Gesetzgebung
   BGBl. I 1986 S. 897   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,17031
BGBl. I 1986 S. 897 (https://dejure.org/1986,17031)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,17031) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1986 Teil I Nr. 27, ausgegeben am 24.06.1986, Seite 897
  • Zehntes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (10. BAföGÄndG)
  • vom 16.06.1986

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (46)

  • BVerwG, 25.06.2015 - 5 C 15.14

    Ausbildungsförderung; Ausbildungsunterbrechung; Beurlaubung vom Studium;

    Diese Beschränkung des Anwendungsbereichs von § 53 BAföG galt jedoch nur, bis in § 53 BAföG durch Art. 1 Nr. 27 des Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vom 16. Juni 1986 (BGBl. I S. 897) die Bestimmung eingefügt wurde, dass § 48 SGB X keine Anwendung finde und Rückforderungen sich nach § 50 SGB X richteten.

    Aus der Anordnung des Gesetzgebers, dass § 48 SGB X im gesamten Geltungsbereich des § 53 BAföG unanwendbar sein soll (vgl. auch BT-Drs. 10/5025 S. 14), und aus der ausdrücklichen Verweisung auf die Erstattungsregelung des § 50 SGB X ist zu ersehen, dass § 53 BAföG nach dem Willen des Gesetzgebers an die Stelle von § 48 SGB X treten, er seither also auch im Bereich der Leistungserstattung anwendbar sein sollte.

  • BVerwG, 16.12.1992 - 11 C 6.92

    BAföG - Ausbildungsförderung - Unterhaltsbetrag - Kinderfreibetrag

    Mit Recht rügt die Revision jedoch, daß das Berufungsurteil auf einer unrichtigen Auslegung und Anwendung der §§ 53 und 25 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b des Bundesausbildungsförderungsgesetzes beruht, das hier in der Fassung des 10. BAföG-Änderungsgesetzes vom 16. Juni 1986 (BGBl. I S. 897) anzuwenden ist.

    Die Gesetzesmaterialien bestätigen, daß § 48 SGB X im gesamten Regelungsbereich des § 53 BAföG unanwendbar sein soll (vgl. die amtliche Begründung in BT-Drucks. 10/5025 S. 14 zu Nr. 25).

    Der Gesetzgeber war zu dieser Ergänzung des § 53 BAföG, wie sich aus deren amtlicher Begründung (BT-Drucks. 10/5025 S. 14 zu Nr. 25) ergibt, gerade dadurch veranlaßt worden, daß "einige Oberverwaltungsgerichte ... bei der Prüfung, ob Bewilligungsbescheide nach § 53 BAföG aufzuheben sind, auch die Verschuldenstatbestände gemäß § 48 Abs. 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch geprüft" hatten.

  • BVerwG, 26.09.2002 - 5 C 15.01

    Anrechnung von Studienleistungen bei Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund;

    Auf die Rechtsprechung des Senats zu § 7 Abs. 3 BAföG in früherer Fassung (Fassung vom 16. Juni 1986, BGBl I S. 897, bzw. vom 6. Juni 1983, BGBl I S. 645), welcher bei einem Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund die Leistung von Ausbildungsförderung "für eine andere Ausbildung" ohne die - erst durch das 18. BAföG-Änderungsgesetz eingeführte - zeitliche Begrenzung des Fachrichtungswechsels vorsah, kann der Kläger sich nach der Gesetzesänderung nicht mehr berufen.
  • BVerwG, 22.06.1989 - 5 C 42.88

    Hochschule - Zulassungsbeschränkung - Parkstudium - Fachrichtungswechsel -

    Die Annahme des Berufungsgerichts, die Dauer eines Parkstudiums von sechs Semestern stehe der Anerkennung eines wichtigen Grundes im Sinne des § 7 Abs. 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes - BAföG - in der hier anzuwendenden Fassung des Zehnten BAföG-Änderungsgesetzes vom 16. Juni 1986 (BGBl. I S. 897) für einen Fachrichtungswechsel aus dem Parkstudium in das Wunschstudium nicht entgegen, verletzt Bundesrecht (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO).
  • OVG Niedersachsen, 31.10.1996 - 10 L 5536/95

    Ergänzende Auslandsausbildung; Ersetzende Ausbildung; Förderung zweier

    § 16 Abs. 3 BAföG geht in seiner heutigen Fassung maßgeblich auf das 10. BAföGÄndG vom 16. Juni 1986 (BGBl. I S. 897) zurück.

