Gesetzgebung
   BGBl. I 1989 S. 1382   

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BGBl. I 1989 S. 1382 (https://dejure.org/1989,19316)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1989 Teil I Nr. 35, ausgegeben am 14.07.1989, Seite 1382
  • Gesetz zur Einführung eines Dienstleistungsabends
  • vom 10.07.1989

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 25.08.1992 - 1 C 38.90

    Zulässigkeit von gewerblichen Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen -

    Auf ihre Berufung hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg durch Urteil vom 17. Juli 1990 (GewArch 1990, 335 f.) die Untersagungsverfügung, den Widerspruchsbescheid und die vorinstanzliche Entscheidung aufgehoben und dazu ausgeführt: Der Betrieb der Bräunungsstudios an Sonn- und Feiertagen sei nicht bereits aufgrund des § 7 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluß vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 1989 (BGBl. I S. 1382), erlaubt, weil diese Vorschrift nur Warenautomaten betreffe, im vorliegenden Fall aber der Zugang zu maschinellen Dienstleistungen eröffnet werde.
  • BVerwG, 26.10.1993 - 1 C 17.91

    Einkaufen an der Tankstelle - § 6 Abs. 2 LadSchlG, 'Zubehör', innerer

    Der Beklagte forderte sie durch Ordnungsverfügung auf, während der allgemeinen Ladenschlußzeiten die Abgabe aller nicht in § 6 Abs. 2 des Ladenschlußgesetzes vom 28. November 1956 (BGBl I S. 875), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 1989 (BGBl I S. 1382) - LadSchlG - genannten Artikel zu unterlassen.
  • BVerfG, 16.11.1992 - 1 BvL 31/88

    Anforderungen an eine erneute Richtervorlage bei verfassungsrechtlich bereits

    Darin verwies das Amtsgericht auf die Änderung des Ladenschlußgesetzes durch das Gesetz zur Einführung eines Dienstleistungsabends vom 10. Juli 1989 (BGBl. I S. 1382).
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