Gesetzgebung
   BGBl. I 1986 S. 1130   

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https://dejure.org/1986,15272
BGBl. I 1986 S. 1130 (https://dejure.org/1986,15272)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1986 Teil I Nr. 37, ausgegeben am 30.07.1986, Seite 1130
  • Gesetz über das Verfahren bei der Errichtung und Verteilung eines Fonds zur Beschränkung der Haftung für Seeforderungen (Seerechtliche Vertellungsordnung)
  • vom 25.07.1986

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 25.04.1988 - II ZR 252/86

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Eröffnung des Seerechtlichen

    Nach der Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens von 1976 über die Beschränkung der Haftung für Seeforderungen vom 17. Juli 1987 - BGBl II 407 ist dieses Übereinkommen für die Bundesrepublik Deutschland am 1. September 1987 in Kraft getreten und damit auch die geänderte Fassung der §§ 486 bis 487 e HGB (Beschränkung der Haftung für Seeforderungen) durch das Zweite Seerechtsänderungsgesetz vom 25. Juli 1986 - BGBl I 1120 (vgl. dessen Art. 11 Abs. 1) sowie die Seerechtliche Verteilungsordnung vom 25. Juli 1986 - BGBl I 1130 (vgl. deren § 40 Abs. 1).
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