Gesetzgebung
   BGBl. I 1985 S. 1957   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,14944
BGBl. I 1985 S. 1957 (https://dejure.org/1985,14944)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,14944) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1985 Teil I Nr. 51, ausgegeben am 12.10.1985, Seite 1957
  • Vierte Verordnung zur Änderung der EWG-Handwerk-Verordnung
  • vom 08.10.1985

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 26.06.1990 - 1 C 22.88

    Herausnahme des Zahntechniker-Handwerks aus dem Geltungsbereich der

    Das Berufungsgericht hat zutreffend entschieden, daß der Kläger weder nach § 8 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) - HwO - in der Fassung vom 28. Dezember 1965 (BGBl. 1966 I S. 1), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 24. April 1986 (BGBl. I S. 560), (1.) noch nach § 9 HwO in Verbindung mit der Verordnung über die für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft geltenden Voraussetzungen der Eintragung in die Handwerksrolle (EWG HwV) vom 4. August 1966 (BGBl. I S. 469) in der Fassung der Vierten Verordnung zur Änderung der EWG-Handwerk-Verordnung vom 8. Oktober 1985 (BGBl. I S. 1957) (2.) die Erteilung einer Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle beanspruchen kann.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.1993 - 14 S 600/92

    Zur Ausnahmebewilligung für die Eintragung in die Handwerksrolle nach HwO § 9

    Das Verwaltungsgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen, weil der Kläger die Erteilung einer Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle weder nach § 8 Abs. 1 HwO noch nach § 9 HwO in Verb. mit § 1 der Verordnung über die für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft geltenden Voraussetzungen der Eintragung in die Handwerksrolle (EWG-HwV) vom 4.8.1966 (BGBl. I S. 469) i.d.F. der 4. ÄndVO vom 8.10.1985 (BGBl. I S. 1957) beanspruchen kann (§ 113 Abs. 5 VwGO).
  • BSG, 17.10.1990 - 2 RU 8/90

    Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten - Versicherungspflicht in

    Nach den tatsächlichen Feststellungen in dem angefochtenen Urteil hat der Kläger, dem die Meisterprüfung fehlt, in der umstrittenen Zeit von 1983 bis 1985 zu keinem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt, weder die nach § 7 HwO vorgeschriebenen oder die für Ausnahmefälle nach § 8 HwO vorgesehenen noch die nach der VO Handwerk EWG (vom 4. August 1966 - BGBl I 469 - / 8. Oktober 1985 - BGBl I 1957 -) für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft geltenden Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle, ohne daß es dabei auf die deutsche Staatsangehörigkeit des Klägers ankommt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht