Gesetzgebung
   BGBl. I 1991 S. 1390   

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BGBl. I 1991 S. 1390 (https://dejure.org/1991,18591)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1991 Teil I Nr. 39, ausgegeben am 29.06.1991, Seite 1390
  • Verordnung über den Datenschutz bei Dienstleistungen der Deutschen Bundespost TELEKOM (TELEKOM-Datenschutzverordnung - TDSV)
  • vom 24.06.1991

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Koblenz, 01.12.1998 - 4 U 1196/98

    Zum Handel mit CD-ROMs mit Telefondaten der Telekom

    Der Verordnungsgeber hat auch an anderer Stelle zum Ausdruck gebracht, dass ein Fernsprechteilnehmer ein schutzwürdiges Interesse an der Verhinderung der Übermittlung seiner Daten hat (vgl. § 4 der TELEKOM-Datenschutzverordnung - TDSV vom 24. Juni 1991 <BGBl. I, 1390>; die Teledienstunternehmen - Datenschutzverordnung - UGSV vom 18. Dezember 1991 <BGBl. I 2337>; die neue Telekommunikationsdienstunternehmen - Datenschutzverordnung - TDSV vom 12. Juli 1996 <BGBl. I 982> sowie schließlich § 29 der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung vom 19. Dezember 1995 <BGBl. I, 2020>).
  • OVG Bremen, 28.06.1994 - 1 BA 30/92

    Statthaftigkeit der Speicherung personenbezogener Daten durch

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