    Mit der damaligen Gesetzesänderung verband der Gesetzgeber die Absicht, das Auslandsstudium in außereuropäischen Staaten stärker zu fördern (vgl. die Begründung des Gesetzentwurfes, BT-Drs. 10/5025 S. 9 und 12).

    Ihnen sollte aber - wie anderen Studenten auch - nicht die Möglichkeit genommen werden, bis zu einem Jahr außerhalb Europas gefördert zu werden (BT-Drs. 10/5025 S. 12).

  • BVerwG, 04.08.1993 - 11 C 15.92

    Nichtschülerprüfung - § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BAföG; § 68 ff VwGO,

    Diesem erkennbaren Zweck der Vorschrift entspricht es, dem Begriff der Nichtschülerprüfung - mit Ausnahme der gesondert erwähnten, nur bei Hochschulen privilegierten Zugangsprüfung zu einer bestimmten Ausbildungsstätte - alle Prüfungen zuzuordnen, die Nichtschülern den Zugang zu einer förderungsfähigen Ausbildung in gleicher Weise eröffnen wie der Besuch der in der Vorschrift genannten Ausbildungsstätten des Zweiten Bildungsweges (vgl. BT-Drucks. 10/5025, S. 11; BayVGH, Urteil vom 21. Februar 1985 - 12 B 82 A. 1682 - ).
  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 22.93

    Gewährung von Ausbildungsförderungsleistungen - Freibeträge vom Einkommen und

    Die Änderung des § 36 Abs. 1 BAföG durch das 10. BAföG-Änderungsgesetz vom 16. Juni 1986 (BGBl I S. 897) schließt die Fortführung dieser Rechtsprechung nicht aus.

    Diese Änderung hat nämlich lediglich den Willen des Gesetzgebers zum Ausdruck gebracht, hinsichtlich des Einkommens und Vermögens des Ehegatten nicht auf einen früheren Zeitraum, sondern auf den Bewilligungszeitraum abzustellen (vgl. BTDrucks 10/5025, S. 14).

  • BVerwG, 27.02.1992 - 5 C 68.88

    BAföG - Ausbildungsförderung - Wohnung der Eltern

    Die Annahme des Berufungsgerichts, die Klägerin könne für den Besuch des Gymnasiums in K. im Schuljahr 1986/87 ab Oktober 1986 nach § 68 Abs. 2 Nr. 1 BAföG in der hier anzuwendenden Fassung des 10. BAföG-Änderungsgesetzes vom 16. Juni 1986 (BGBl. I S. 897) Ausbildungsförderung in gesetzlicher Höhe beanspruchen, verletzt Bundesrecht nicht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2008 - 6 B 2.08

    Keine erweiternde Auslegungsmöglichkeit von BAföG § 2 Abs. 1 a S. 1 Nr. 1;

    Zwar sei die in § 12 Abs. 2 BAföG eingefügte Verweisung auf § 11 Abs. 3 BAföG mit dem 10. BAföG-Änderungsgesetz vom 16. Juni 1986 (BGBl. I 897) wieder entfernt worden.

    Mit dem 10. BAföGÄndG vom 16. Juni 1986 (BGBl. I 897) wurde diese Verweisung allerdings wieder aufgehoben, so dass der aufgezeigte Widerspruch erneut aufgetreten ist, ohne dass die diesbezüglichen Motive des Gesetzgebers eindeutig nachzuvollziehen sind.

  • VGH Bayern, 05.03.2008 - 12 B 06.3180

    Ausbildungsförderung; Personenkraftwagen; Haushaltsgegenstand; verdecktes

    Unter Berücksichtigung eines Freibetrags von 3.067,75 EUR (6.000 DM - § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BAföG in der Fassung vom 16.6.1986 BGBl I S. 897) verfügte der Kläger über ein Vermögen von 23.613,52 EUR, das verteilt auf die 11 Kalendermonate des Bewilligungszeitraums 2.146,69 EUR im Monat betrug.
  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 28.93

    Förderungsfähigkeit einer Ausbildung - Anspruch auf Förderung für eine dritte

  • BVerwG, 23.06.1993 - 11 C 12.92

    Gleichwertigkeit von Ausbildungsstätten (auf BAföG bezogen)

  • BVerwG, 20.02.1992 - 5 C 66.88

    BAföG - Ausbildungsförderung - Aufhebung des Erstattungsbescheides -

  • OVG Bremen, 03.09.1991 - 2 BA 29/91

    Förderungsfähige Ausbildung; Elternteil; Gemeinsame Kinder; Freibetrag;

