Gesetzgebung
   BGBl. I 1986 S. 1410   

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BGBl. I 1986 S. 1410 (https://dejure.org/1986,15266)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1986 Teil I Nr. 44, ausgegeben am 30.08.1986, Seite 1410
  • Gesetz über die Vermeldung und Entsorgung von Abfällen (Abfallgesetz - AbfG)
  • vom 27.08.1986

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (91)

  • BVerwG, 18.06.2009 - 7 C 16.08

    Haushaltsabfall; Abfall zur Verwertung; zur Beseitigung; Überlassungspflicht;

    Sein Anliegen war es, die gegenwärtige Praxis bei den gemeinnützigen und gewerblichen Sammlungen zu erhalten (BTDrucks 10/5656 S 55/56).
  • BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 58.96

    Eigentümer muß angeschwemmte Abfälle selbst aufsammeln

    Maßgebende bundesrechtliche Grundlage ist damit zum einen das im Jahr 1992 geltende Abfallgesetz - AbfG - vom 27. August 1986 (BGBl I S. 1410) und zum andern das nunmehr geltende Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz - KrW-/AbfG - vom 27. September 1994 (BGBl I S. 2705).
  • BFH, 08.11.2000 - I R 6/96

    Keine Rückstellung für Abfallentsorgung

    Auch die Bestimmungen des (vorliegend einschlägigen) Gesetzes über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen vom 27. August 1986 (Abfallgesetz - AbfG -, BGBl I 1986, 1410) enthalten keinen konkreten Gesetzesbefehl zur Entsorgung der Abfälle; die Klägerin führt selbst aus, dass diese Regelungen lediglich eine abstrakte Verpflichtung beinhalten.
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