Gesetzgebung
   BGBl. I 1986 S. 745   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,14572
BGBl. I 1986 S. 745 (https://dejure.org/1986,14572)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,14572) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1986 Teil I Nr. 22, ausgegeben am 28.05.1986, Seite 745
  • Verordnung über das Trennungsgeld bei Versetzungen und Abordnungen im Inland (Trennungsgeldverordnung - TGV)
  • vom 20.05.1986

Verordnungstext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)

  • BVerwG, 30.11.1994 - 10 B 1.94

    Angemessenheit einer Wohnung (Kinderzimmer nur 7,7 qm) im Hinblick auf die

    Zu der Frage, welche Ansprüche eines Beamten oder Soldaten an eine Wohnung angemessen im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 der Trennungsgeldverordnung in der hier anzuwendenden Fassung vom 20. Mai 1986 (BGBl. I S. 745) sind, liegen bereits mehrere Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vor, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde aufgeworfenen Fragen geben und die es erlauben, auch gewandelten Anforderungen Rechnung zu tragen (vgl. u.a. Urteil vom 4. August 197 7 - BVerwG VI A 2.73 - m.w.N. <BVerwGE 54, 248 ff., 252 [BVerwG 04.08.1977 - VI A 2/73]>).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.1993 - 11 S 461/92

    Zur Rücknahme eines nachträglich rechtswidrig gewordenen Verwaltungsakts mit

    Dieser enthält nicht etwa deshalb keine Belastung, weil die Bewilligungsverfügung vom 20.1.1988 schon durch einen Wegfall der gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Trennungsgeld (vgl. § 8 Trennungsgeldverordnung in der hier maßgeblichen Fassung vom 20.5.1986 (BGBl. I S. 745) -TGV-) -wie die Beklagte meint- "ipso iure" mit der Folge unwirksam geworden ist, daß die spätere, hier angefochtene Verfügung vom 7.3.1988 ins Leere ginge.
  • BVerwG, 13.02.1992 - 10 B 10.91

    Rechtsmittel

    Zu der Frage, welche Ansprüche an eine Wohnung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 der Trennungsgeldverordnung vom 20. Mai 1986 (BGBl. I S. 745) angemessen sind, liegen zudem bereits mehrere Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vor, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde aufgeworfenen Frage geben und die es erlauben, auch gewandelten Anforderungen Rechnung zu tragen.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.1992 - 11 S 1769/91

    Umzugskosten; Berechnung der Mietentschädigung und der

    Dem Kläger steht nach § 6 Abs. 1 und 2 des Bundesumzugskostengesetzes vom 13.11.1973 (BGBl. I S. 1628) i.d.F. des Gesetzes vom 20.5.1986 (BGBl. I S. 745) - BUKG a.F. - Mietentschädigung zu, weil er für seine neue Wohnung in K Miete während einer Zeit bezahlen mußte, in der er sie noch nicht bewohnen konnte, und weil er Miete für die bisherige Wohnung in O während einer Zeit zu entrichten hatte, in der er bereits in der neuen Wohnung wohnte.
  • OVG Niedersachsen, 30.09.1997 - 5 L 709/94

    Trennungsgeldverordnung; Wegstreckenentschädigung; Fahrtkosten

    Die Rechtsgrundlage für die umstrittene Anrechnung ergibt sich aus § 6 Abs. 1 TGV in der während des hier maßgeblichen Zeitraums (9.4.bis 31.12.1990) geltenden Fassung vom 20. Mai 1986 (BGBl I S. 745, geändert - allerdings nicht § 6 betreffend - durch die teilweise am 1.7.1990 in Kraft getretene Verordnung v. 16.1.1991, BGBl I S. 276).
  • OVG Niedersachsen, 07.09.1994 - 2 L 823/91

