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   BGBl. II 1991 S. 354   

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BGBl. II 1991 S. 354 (https://dejure.org/1991,19526)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1991 Teil II Nr. 3, ausgegeben am 23.01.1991, Seite 354
  • Gesetz zu dem Abkommen vom 29. August 1989 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und einiger ...
  • vom 11.01.1991

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BFH, 11.06.1996 - I R 8/96

    Versteuerung in den USA - Änderung des inländischen Steuerbescheids

    Gemäß Art. 23 Abs. 2 Buchst. a des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und einiger anderer Steuern vom 29. August 1989 - DBA-USA 1989 - (BGBl II 1991, 354, BStBl I 1991, 94) werden von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer die Einkünfte aus Quellen in den Vereinigten Staaten ausgenommen, die nach dem DBA-USA 1989 in den Vereinigten Staaten besteuert werden können.
  • FG München, 29.05.2017 - 7 K 1156/15

    Voraussetzungen für ein Besteuerungsrecht der Bundesrepublik, Deutschland nach

    Gemäß Art. 23 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und einiger anderer Steuern vom 29. August 1989 (DBA-USA 1989, BGBl II 1991, 354, BStBl I 1991, 94) werden von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer die Einkünfte aus Quellen in den Vereinigten Staaten ausgenommen, die nach dem DBA-USA 1989 in den Vereinigten Staaten besteuert werden können.
  • FG Baden-Württemberg, 14.01.2009 - 4 K 4968/08

    Besteuerung einer nach dem Recht des Staates Florida gegründeten LLC - Einordnung

    Dazu führte er aus, nach Art. 10 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und einiger anderer Steuern vom 29. August 1989 (BGBl. II 1991, 354, BStBl I 1991, 94 - DBA-USA -, hier in der Fassung vor Inkrafttreten des Protokolls vom 1. Juni 2006 zur Änderung des am 29. August 1989 unterzeichneten Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und einiger anderer Steuern, BGBl. II 2006, 1186, BStBl I 2008, 767 - a.F. -) stehe Deutschland das Besteuerungsrecht für die Einkünfte zu, da es sich bei der X-L.C. nach innerstaatlichem Recht um eine Kapitalgesellschaft handele.
  • FG Niedersachsen, 26.08.2009 - 3 K 62/07

    Änderung eines Schenkungsteuerbescheids aufgrund eines später von den

    Durch sein Urteil in BFHE 181, 125, BStBl II 1997, 117, hat der BFH entschieden, dass auf Einkünfte, die nach dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und einiger anderer Steuern vom 29. August 1989 - DBA-USA 1989 - (BGBl. II 1991, 354, BStBl I 1991, 94) in den USA steuerpflichtig sind, aber nur deshalb dort nicht versteuert werden, weil der Steuerpflichtige in den USA keine Steuererklärung abgibt, im Inland nicht die Freistellungsmethode (Art. 23 Abs. 2 Buchst. a DBA-USA 1989), sondern die Anrechnungsmethode (Art. 23 Abs. 2 Buchst. b DBA-USA 1989) anzuwenden ist.
  • FG Baden-Württemberg, 17.03.2008 - 4 K 59/06

    Kein Besteuerungsrecht Deutschlands für Einkünfte aus einer Beteiligung an einer

    Dazu führte er aus, nach Art. 10 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und einiger anderer Steuern vom 29. August 1989 (BGBl. II 1991, 354, BStBl I 1991, 94 - DBA-USA -) stehe Deutschland das Besteuerungsrecht für die Einkünfte zu, da es sich bei der X-L.C. nach innerstaatlichem Recht um eine Kapitalgesellschaft handele.
  • FG München, 16.12.2008 - 10 K 4614/05

    Besteuerung der Erträge aus sog. schwarzen Fonds - Keine Überprüfung des

    Die nach § 18 Abs. 3 AuslInvestmG ermittelten Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG sind nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA (DBA-USA) vom 29. August 1989 (BGBl. II 1991, 354) nicht von der inländischen Besteuerung freigestellt.
  • BFH, 29.04.1992 - I B 12/92

    Spontanauskünfte an die USA

    Als Rechtsgrundlage der beabsichtigten Spontanauskunft nannte er Art. 26 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und einiger anderer Steuern vom 29. August 1989 - DBA-USA 1989 - i. V. m. Nr. 26 des Protokolls zu diesem Abkommen - Protokoll DBA-USA 1989 - und dem Zustimmungsgesetz vom 11. Januar 1991 - Zustimmungsgesetz DBA-USA 1989 - (BGBl II 1991, 354, BStBl I 1991, 94).
  • FG Köln, 25.06.1998 - 2 K 7268/94

    Erhebung der Einkommensteuer bei beschränkt Steuerpflichtigen im Wege des

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  • FG Baden-Württemberg, 22.07.2008 - 4 K 1296/08

    Inländischer Wohnsitz eines Schiffkochs, der in leitender Stellung auf

    b) Die Einkünfte waren auch nicht nach dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und einiger anderer Steuern (DBA-USA) vom 29. August 1989 (BGBl. II 1991, 354, BStBl I 1991, 94) in der in den Streitjahren geltenden Fassung (a.F.) von der Besteuerung in Deutschland auszunehmen.
  • FG Köln, 20.12.2006 - 2 V 4096/06

    "Erforderlichkeit" der Erteilung einer Spontanauskunft an die US-Finanzbehörden

    Ein derartiger Vertrag ist das DBA USA, dessen Art. 26 Abs. 1 aufgrund des Gesetzes vom 11. Januar 1991 (BGBl. II 1991, 354, in Kraft getreten am 21. August 1991, BGBl. 1992 II S. 235) innerstaatlich anwendbares Recht ist.
  • FG Köln, 13.10.2004 - 2 V 4874/04

    Spontanauskunft an US-Finanzverwaltung über Verkauf von Anteilen an

  • FG Baden-Württemberg, 09.10.2018 - 6 K 1271/17

    Hinzurechnungsbesteuerung bei Umwandlung einer ausländischen Betriebsstätte in

  • FG Baden-Württemberg, 24.11.2014 - 6 K 4079/13

    Hinzurechnung von Verlusten ausländischer Betriebsstätten nach § 2a Abs. 3 Satz 5

  • FG Baden-Württemberg, 30.04.2009 - 7 K 222/06

    Behandlung von Sozialversicherungsbeiträgen bei der Berechnung des besonderen

  • FG Baden-Württemberg, 24.04.2008 - 3 K 381/08

    Änderungsmöglichkeit nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO bei nachträglicher

  • FG Köln, 26.02.2004 - 2 K 1993/02

    Auskunftsersuchen

  • FG Köln, 12.03.1999 - 8 V 544/99

    Streit über die Anwendung des Progressionsvorbehalts auf im Ausland erzielte

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