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   BGBl. I 1991 S. 94   

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BGBl. I 1991 S. 94 (https://dejure.org/1991,19293)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1991 Teil I Nr. 5, ausgegeben am 26.01.1991, Seite 94
  • Neufassung des Bundessozialhilfegesetzes
  • vom 10.01.1991

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (49)

  • BVerwG, 19.03.1996 - 1 C 34.93

    Ausländerrecht: Rechtsnatur der "Hinweise zur rechtlichen Behandlung abgelehnter

    Auch die für Ausländer getroffene Sonderregelung des § 120 Abs. 5 BSHG i.d.F. des Gesetzes vom 30. Juni 1993 (BGBl I S. 1074) = § 120 Abs. 4 BSHG i.d.F. der Bekanntmachung vom 10. Januar 1991 (BGBl I S. 94) über den Umfang der Sozialhilfe führt zu keinem anderen Ergebnis.
  • BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 14.95

    Sozialhilferecht: Unterkunftskosten einer unangemessen teuren Wohnung

    Ob die Kläger für die Zeit vom 15. August 1991 bis zum 31. März 1992 vom Beklagten laufende Hilfe zum Lebensunterhalt unter Berücksichtigung ihrer gesamten Unterkunftsaufwendungen in Höhe von 1 230 DM monatlich beanspruchen können, beurteilt sich nach den §§ 11, 12 BSHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 1991 (BGBl I S. 94) und § 3 Abs. 1 RegelsatzVO vom 20. Juli 1962 (BGBl I S. 515).
  • BVerwG, 18.05.2000 - 5 C 27.99

    Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers des "Anstaltsortes", tatbestandliche

    Der Erstattungsanspruch des Klägers ist nach § 103 Abs. 1 des Bundessozialhilfegesetzes in der hier maßgeblichen Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 1991 (BGBl I S. 94, ber. S. 808) begründet.
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