Gesetzgebung
BGBl. I 1989 S. 137 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1989 Teil I Nr. 4, ausgegeben am 27.01.1989, Seite 137
- Neufassung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
- vom 19.01.1989
Gesetzestext
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Thüringen, 04.03.2004 - 3 KO 1149/03
Zur zeitlichen Geltung der Bagatellgrenze des § 111 Abs. 2 S. 2 BSHG; …
Eine Beschränkung auf die nach den Umständen unabweisbar gebotene Hilfe ergibt sich im vorliegenden Fall nicht aus den §§ 3a Abs. 1 S. 2, 3b Abs. 1 S. 1 des Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler vom 6. Juli 1989 (BGBl. I S. 137), eingefügt durch Art. 1 Nr. 3 des zum 1. März 1996 in Kraft getretenen Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler vom 26. Februar 1996 (BGBl. I S. 223) - Wohnortzuweisungsgesetz (WoZuG 1996) -. - OVG Niedersachsen, 03.09.1999 - 4 M 2961/99
Vermögenseinsatz des Verwandten; Zuordnung von Prämiensparverträgen; Empfehlungen …
Hierbei handelt es sich um eine Anlageform, die von der Finanzwirtschaft angeboten worden ist, nachdem die ursprünglich durch das Spar-Prämiengesetz (vom 22.6.1979 BGBl. I S. 702) nach Maßgabe der Verordnung zur Durchführung des Sparprämiengesetzes (in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.11.1982 BGBl. I S. 1590) - SparPDV - vorgesehene Gewährung von Arbeitnehmersparzulagen durch die Neufassung der Förderungsbestimmungen in § 2 Abs. 1 Nr. 6, § 8, § 13 Abs. 2 des 5. Vermögensbildungsgesetzes (vom 19.1.1989, BGBl. I S. 137) entfallen ist.