Gesetzgebung
   BGBl. I 1991 S. 2337   

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https://dejure.org/1991,18557
BGBl. I 1991 S. 2337 (https://dejure.org/1991,18557)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1991 Teil I Nr. 67, ausgegeben am 28.12.1991, Seite 2337
  • Verordnung über den Datenschutz für Unternehmen, die Telekommunikationsdienstleistungen erbringen (Teledienstunternehmen-Datenschutzverordnung - UDSV)
  • vom 18.12.1991

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Schleswig, 15.05.1997 - 2 U 37/96

    Unwirksamkeit von Klauseln in Verträgen über Mobilfunkdienstleistungen

    Das widerspricht § 10 Abs. 2 , Abs. 3 , § 11 Abs. 1 , Abs. 2 der Teledienstunternehmen- Datenschutzverordnung -UDSV vom 18.12.1991 (BGBl. I S. 2337) und § 10 Abs. 2 , Abs. 3 , § 11 Abs. 1 , Abs. 2 der Telekommunikationsdienstunternehmen- Datenschutzverordnung -TDSV vom 12.07.1996 (BGBl. I S. 982) und benachteiligt den Teilnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen.
  • OLG Koblenz, 01.12.1998 - 4 U 1196/98

    Zum Handel mit CD-ROMs mit Telefondaten der Telekom

    Der Verordnungsgeber hat auch an anderer Stelle zum Ausdruck gebracht, dass ein Fernsprechteilnehmer ein schutzwürdiges Interesse an der Verhinderung der Übermittlung seiner Daten hat (vgl. § 4 der TELEKOM-Datenschutzverordnung - TDSV vom 24. Juni 1991 <BGBl. I, 1390>; die Teledienstunternehmen - Datenschutzverordnung - UGSV vom 18. Dezember 1991 <BGBl. I 2337>; die neue Telekommunikationsdienstunternehmen - Datenschutzverordnung - TDSV vom 12. Juli 1996 <BGBl. I 982> sowie schließlich § 29 der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung vom 19. Dezember 1995 <BGBl. I, 2020>).
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