Gesetzgebung
   BGBl. I 1990 S. 2707   

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BGBl. I 1990 S. 2707 (https://dejure.org/1990,21324)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990 Teil I Nr. 68, ausgegeben am 18.12.1990, Seite 2707
  • Vierte Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
  • vom 13.12.1990

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 16.11.2016 - VII ZR 314/13

    Architektenvertrag: Wirksamkeit einer vom Auftraggeber gestellten AGB-Klausel

    Die Beauftragung der Leistungen der Leistungsphasen 2 bis 5 erfolgte jeweils unter Geltung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 17. September 1976 (BGBl. I S. 2805) in der Fassung der Dritten Änderungsverordnung vom 17. März 1988 (BGBl. I S. 359), die der nachfolgenden Leistungsphasen jeweils unter Geltung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 17. September 1976 (BGBl. I S. 2805) in der Fassung der Vierten Änderungsverordnung vom 13. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2707).
  • OLG Koblenz, 16.09.2010 - 2 U 712/06

    Honorarabrechnung für Ingenieurleistungen bei der Erweiterung einer

    Es sei dabei jedoch nicht berücksichtigt worden, dass sich in der 4. VO zur Änderung der Honoraranforderungen für Architekten und Ingenieure vom 13.12.1990 (BGBl. I S. 2707) in Absprache mit den Ingenieuren im Ausschuss für Honorarordnung die Kriterien geändert hätten und anstatt der Qualifizierung "einfach" oder "schwierig" auf die Kriterien "ingenieurtechnischer Art oder objektspezifische Faktoren" abgestellt werde.
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