  • OVG Bremen, 12.11.2019 - 1 LA 220/17

    Bindungswirkung; Einkommensanrechnung; Steuerbescheid

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2017 - 12 S 699/16

    (Keine) Ausbildungsförderung für ein an einer angegliederten Einrichtung einer

  • BVerwG, 19.03.1992 - 5 C 41.88

    BAföG - Ausbildungsförderung - Zulässigkeit der Rückabwicklung des

  • BVerwG, 28.10.1992 - 11 C 5.92

    BAföG - Ausbildungsförderung - Weitere Ausbildung

  • BVerwG, 17.02.1993 - 11 C 10.92

    BAföG - Ausbildungsförderung - Wohngemeinschaft mit Eltern

  • OVG Sachsen, 14.09.2017 - 1 A 388/16

    Ausbildungsförderung; zweiter Bildungsweg; dritte Ausbildung

  • BVerwG, 29.11.1991 - 8 C 104.89

    Wohngeld - BAföG - Ausbildungsförderung - Wohngeldberechtigung

  • BVerwG, 23.01.1992 - 5 C 15.88

    BAföG - Ausbildungsförderung - Zwischenprüfungszeugnis - Eignungsnachweis

  • BVerwG, 24.05.1995 - 11 C 26.94

    Anforderungen an die Festsetzung der Förderungshöchstdauer im

  • BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 25.92

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Leistungen nach dem

  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 14.94

    Teilerlass eines Darlehens nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) auf

  • BVerwG, 23.06.1993 - 11 C 11.92

    Förderung der Ausbildung zum Klassenlehrer an Waldorfschulen - Anforderungen an

  • BVerwG, 13.10.1994 - 11 B 145.94

    Umwandlung eines behinderungsbezogen geleisteten erhöhten Darlehensbetrages in

  • OVG Brandenburg, 14.02.2002 - 4 A 188/00

    Ausbildungsförderung für einen anderen Ausbildungsgang; Zuständigkeit des

  • OVG Bremen, 23.06.1992 - 2 BA 10/92

    Erschöpfung des Förderungsanspruchs; Ausbildungsförderung; Abbruch eines

  • BVerwG, 13.08.1991 - 5 B 20.90

    Gesetzliche Voraussetzungen der Förderung der Teilnahme an einem tierärztlichen

  • OVG Hamburg, 01.11.1989 - Bf V 39/86

    Bewilligungszeitraum; Auszubildende; Ausbildungsförderung; Rückforderung;

  • BVerwG, 24.03.1993 - 11 C 14.92

    Änderung eines Bewilligungsbescheids - Beginn des Bewilligungszeitraumes -

  • BVerwG, 16.06.1989 - 5 B 58.89

    Unterfallen der steuerfreien Verletztenrente aus der gesetzlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.1998 - 16 A 1854/97

    Ausbildungsförderung; Anspruch auf Kinderteilerlaß; Umschulungsmaßnahme; Töchter

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.1993 - 7 S 1923/92

    Anforderungen an die Begründung eines Bescheides, der einen die

  • BVerwG, 03.07.1992 - 5 B 17.92

    Förderung eines Auslandsstudiums bei Unmöglichkeit des Erhalts eines inländischen

  • VG Köln, 21.01.2002 - 5 K 5761/00

    Antrag auf Gewährung eines sogenannten Kinderteilerlasses bezüglich des

  • BVerwG, 12.08.1991 - 5 B 112.91

    Vorrangige Erfüllbarkeit eines Förderungsanspruchs nach dem

  • VG Hamburg, 26.04.2022 - 2 K 3411/20
  • OVG Niedersachsen, 17.01.1991 - 14 A 294/88

    Gewährung von Förderleistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz

  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.1990 - 7 S 2242/89

    Ausbildungsförderung - Fachschule - Ausbildung zum "Staatlich anerkannten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.1987 - 16 A 2404/84

    Ermittlung des Einkommens im Sinne des § 18a Bundesausbildungförderungsgesetz

  • VG Ansbach, 22.12.2011 - AN 2 K 10.02515

    (Keine) fachliche Weiterführung der Ausbildung zur staatlich geprüften

  • VG Hamburg, 17.10.2000 - 2 VG 4827/98

    Voraussetzungen für die Gewährung von Ausbildungsförderung an Ausländer;

  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.1992 - 7 S 2385/91

    Ausbildungsförderung - zur Sorgfaltspflicht bei Angaben über das voraussichtliche

  • VG Berlin, 18.09.1990 - 8 A 360.88

    Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für den

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht