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   BGBl. I 1989 S. 1547   

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BGBl. I 1989 S. 1547 (https://dejure.org/1989,17424)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1989 Teil I Nr. 39, ausgegeben am 29.07.1989, Seite 1547
  • Sechstes Gesetz zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
  • vom 25.07.1989

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (28)

  • BSG, 29.11.1995 - 3 RK 32/94

    Abschluß von Verträgen über das Entgelt für Krankentransporte

    Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sah bis zu seiner Änderung durch das 6. Gesetz zur Änderung des Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vom 25. Juli 1989 (BGBl I 1547) in § 51 Abs. 6 die Notwendigkeit einer Zulassung privater Krankentransportunternehmen vor.

    Die Zulassung konnte mit Auflagen verknüpft werden, wenn diese erforderlich waren, um den erforderlichen Standard der Beförderung zu sichern (vgl Plute, KKn und Rettungswesen, 1991, S 33; BT-Drucks 11/4224, S 6).

    Durch die Streichung des § 51 Abs. 6 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sollte die Kontrolle der Eignung auf die Länder übertragen werden, die im Rahmen der Regelung des Gesundheitswesens für den gesamten Bereich des Krankentransport- und Rettungswesens zuständig sein sollten (BT-Drucks 11/2170, S 1 und 6).

    Dies hat er insbesondere bei der Änderung des Personenbeförderungsgesetz (PBefG) deutlich zu erkennen gegeben (BT-Drucks 11/2170, S 9 und 11/4424, S 6).

    Die Entwicklung des 6. Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetz (PBefG) (vom 25. Juli 1989 - BGBl I 1547) belegt, daß er im Krankentransportwesen einen Wettbewerb zwischen privaten und öffentlichen Anbietern sichergestellt wissen wollte (vgl auch Saekel, BKK 1993, 303, 317).

    Hierbei konnten jedoch nur Verkehrs- bzw Beförderungsgesichtspunkte berücksichtigt werden, um einen gewissen Standard der Beförderung (als Verkehrsvorgang) sicherzustellen (vgl Plute, KKn und Rettungswesen, 1991, S 33; BT-Drucks 11/4224, S 6).

    Der Gesetzgeber befürchtete, daß sich hieraus nicht nur qualitativ ein erhebliches Leistungsgefälle entwickelte, sondern auch eine wirtschaftliche Gefährdung der öffentlichen Rettungsdienste drohte (vgl Gesetzentwurf des BR, BT-Drucks 11/2170, 1 f; Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, BT-Drucks 11/4224, S 6; Plute, KKn und Rettungswesen, 1991, S 34).

    Den Ländern sollte ermöglicht werden, die öffentlichen und privaten Krankentransportdienste einheitlich zu regeln, einen einheitlichen Qualitätsstandard sicherzustellen und die Versorgungsstruktur unter Einbeziehung der privaten Krankentransportdienste flächendeckend auch unter Berücksichtigung des Bedarfs steuern zu können (BT-Drucks 11/4224, S 6).

    Die Verbesserung der Wettbewerbsposition der öffentlichen Rettungsdienste sollte jedenfalls gerade nicht über eine Beschränkung des Marktzutritts privater Unternehmen und Organisationen erreicht werden (vgl BT-Drucks 11/2170, S 9; Kranig in Hauck/Haines, SGB V, § 133 RdNr 26; Saekel, BKK 1993, 303, 307).

    Eine Monopolisierung, wie sie von der Klägerin angestrebt wird, wollte der Bundesgesetzgeber in jedem Fall vermeiden (BT-Drucks 11/2170 und 4224, S 6).

  • BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 2011/07

    Verfassungsbeschwerden gegen die Eingliederung privater Unternehmen in den

    Erst nachdem 1992 die Beförderung von kranken, verletzten oder sonst hilfsbedürftigen Personen im Rahmen der Notfallrettung oder des Krankentransports aus dem Anwendungsbereich des Personenbeförderungsgesetzes herausgenommen worden war (Art. 1 Nr. 1 des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes vom 25. Juli 1989 <BGBl I S. 1547>), erließen die Länder umfassende gesetzliche Regelungen des Rettungsdienstes.
  • BGH, 12.03.1991 - KZR 26/89

    "Einzelkostenerstattung"; Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Kartellgerichten in

    Die Bundesregierung hat diesem Gesetzentwurf des Bundesrates unter verfassungsrechtlichen und wettbewerblichen Gesichtspunkten nur unter der Voraussetzung zugestimmt, daß künftige landesrechtliche Vorschriften für den Krankentransport die Möglichkeit einer Beteiligung privater Unternehmen und Organisationen an diesen Beförderungen sicherstellen (BT-Drucksache 11/2170 S. 9).

    Schließlich hebt der Bericht des federführenden Bundestagsausschusses nachdrücklich hervor, daß es auch nach der von ihm befürworteten Änderung des Personenbeförderungsgesetzes Wettbewerb zwischen öffentlichen Transportträgern, den großen Hilfsorganisationen, und privaten Unternehmen geben müsse, um der Kostenentwicklung Einhalt zu gebieten; eine Monopolisierung müsse ausgeschlossen bleiben (BT-Drucksache 11/4224 S. 6).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2008 - 13 A 2457/05

    Erteilung personenbeförderungsrechtlicher Mietwagengenehmigungen für

    Das schlechthin entscheidende Kriterium bei dem Transport einer kranken oder hilfsbedürftigen Person und bei der Frage, ob dieser mit einem Krankentransportwagen (im rettungsrechtlichen Sinne) erfolgen muss oder mit einem nach dem Personenbeförderungsgesetz genehmigten Mietwagen durchgeführt werden kann, ist demnach, ob die zu transportierende Person einer medizinisch fachlichen Betreuung (so § 1 Abs. 2 Nr. 2 PBefG) oder einer fachgerechten Hilfe oder Betreuung (so § 1 Abs. 2 Nr. 4 RettG NRW) bedarf oder möglicherweise bedarf (vgl. auch BT-Drucks. 11/2170 S. 9).

    Folglich ist auch unerheblich, dass das VG - möglicherweise in Anlehnung an entsprechende unzutreffende Formulierungen in gängigen Kommentaren zum Personenbeförderungsgesetz - unrichtigerweise von einer Singular-Fassung der "besonderen Einrichtung" des Krankenkraftwagens in § 2 Abs. 2 Nr. 2 PBefG ausgegangen ist, während in der maßgebenden Originalfassung des 6. Gesetzes zur Änderung des PBefG vom 25.7.1989 (BGBl. S. 1547) - ebenso wie im Entwurf des Gesetzes; BT-Drucks. 11/2170, S. 5 - eine Plural-Fassung der "besonderen Einrichtungen" des Krankenkraftwagens enthalten ist und dies eher darauf hindeutet, dass es bei der Abgrenzung zwischen Krankentransport (im Rettungsbereich) und Krankenfahrten (mit Mietwagen) nicht auf die Gesamtheit aller Ausrüstungsgegenstände ankommt und sich die Frage auch schon bei einzelnen anderen Ausrüstungsgegenständen stellen kann.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.2002 - 7 A 11626/01

    Zulassung eines Privatunternehmens zum Notfalltransport und Krankentransport -

    Aufgrund des am 29. Juli 1989 verkündeten 6. Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes vom 25. Juli 1989 (BGBl I S. 1547) stand nämlich ab dem Tag der Verkündung dieses Gesetzes fest, dass die den Krankentransport betreffenden Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes zum 31. Dezember 1991 auslaufen würden und der Bereich des Krankentransportes in den Rettungsdienst eingegliedert werden würde.

    Zu einem anderen Ergebnis führt schließlich auch nicht der auf die Gesetzesmaterialien zum 6. Gesetz zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (vgl. BT-Drs. 11/4224 S. 6) gestützte Einwand der Klägerin , der Bundesgesetzgeber habe seinerzeit mit der Neuregelung beabsichtigt, eine Monopolisierung zu vermeiden und "... einen gesunden Wettbewerb zwischen öffentlichen Transportträgern, den großen Hilfsorganisationen und privaten Unternehmern ..." zu halten.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2008 - 13 A 1779/06

    Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung zum qualifizierten Krankentransport mit

    BT-Drucks. 11/2170, S. 9.
  • VK Sachsen, 26.03.2008 - 1/SVK/005-08

    Ausschreibung von Krankentransporte unterliegt dem Vergaberecht

    So hebt der Bericht des federführenden Bundestagsauschusses hervor, dass es auch nach der Änderung des Personenbeförderungsgesetzes Wettbewerb zwischen den öffentlichen Transportträgern, den großen Hilfsorganisationen, und privaten Unternehmen geben müsse, um einer Kostenentwicklung und Monopolisierung Einhalt zu gebieten (vgl. BT-Drucksache 11/2170, S. 9).
  • LSG Thüringen, 30.04.2013 - L 6 KR 1067/10

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankentransportleistungen - Liegendfahrten

    Die Beklagte verweist insoweit auf die Gesetzesmaterialien (BT-Drs. 11/4224 S. 6).

