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   BGBl. II 1990 S. 278   

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BGBl. II 1990 S. 278 (https://dejure.org/1990,19238)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990 Teil II Nr. 13, ausgegeben am 20.04.1990, Seite 278
  • Gesetz zu dem Abkommen vom 8. Dezember 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik Ägypten zur Vermeldung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
  • vom 11.04.1990

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 23.09.1998 - I B 53/98

    Beschränkte Steuerpflicht; Dienstverhältnis bei Zahlungen aus öffentlichen Kassen

    Insoweit beruft er sich zum einen auf Abweichung des FG-Urteils von den Senatsurteilen vom 16. Februar 1996 I R 64/95 (BFHE 180, 104) und vom 13. August 1997 I R 65/95 (BFHE 184, 98, BStBl II 1998, 21), aus dem sich das Erfordernis eines derartigen Dienstvertrages zum Kassenstaat ergebe, zum anderen auf grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage, ob Art. 19 Abs. 1 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik Ägypten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 8. Dezember 1987 (BGBl II 1990, 278) --DBA-Ägypten-- (= Art. 19 Abs. 1 des OECD-Musterabkommens auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen) ein Dienstverhältnis zum Kassenträger voraussetze.
  • FG Köln, 19.11.1997 - 12 K 2767/96

    Abschluss eines Verpflichtungsvertrages und Zuwendungsvertrages mit der

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  • FG Baden-Württemberg, 08.12.1998 - 4 K 111/98

    Möglichkeit der Änderung bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide;

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