Gesetzgebung
   BGBl. I 1990 S. 2170   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,17397
BGBl. I 1990 S. 2170 (https://dejure.org/1990,17397)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,17397) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990 Teil I Nr. 54, ausgegeben am 16.10.1990, Seite 2170
  • Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts
  • vom 12.10.1990

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)

  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 25.96

    Ausländerrecht - Bestimmung des gewähnlichen Aufenthalts bei Verbüßung einer

    Ein Rückgriff auf § 20 Abs. 2 Satz 1 AuslG 1965 und die dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (zu deren Bedeutung vgl. Beschluß vom 19. Juli 1985, a.a.O.) ist ausgeschlossen (Art. 15 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990, BGBl I S. 1354, geändert durch Gesetz vom 12. Oktober 1990, BGBl I S. 2170).
  • BVerwG, 07.03.1995 - 9 C 389.94

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Erst mit der Schaffung des § 7 a Abs. 3 AsylVfG a.F. (durch Art. 3 des Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990, BGBl I S. 1354) griff der Gesetzgeber die Frage des Familienasyls auf und führte sie mit dem Inkrafttreten dieser Regelung am 15. Oktober 1990 (Gesetz vom 12. Oktober 1990, BGBl I S. 2170) einer ersten Lösung zu, um zum einen das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zu entlasten und um zum anderen die Integration der nächsten Angehörigen der Asylberechtigten zu fördern (vgl. den Bericht des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, BTDrucks 11/6960, S. 29 f.).
  • BVerwG, 21.01.1992 - 9 C 66.91

    Rechtsstellung als Asylberechtigte auf Grund einer Gruppenverfolgung - Anspruch

    Zunächst begegnet es keinen rechtlichen Bedenken, daß der Verwaltungsgerichtshof den während des bei ihm anhängigen Verfahrens am 15. Oktober 1990 in Kraft getretenen neuen § 7 a Abs. 3 AsylVfG (vgl. Art. 1 und 3 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 12. Oktober 1990, BGBl. I S. 2170) bei seiner Entscheidung berücksichtigt und sein Urteil (auch) darauf gestützt hat, denn gemäß § 43 Nr. 2 Satz 1 AsylVfG sind bereits begonnene Asylverfahren nach den Vorschriften dieses Gesetzes zu Ende zu führen.
  • OVG Niedersachsen, 07.12.2006 - 11 LA 347/06

    Geltung der einjährigen Antragsfrist für die Gewährung von

    Erst mit der Schaffung des § 7 a Abs. 3 AsylVfG a.F. (durch Art. 3 des Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990, BGBl. I S.1354) griff der Gesetzgeber die Frage des Familienasyls auf und führte sie mit dem Inkrafttreten dieser Regelung am 15. Oktober 1990 (Gesetz vom 12. Oktober 1990, BGBl. I S. 2170) einer ersten Lösung zu, um zum einen das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zu entlasten und zum anderen die Integration der nächsten Angehörigen der Asylberechtigten zu fördern (vgl. den Bericht des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, BTDrucks 11/6960, S. 29 f.).Gemäß § 7 a Abs. 3 Satz 2 AsylVfG a.F. konnte zwar den zum Zeitpunkt der Anerkennung des Asylberechtigten bereits geborenen minderjährigen ledigen Kindern die Rechtsstellung eines Asylberechtigten gewährt werden.
  • BVerfG, 19.05.1992 - 2 BvR 434/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die verwaltungsgerichtliche Prüfung in

    Die Anforderungen, denen ein - seit dem Inkrafttreten von § 10 Abs. 3 Satz 8 AsylVfG (Gesetz zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990 [BGBl. I S. 1354] sowie Änderungsgesetz vom 12. Oktober 1990 [BGBl. I S. 2170]) - nicht mehr angreifbarer Beschluß des Verwaltungsgerichts genügen muß, können daher zumindest nicht geringer sein als diejenigen, die für ein unanfechtbares Urteil des Verwaltungsgerichts in Asylsachen (vgl. BVerfGE 65, 76 ) oder für den - nach altem Recht vorgesehenen - abschließenden Beschluß des Oberverwaltungsgerichts in Eilverfahren gemäß §§ 10, 11 AsylVfG (vgl. BVerfGE 67, 43 ) gelten.
  • BVerfG, 07.08.1992 - 2 BvR 400/92

