Gesetzgebung
BGBl. I 1990 S. 2479 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990 Teil I Nr. 63, ausgegeben am 20.11.1990, Seite 2479
- Neufassung der Makler- und Bauträgerverordnung
- vom 07.11.1990
Verordnungstext
In Nachschlagewerken
- Wikipedia
Makler- und Bauträgerverordnung
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 14.01.1999 - IX ZR 140/98
Umfang einer formularmäßigen Vorauszahlungsbürgschaft eines Kreditinstituts
Im letztgenannten Fall hätte der Kläger beim Auftreten von Mängeln die an § 3 Abs. 2 Satz 1, 2, 4 der Verordnung über die Pflichten der Makler, Darlehens- und Anlagevermittler, Bauträger und Baubetreuer (Makler- und Bauträgerverordnung - MaBV) in der bei Abschluß des Kaufvertrages geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 1990 (BGBl. I S. 2479) ausgerichteten Abschlagszahlungen zumindest in Höhe der auf ihn entfallenden anteiligen Kosten gemäß § 320 BGB zurückhalten können (…vgl. BGH, Urt. v. 10. November 1983 - VII ZR 373/82, NJW 1984, 725, 726 f; v. 11. Oktober 1984 - VII ZR 248/83, NJW 1985, 852). - BFH, 27.08.2014 - VIII R 41/13
Rechtliche Einordnung der vertraglichen Beziehungen in einem Schneeballsystem als …
Selbst bei Auslegung der Vereinbarung als Abschluss eines Vertrags über die Begründung einer stillen Gesellschaft sei zu berücksichtigen, dass eine solche wegen Verstößen der C gegen die Vorgaben der Verordnung über die Pflichten der Makler, Darlehens- und Anlagenvermittler, Bauträger und Baubetreuer (MaBV) vom 7. November 1990 (BGBl I 1990, 2479) gemäß § 134 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) nichtig gewesen sei und der Besteuerung nicht zugrunde gelegt werden dürfe. - VGH Baden-Württemberg, 29.04.1997 - 14 S 898/96
Maklererlaubnis: Vermittlung bzw Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von …
Rechtlich ebenso unerheblich ist auch der Hinweis des Klägers in der Klagebegründung auf die Freistellung einzelner Geschäftsbereiche vom Anwendungsbereich der Makler- und Bauträgerverordnung (vom 07.11.1990, BGBl. I 2479 - MaBV). - FG Saarland, 12.10.2011 - 1 V 1266/11
Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung bei drohender Insolvenz …
Insofern sei aber ungeklärt, inwieweit die gesetzlichen Bestimmungen der Verordnung über die Pflichten der Makler, Darlehens- und Anlagenvermittler, Anlageberater, Bauträger und Baubetreuer (MaBV) vom 7. November 1990, BGBl I 1990, 2479, geeignet seien, einkommenssteuerrechtliche Tatbestände zu beeinflussen.