Gesetzgebung
   BGBl. I 1987 S. 2286   

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BGBl. I 1987 S. 2286 (https://dejure.org/1987,17240)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1987 Teil I Nr. 47, ausgegeben am 21.10.1987, Seite 2286
  • Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes
  • vom 09.10.1987

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 11.04.1995 - 1 C 20.93

    Anspruch eines Seemanns auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Auslegung des

    Die Aufenthaltserlaubnis gewährte dementsprechend dem Kläger auch nur das Recht, sich lediglich in Ausübung oder im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Besatzungsmitglied eines Seeschiffes in Deutschland aufzuhalten, und zwar nicht anders als solche ausländischen Seeleute, die gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 der damaligen Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes i.d.F. der Bekanntmachung vom 29. Juni 1976 (BGBl I S. 1718), vor der Abmusterung des Klägers zuletzt geändert durch die Verordnung vom 9. Oktober 1987 (BGBl I S. 2286), keiner Aufenthaltserlaubnis bedurften.
  • BVerwG, 27.10.1987 - 1 C 22.85

    Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis - Vorliegen einer

    Ausländer mit deutschem Seefahrtbuch bedürfen nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 der Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes (DVAuslG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 29. Juni 1976 (BGBl. I S. 1717), zuletzt geändert durch die 16. Änderungsverordnung vom 9. Oktober 1987 (BGBl. I S. 2286).
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