Gesetzgebung
   BGBl. I 1985 S. 774   

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BGBl. I 1985 S. 774 (https://dejure.org/1985,11455)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1985 Teil I Nr. 23, ausgegeben am 23.05.1985, Seite 774
  • Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße (Ferienreiseverordnung)
  • vom 13.05.1985

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Niedersachsen, 20.06.1997 - 12 M 2541/97

    Sonntagsfahrverbot; Frische Milch; Frisches Milcherzeugnis; Geringe Haltbarkeit

    Die Ausnahmevorschriften des § 30 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 und 3 StVO wurden durch die 9. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (vom 22.3.1988, BGBl. I S. 405) als damalige Nrn. 3 und 4 mit Wirkung vom 1. Oktober 1988 (s. Art. 3 der 9. Änderungsverordnung) in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen, wobei sich der Verordnungsgeber an die schon in der Ferienreiseverordnung (Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße, vom 13.5.1985, BGBl. I S. 774) bestehende Ausnahmeregelung anlehnte, auch sollten die bisher nach § 46 Abs. 1 Nr. 7 StVO erteilten Ausnahmegenehmigungen durch die Aufnahme entsprechender Ausnahmetatbestände in die Straßenverkehrsordnung selbst im Interesse einer Verwaltungsvereinfachung entbehrlich werden (Begründung zur Nr. 22 (§ 30 Abs. 3), VkBl.
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