    Dienstort; Nebenstelle; Andere Gemeinde; Reisekostenrecht

    Nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 der für den hier streitigen Zeitraum maßgeblichen Trennungsgeldverordnung i.d.F. vom 20. Mai 1986 (BGBl. I S. 745) entsteht Anspruch auf Trennungsgeld aus Anlaß der Zuteilung aus dienstlichen Gründen zu einem anderen Teil der Beschäftigungsbehörde.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.1992 - 11 S 1951/91

    Trennungsgeld: Unzumutbarkeit eines Umzugs nach Treu und Glauben

    Da gemäß § 9 Abs. 1 der Verordnung über das Trennungsgeld bei Versetzungen und Abordnungen im Inland (Trennungsgeldverordnung - TGV - vom 20.5.1986 (BGBl. I, S. 745), der in der Verordnung zur Änderung trennungsgeldrechtlicher und reisekostenrechtlicher Vorschriften vom 16.1.1991 (BGBl. I S. 275) unverändert geblieben ist, das Trennungsgeld innerhalb einer Ausschlußfrist von einem Jahr schriftlich beantragt werden muß und diese Frist mit Ablauf des Kalendermonats, für den das Trennungsgeld erstmalig zusteht, beginnt, wäre nämlich jeder nach Ablauf des ersten einjährigen Bewilligungszeitraums eingereichter Antrag verspätet.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.1988 - 11 S 2500/87

    Zwingender persönlicher Umzugshinderungsgrund

    Für die rechtliche Beurteilung des geltend gemachten Trennungsgeldanspruchs sind im vorliegenden Fall die Vorschriften des Gesetzes über die Umzugskostenvergütung und das Trennungsgeld für die Bundesbeamten, Richter im Bundesdienst und Soldaten (Bundesumzugskostengesetz -- BUKG --) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.11.1973 (BGBl. I S. 1628, zuletzt geändert durch § 12 der Verordnung vom 20.5.1986 (BGBl. I S. 745)), und der Verordnung über das Trennungsgeld bei Versetzung und Abordnung im Inland (Trennungsgeldverordnung -- TGV -- vom 20.5.1986 (BGBl. I S. 745)) maßgebend.
  • BVerwG, 30.06.1993 - 10 B 4.92

    Rechtsmittel

    Die als rechtsgrundsätzlich angeführte Frage, ob ein "anderer zwingender persönlicher Grund" gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 der Trennungsgeldverordnung - TGV - in der Fassung vom 20. Mai 1986 (BGBl I S. 745) einen Umzug verhindert, wenn ein Kind die 12. Klasse einer Fachoberschule wiederholen muß, betrifft eine nicht mehr geltende gesetzliche Regelung.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.1992 - 11 S 1931/91

    Trennungsgeld: Examenszeit des Ehepartners und zwingender persönlicher

    Für die rechtliche Beurteilung des geltendgemachten Trennungsgeldanspruchs sind im vorliegenden Fall § 15 Abs. 1 BUKG vom 13.11.1973 (BGBl. I S. 1629) -- im folgenden BUKG a.F. -- und § 2 Trennungsgeldverordnung vom 20.5.1986 (BGBl. I S. 745) -- im folgenden TGV a.F. -- maßgebend (das Gesetz zur Neufassung des Bundesumzugskostengesetzes, zur Änderung anderer dienstrechtlicher Vorschriften, zur Regelung personalvertretungsrechtlicher Amtszeiten sowie zur Verbesserung der personellen Struktur in der Bundeszollverwaltung vom 11.12.1990 -- BGBl. I S. 2682 -- ist erst mit Wirkung vom 1.7.1990 in Kraft getreten; das gleiche gilt für die Trennungsgeldverordnung in der Fassung vom 16.1.1991 -- s. Art. 5 der Verordnung zur Änderung trennungsgeldrechtlicher und reisekostenrechtlicher Vorschriften vom 16.1.1991 -- BGBl. I S. 276 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.1991 - 11 S 384/91

    Auslandsumzug eines Soldaten; Erstattung von Lagerkosten; Unterbringung des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht