Gesetzgebung
BGBl. I 1991 S. 58 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1991 Teil I Nr. 3, ausgegeben am 22.01.1991, Seite 58
- Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90)
- vom 18.12.1990
Verordnungstext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (7)
- OVG Saarland, 19.03.2015 - 2 C 382/13
Normenkontrolle gegen Bebauungsplan - Schießsportzentrum
Soweit sie das Fehlen einer "Knödellinie" oder einer "Perlenschnur" beanstanden, zielt diese Rüge auf eine Verletzung der auf der Grundlage des damaligen § 2 Abs. 5 Nr. 4 BauGB a.F. (inzwischen: § 9a BauGB) erlassenen Planzeichenverordnung (PlanzV 1990),(vgl. die Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung) vom 18.12.1990, BGBl. I 1991, 58, zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22.7.2011, BGBl. I, 1509) welche die Gemeinden bei der Darstellung ihrer Festsetzungen nach § 9 BauGB beachten "sollen" (§ 2 Abs. 1 Satz 1 PlanzV). - VGH Hessen, 06.11.2000 - 9 N 2265/99
Genehmigung von Bebauungsplänen - Nichtdurchführung des Anzeigeverfahrens; …
Gemäß § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58) sollen sich aus den Planunterlagen für Bebauungspläne zwar die Flurstücke mit ihren Grenzen und Bezeichnungen in Übereinstimmung mit dem Liegenschaftskataster ergeben. - OVG Berlin-Brandenburg, 24.04.2009 - 10 S 13.08
Bauleitplanung: Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraftanlagen in einem …
Die Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58) - PlanzV - sieht zwar in § 2 Abs. 1 Satz 1 PlanzV vor, dass in den Bauleitplänen die in der Anlage zur Planzeichenverordnung enthaltenen Planzeichen verwendet werden sollen.
- OVG Berlin, 07.05.1999 - 2 B 2.96
Werbeanlagen
Das bedeutet gemäß § 2 der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts - Planzeichenverordnung 1990 - vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58) i. V. m. 2.8 der Anlage zu dieser Verordnung eine zulässige Traufhöhe des Gebäudes von etwa 36 m über dem Gehweg. - VGH Bayern, 29.02.2012 - 9 B 09.2502
Nachbarklage; planungsrechtlicher Begriff des Doppelhauses; grenzständiges …
Durch die Verwendung des Planzeichens Nr. 3.1.1 der Planzeichenverordnung 1990 (BGBl 1991 S. 58; Großbuchstabe E im Innern eines Dreiecks) hat die Plangeberin zu erkennen gegeben, dass es ihr um die Festsetzung der - hier offenen - Bauweise geht. - VGH Bayern, 26.06.2012 - 11 ZB 11.1940
Festsetzung einer neuen Ortsstraße als verkehrsberuhigter Bereich durch …
Hierfür spricht vor allem, dass die Anlage zur Planzeichenverordnung in der während der Aufstellung und im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bebauungsplans geltenden Fassung vom 18. Dezember 1990 (BGBl 1991 I S. 58) in ihrem Abschnitt 6.3 ausdrücklich drei Arten von "Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung" (nämlich öffentliche Parkflächen, Fußgängerbereiche und verkehrsberuhigte Bereiche) vorsah. - OVG Niedersachsen, 12.04.2000 - 1 K 1431/98
Abwägung; Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme; Eingriff; Gemengelage; …
Dadurch, dass im Interesse der Anlieger im reinen Wohngebiet südlich des B. - durch textliche Festsetzung Nr. 7 - der Anschluss der südlich des Ü. gelegenen und durch Planzeichen 15.6 der Anlage zur Planzeichenverordnung vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I, S. 58) gekennzeichneten Fläche nur an die Straßenverkehrsfläche Ü. - und nicht an den B. - zulässig ist, werden höhere Verkehrslärmimmissionen als bisher aus diesem Bereich ausgeschlossen.