG Hamburg, 30.10.1987 - Bf I 6/87

    Hilfe zur Pflege - Telephonhilfe - Einkommensberechnung

  • BVerwG, 25.01.1988 - 5 B 97.87

    Revisionsrechtliche Bedeutsamkeit der Frage der Statthaftigkeit einer typisierten

  • BSG, 07.05.1986 - 9a RVa 54/85

    Anspruch auf Zuerkennung des Merkzeichens H im Schwerbehindertenrecht;

  • BSG, 21.09.1983 - 9a RV 26/83
  • VG Arnsberg, 02.10.1987 - 5 K 1652/86
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