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   BGBl. I 1991 S. 533   

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BGBl. I 1991 S. 533 (https://dejure.org/1991,19286)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1991 Teil I Nr. 15, ausgegeben am 13.03.1991, Seite 533
  • Neufassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
  • vom 04.03.1991

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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 02.05.1991 - I ZR 227/89

    Honoraranfrage - Vorsprung durch Rechtsbruch; BGB - Störerhaftung

    a) Wie das Berufungsgericht zutreffend dargelegt hat, entsprach das Honorarermittlungsschema der Anfrage für Leistungen, wie sie die Beklagte in Auftrag geben wollte, in den Ziff. III und V nicht den Vorschriften der HOAI (zur damaligen Zeit maßgebliche Fassung: Verordnung über die Honorarleistungen der Architekten und Ingenieure (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) vom 17.9.1976, BGBl. I S. 2805, damals zuletzt geändert durch die am 14.6.1985 in Kraft getretene Verordnung vom 10.6.1985, BGBl. I S. 961; hinsichtlich der seit 1.1.1991 geltenden Fassung der HOAI vgl. die Bekanntmachung vom 4.3.1991, BGBl. 1991 I S. 533).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2016 - 4 A 1983/13

    Beurteilung des Vorliegens eines Wechsels im Zuwendungsverhältnis i. R. von

    Dessen hätte es bedurft, weil das Verwaltungsgericht nachvollziehbar als verkehrsübliche Planungskosten die dem Bau vorausgehenden Kosten verstanden hat, die in § 55 Abs. 1 HOAI in der bei Beginn des Zuwendungsverhältnisses geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 4.3.1991 (BGBl. I S. 533), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 10.11.2001 (BGBl. I S. 2992, 2994) - HOAI a. F. - den Leistungsphasen 1 bis 4 zuzuordnen waren.
  • VG Mainz, 21.04.2010 - 3 K 537/09

    Erschließungsbeitragsrecht; Modifizierung eines Erschließungsvertrages

    Denn Honorarzahlungen an einen Erschließungsträger, zumal wenn es sich wie von der Beklagten unwidersprochen vorgetragen um Kosten für die Projektsteuerung i.S. von § 31 HOAI i.d. Fassung vom 04. März 1991 (BGBl. I S. 533) handelt, sind nach Maßgabe des Grundsatzes der Angemessenheit umlagefähige Kosten der Erschließungsmaßnahme (vgl. VG Meiningen, Beschluss vom 07. Oktober 1996 - 8 E 644/96.ME -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. April 1985 - 3 A 3181/83 -, KStZ 1985, 178; Grziwotz in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzber-ger, BauGB, Stand: Juni 2009, § 128 Rdnr 2 d).
  • OLG Koblenz, 07.05.1996 - 3 U 799/95

    Architektenhonorar bei bloßen Vorarbeiten

    Erst wenn sein Anspruch dem Grunde nach feststeht, sind für die Berechnung seines Entgelts die Bestimmungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ( HOAI ) (hier in der Fassung vom 4. März 1991 - BGBl. I 533) anzuwenden (BGH NJW 1985, 2830 ).
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