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   BGBl. I 1986 S. 560   

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BGBl. I 1986 S. 560 (https://dejure.org/1986,14934)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1986 Teil I Nr. 17, ausgegeben am 30.04.1986, Seite 560
  • Erstes Rechtsbereinigungsgesetz
  • vom 24.04.1986

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerwG, 26.01.2011 - 8 C 46.09

    Altersdiskriminierung; Allgemeininteresse; Anforderungen; Angemessenheit;

    Damit wird die Einführung einer Höchstaltersgrenze ermöglicht (vgl. BTDrucks 10/3290 S. 16).

    Aus den Gesetzesmaterialien ergibt sich, dass die Vorschrift zur Festsetzung von Höchstaltersgrenzen ermächtigen sollte (vgl. BTDrucks 10/3290 S. 16).

  • BVerwG, 26.01.2011 - 8 C 45.09

    Altersdiskriminierung; Höchstalter; Höchstaltersgrenze; Sachverständiger;

    Damit wird die Einführung einer Höchstaltersgrenze ermöglicht (vgl. BTDrucks 10/3290, S. 16).

    Aus den Gesetzesmaterialien ergibt sich, dass die Vorschrift zur Festsetzung von Höchstaltersgrenzen ermächtigen sollte (vgl. BTDrucks 10/3290, S. 16).

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86

    Verfassungswidrige Auslegung von § 36 Abs. 1 GewO i.S. einer konkreten

    Durch das Erste Rechtsbereinigungsgesetz vom 24. April 1986 (BGBl. I S. 560) wurde § 36 Abs. 4 GewO um einen Satz 2 ergänzt.
  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 CB 1.90

    Immissionsschutz gegen Fluglärm - Ausbau des Flughafens Stuttgart

    Eine derartige Bindung besteht nach § 28 Abs. 2 LuftVG in der Fassung des Art. 22 Abs. 1 Nr. 1 des Ersten Rechtsbereinigungsgesetzes vom 24. April 1986 (BGBl. I S. 560).

    Soweit ein Flurbereinigungsverfahren scheitert, richten sich damit entsprechende Ansprüche gemäß § 28 Abs. 3 LuftVG in der Fassung des Art. 22 Abs. 1 Nr. 2 des Ersten Rechtsbereinigungsgesetzes vom 24. April 1986 (BGBl. I S. 560) nach dem Enteignungsgesetz für das Land Baden-Württemberg und damit nach irrevisiblem Recht.

  • BVerwG, 26.06.1990 - 1 C 10.88

    Öffentliche Bestellung als Sachverständiger: Sachkundenachweis

    Der Oberbundesanwalt vertritt die Ansicht, § 36 Abs. 4 Satz 2 GewO in der Fassung des Ersten Rechtsbereinigungsgesetzes vom 24. April 1986 (BGBl. I S. 560) biete nicht nur für künftige, sondern auch für bestehende Sachverständigenordnungen eine Rechtsgrundlage.
  • BVerwG, 11.12.1990 - 1 C 41.88

    Berufsbild des Restaurators von Steinbildwerken

    Nach § 16 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) - HwO - in der Fassung vom 20. Dezember 1965 (BGBl. 1966 I S. 1), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 24. April 1986 (BGBl. I S. 560), kann die zuständige Behörde die Fortsetzung des Betriebes eines Handwerks, der entgegen den Vorschriften dieses Gesetzes ausgeübt wird, untersagen.
  • BVerwG, 26.06.1990 - 1 C 22.88

    Herausnahme des Zahntechniker-Handwerks aus dem Geltungsbereich der

    Das Berufungsgericht hat zutreffend entschieden, daß der Kläger weder nach § 8 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) - HwO - in der Fassung vom 28. Dezember 1965 (BGBl. 1966 I S. 1), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 24. April 1986 (BGBl. I S. 560), (1.) noch nach § 9 HwO in Verbindung mit der Verordnung über die für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft geltenden Voraussetzungen der Eintragung in die Handwerksrolle (EWG HwV) vom 4. August 1966 (BGBl. I S. 469) in der Fassung der Vierten Verordnung zur Änderung der EWG-Handwerk-Verordnung vom 8. Oktober 1985 (BGBl. I S. 1957) (2.) die Erteilung einer Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle beanspruchen kann.
  • BSG, 18.02.1987 - 7 RAr 19/86

    Mehrarbeitszuschlag - Arbeitszeitdauer - Arbeitslosigkeit

    April 1986 (BGBl I 560), den Ausgleich erbrachter Mehrarbeit durch entsprechende Verkürzung der Arbeitszeit innerhalb der folgenden drei Wochen anordnet; Mehrarbeit ist dabei die über die Arbeitszeit des 5 8 des Gesetzes (täglich 8 Stunden, ausnahmsweise 8, 5 Stunden, wöchentlich 40 Stunden) hinaus geleistete Arbeit.
  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 28.93

    Währungsrecht - Umfang der Mindestreservepflicht, Kurzfristige

    Die Einbeziehung von Verbindlichkeiten aus kurzlaufenden Inhaberschuldverschreibungen in die Mindestreservepflicht durch die ab dem 1. Mai 1986 geltende Neufassung des § 2 Abs. 1 Buchst. b) AMR ist von § 16 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank vom 26. Juli 1957 (BGBl I S. 745) in der hier maßgeblichen Fassung des Gesetzes vom 24. April 1986 (BGBl I S. 560) - BBankG - gedeckt.
  • BVerwG, 26.08.1997 - 1 C 11.95

    Keine Beteiligung handwerksähnlicher Betriebe an den Kosten der überbetrieblichen

    Nach § 113 Abs. 1 der Handwerksordnung in der hier anzuwendenden Fassung vom 28. Dezember 1965 (BGBl 1966 I S. 2), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. April 1986 (BGBl I S. 560) - HwO -, werden die durch die Errichtung und Tätigkeit der Handwerkskammer entstehenden Kosten, soweit sie nicht anderweitig gedeckt sind, von den selbständigen Handwerkern und den Inhabern handwerksähnlicher Betriebe nach einem von der Handwerkskammer mit Genehmigung der obersten Landesbehörde festgesetzten Beitragsmaßstab getragen.
  • LAG Hessen, 10.08.1990 - 15 Sa 396/89

    Anspruch auf Auskunft der Sozialkassen des Baugewerbes;

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