    Zwar findet sich in den Gesetzesmaterialen (BT-Drs. 11/4224 S. 6) tatsächlich der Hinweis, dass Patientenfahrten im Sitzen auch künftig unter das PBefG fallen sollen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2009 - 13 B 34/09

    Rechtsgrundlage für eine die Notfallrettung und den Krankentransport nach dem

    So auch VG Düsseldorf, Beschluss vom 3.2 2009 - 7 L 1367/08 - Fehn/Kupfer, in: Steegmann, Recht des Feuerschutzes und des Rettungsdienstes in Nordrhein-Westfalen, Stand Januar 2009, § 18 RettG Rn. 24; siehe auch Tettinger/Wank, GewO, 7. Auflage 2004, § 6 Rn. 43, zur Entstehungsgeschichte des 1998 eingefügten § 6 Abs. 1 Satz 3 GewO, der das zuvor gemäß Art. 2 des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes vom 25.7.1989 (BGBl. I S. 1547) auch schon bestehende Anwendungsverbot der Gewerbeordnung (nur) insoweit zurücknahm, als nunmehr Titel XI der Gewerbeordnung Anwendung findet.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2008 - 13 A 1557/06

    Durchführung der rettungsdienstlichen Aufgabe des Krankentransports; Verlängerung

    vgl. BT-Drucks. 11/2170, S. 9.
  • BVerfG, 27.01.1999 - 2 BvL 8/98

    Unzulässige, dem Begründungserfordernis von BVerfGG § 80 Abs 2 S 1 nicht

  • BVerwG, 26.10.1995 - 3 C 10.94

    Berufsrecht: Berufsfreiheit und Zulassung zum qualifizierten Krankentransport

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2008 - 13 A 2763/06

    Erteilung einer Genehmigung zum Krankentransport für zwei Fahrzeuge; Erteilung

  • LSG Hessen, 23.03.2017 - L 8 KR 260/15

    Krankenversicherung

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.1996 - 10 S 8/96

    Genehmigung von Krankentransporten durch private Anbieter - Gewährleistung der

  • VGH Bayern, 30.05.2017 - 21 BV 16.1731

    Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung für einen (bodengebundenen)

  • BVerwG, 30.06.2000 - 3 B 34.00

    Anforderungen an die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Beachtung

  • BVerwG, 30.06.2000 - 3 B 35.00

    Anforderungen an die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Beachtung

  • BVerwG, 30.06.2000 - 3 B 31.00

    Anforderungen an die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Beachtung

  • BVerwG, 30.06.2000 - 3 B 33.00

    Anforderungen an die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Beachtung

  • BVerwG, 30.06.2000 - 3 B 32.00

    Anforderungen an die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Beachtung

  • SG Frankfurt/Main, 15.07.2015 - S 25 KR 262/12
  • OVG Bremen, 23.01.2001 - 1 A 361/00

    Blaulicht bei Fahrzeugen des qualifizierten Krankentransports;

  • OVG Saarland, 26.10.1999 - 2 R 12/98

    Betrieb eines Krankentransports; Betriebs einer Notfallrettung; Selbstständige

  • BVerwG, 30.06.2000 - 3 B 29.00

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Herausnahme von Notfallrettung und

  • BVerwG, 30.06.2000 - 3 B 30.00

    Anforderungen an die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Beachtung

  • VG Düsseldorf, 14.05.2014 - 7 K 4350/12

    Keine isolierte Anfechtbarkeit von Inhaltsbestimmungen; Beeinträchtigung des

  • VG Düsseldorf, 20.06.2011 - 7 K 574/10

    Ernstliche und schwerwiegende Beeinträchtigungen des öffentlichen Interesses an

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