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   BGBl. I 1987 S. 657   

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BGBl. I 1987 S. 657 (https://dejure.org/1987,18117)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1987 Teil I Nr. 16, ausgegeben am 10.03.1987, Seite 657
  • Neufassung des Einkommensteuergesetzes
  • vom 27.02.1987

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04

    Abfärberegelung

    § 2 Absatz 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1984 (Bundesgesetzblatt I Seite 657), geändert durch Artikel 10 des Steuerbereinigungsgesetzes vom 19. Dezember 1985 (Bundesgesetzblatt I Seite 2436 ), und § 15 Absatz 3 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1987 (Bundesgesetzblatt I Seite 657 ) sind mit dem Grundgesetz vereinbar.
  • BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvR 246/98

    Gewerbliche Qualifikation der Einkünfte eines Einzelunternehmers nach

    c) mittelbar § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG in der jeweils für die Veranlagungszeiträume 1985 bis 1987 geltenden Fassung vom 12. Juni 1985 (BGBl I S. 977) - geändert durch Steuerbereinigungsgesetz 1986 vom 19. Dezember 1985 (BGBl I S. 2436) -, vom 15. April 1986 (BGBl I S. 441) und vom 27. Februar 1987 (BGBl I S. 657).
  • BFH, 18.05.2004 - IX R 42/01

    GbR: Beteiligtenfähigkeit und Klagebefugnis; Zurechnung der Einkünfte

    Das Vorbringen der Klägerin, im Bereich der gewerblichen Einkünfte könne die Überlassung einer Wohnung an einen Gesellschafter steuerrechtlich eine entgeltliche Nutzungsüberlassung i.S. des § 52 Abs. 15 Satz 8 Nr. 2, Satz 10 EStG i.d.F. der Bekanntmachung vom 27. Februar 1987 (BGBl I 1987, 657) sein (vgl. BFH-Urteil vom 23. November 2000 IV R 82/99, BFHE 193, 488, BStBl II 2001, 232, unter 1.), rechtfertigt keine andere Beurteilung.
  • BFH, 14.04.1993 - I R 29/92

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Vereinbarkeit der Regelungen der

    Nach § 1 Abs. 4 EStG i. d. F. vom 27. Februar 1987 - EStG 1987 - (BGBl I 1987, 657, BStBl I 1987, 274) sind in der Bundesrepublik natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz (§ 8 AO 1977) noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO 1977) haben, mit ihren inländischen Einkünften beschränkt einkommensteuerpflichtig.
  • BAG, 23.08.1990 - 2 AZR 156/90

    Vorliegen einer unberechtigten Kündigung - Ausgleich der Differenz zwischen

    Nach § 38 Abs. 1 EStG in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1987 (BGBl I S. 657, 710) wird die Einkommenssteuer bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben.
  • BSG, 13.10.1993 - 2 RU 41/92

    Unfallversicherung - Beitragsbemessung - Arbeitsentgelt - Pauschalsteuer -

    Nach § 40a Abs. 1 EStG (in der hier maßgeblichen Fassung des EStG 1987 vom 27. Februar 1987 - BGBl I 657) kann der Arbeitgeber unter Verzicht auf die Vorlage einer Lohnsteuerkarte bei Arbeitnehmern, die nur kurzfristig oder in geringem Umfang und gegen geringen Lohn beschäftigt werden, die Lohnsteuer mit einem Pauschalsatz von 10 vH des Arbeitslohns erheben (die Pauschalierung bei Beschäftigungen in geringem Umfang und gegen geringen Lohn ist nunmehr in § 40a Abs. 2 EStG idF des Steuerreformgesetzes 1990 vom 25. Juli 1988 - BGBl I 1093 - mit einem Pauschalsteuersatz von 15 vH geregelt).
  • BVerwG, 10.05.1990 - 5 C 55.85

    Ausbildungsförderungsrechtlicher Begriff der selbstgenutzten Eigentumswohnung

    Vorschriften nach Art des - letztmals für den Veranlagungszeitraum 1986 anzuwendenden (vgl. § 52 Abs. 21 Satz 1 EStG 1987 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1987 <BGBl. I S. 657>) - § 21 Abs. 2 EStG haben einkommensteuerrechtlich eine lange Tradition und sind von der höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung seit jeher entsprechend ihrer fiskalischen Zweckbestimmung weit ausgelegt worden (vgl. RFHE 23, 46 ff. - Haus auf dem Lande als Sommerwohnung - BFHE 106, 543 ff. - Wochenendhaus - BFHE 130, 261 ff. - Eigentumswohnung in Spanien - sowie Abschnitt 164 b Abs. 1 und 22 der Einkommensteuer-Richtlinien 1987 vom 24. Februar 1988 ): Es kommt lediglich darauf an, daß die Wohnung dem Eigentümer zur jederzeitigen Benutzung zur Verfügung steht, nicht aber darauf, ob und wie oft die Wohnung genutzt wird (vgl. BFHE 106, 543 ; 130, 261 ).
  • BFH, 24.11.1992 - IX R 138/89

    Keine Verteilung von Erhaltungsaufwendungen auf Zeiträume vor dem 1.1.1987

    Das Einkommensteuergesetz und die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung enthalten keine ausdrückliche Regelung, wie noch nicht berücksichtigte Erhaltungsaufwendungen gemäß § 82 b EStDV nach Wegfall der Nutzungswertbesteuerung ab 1. Januar 1987 (EStG 1987 vom 27. Februar 1987, BGBl I 1987, 657, BStBl I 1987, 274) zu behandeln sind.
  • VerfGH Bayern, 27.01.1993 - 7-VII-91

    Kürzung des Landeserziehungsgeldgesetzes bei Überschreitung bestimmter

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  • FG München, 04.12.2003 - 5 K 1411/96

    Besserungsschein; Sanierungsgewinn; gesonderter und einheitlicher Feststellung

    Die Erträge aus Forderungsverzichten stellen keine steuerfreien Sanierungsgewinne im Sinne des § 3 Nr. 66 EStG i.d.F. der Bekanntmachung vom 27.02.1987 (BGBl I S. 657 = BStBl I S. 273) dar.
  • BSG, 31.10.1996 - 11 RAr 85/95

    Gewährung von Vorruhestandsgeld im Wege der Insolvenzsicherung; Beschränkung der

  • FG Hamburg, 11.09.1998 - I 45/96

    Abzugsfähigkeit von auf für betriebliche Zwecke genutzte Räume entfallenden

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