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auf das Vorbringen in der Nichtzulassungsbeschwerde sachlich einzugehen bestand hier jedenfalls hinreichender Anlaß: Die maßgebliche Bestimmung des § 10 Abs. 2 AsylVfG a.F. hatte durch das insoweit gemäß Änderungsgesetz vom 12. Oktober 1990 (BGBl. I S. 2170) bereits am 15. Oktober 1990 in Kraft getretene Gesetz zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990 (BGBl. I S. 1354) schon vor Erlaß des Bescheides eine womöglich entscheidungserhebliche Änderung erfahren.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.1991 - A 13 S 2937/90

    Keine Gruppenverfolgung albanischer Jugoslawen - inländische Fluchtalternative;

    Das gilt freilich nicht schon deshalb, weil dieses Rechtsmittel nunmehr nach § 10 Abs. 3 Satz 8 (in Verb. mit § 11 Abs. 2) AsylVfG i.d.F. des Art. 3 Nr. 5 c des Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9.7.1990 (BGBl. I, S. 1354) in Verb. mit den Art. 1 und 3 des Änderungsgesetzes vom 12.10.1990 (BGBl. I, S. 2170) ausgeschlossen ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.1991 - A 14 S 1425/89

    Familienasyl - Minderjährigkeit im Zeitpunkt der Anerkennung des Elternteils -

    Der Klägerin ist nach § 7 a Abs. 3 AsylVfG (i.d.F. des Art. 3 des Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 09.07.1990, BGBl. I S. 1354, 1381, geändert mit Gesetz vom 12.10.1990, BGBl. I S. 2170) die Rechtsstellung einer Asylberechtigten zu gewähren.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.1990 - A 12 S 2769/90

    Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Neuregelung des

    Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 12.10.1990 (BGBl I S 2170) ist entgegen dem Wortlaut des Art. 3 nicht schon am 15.10.1990, sondern erst mit seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt am 16.10.1990 in Kraft getreten (wie Senatsbeschluß vom 29.10.1990 - A 12 S 1389/90 -).
  • OVG Saarland, 04.01.1991 - 3 W 395/90

    Ausländerrecht; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsverfestigung;

    Ist nach Widerspruch gegen den gegenüber einem Ausländer ergangenen Bescheid über die Ablehnung eines Antrages auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und aufenthaltsbeendende Maßnahmen für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Bescheides im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO im Hinblick auf die im Bescheid angestellten Ermessenserwägungen maßgebend auf den Zeitpunkt der Entscheidung durch die Widerspruchsbehörde abzustellen, so hat diese, nachdem zwischenzeitlich (nach Ergehen des Bescheides aber vor der abschließenden Entscheidung im Verfahren einstweiligen Rechtsschutzes) das Gesetz zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990 (BGBl I S 1354 ff; folgend: AuslG nF) idF des Änderungsgesetzes vom 12. Oktober 1990 (BGBl I S 2170) in Kraft getreten ist, bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte insbesondere zu prüfen, ob dem Ausländer ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach den neuen Regelungen zusteht und damit aufenthaltsbeendende Maßnahmen eventuell ausgeschlossen sind (im vorliegenden Fall: §§ 23; 19; 24; 25 AuslG nF).
  • OVG Saarland, 08.11.1990 - 3 W 379/90

    Asylverfahren; Beschwerdeausschluß; Gesetzesänderung; Verfassungsrecht

  • OVG Saarland, 24.10.1990 - 3 W 368/90

    Beschwerdeausschluß; Ausländerrecht; Gesetzesänderung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht