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   BGBl. II 1992 S. 1222   

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BGBl. II 1992 S. 1222 (https://dejure.org/1992,21147)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1992 Teil II Nr. 46, ausgegeben am 23.12.1992, Seite 1222
  • Gesetz zu dem Abkommen vom 13. Mai 1992 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Regelung bestimmter Vermögensansprüche
  • vom 21.12.1992

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 26.05.1999 - 8 C 20.98

    Recht der offenen Vermögensfragen

    Die Befreiung vermögensrechtlicher Ansprüche, die aufgrund des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA vom 13. Mai 1992 (BGBl II, S. 1222) auf die Bundesrepublik Deutschland übergegangen sind, vom Erfordernis fristgebundener Antragstellung durch § 30 a Abs. 1 Satz 4 VermG in der Fassung des Vermögensrechtsbereinigungsgesetzes vom 20. Oktober 1998 ist auf Fälle nicht anwendbar, in denen vor der Neuregelung zugunsten eines Anspruchskonkurrenten bereits ein Restitutionsbescheid ergangen und das Eigentum an dem Grundstück auf diesen übergegangen ist.

    Weder das Abkommen vom 13. Mai 1992 noch das hierzu ergangene Vertragsgesetz vom 21. Dezember 1992 (BGBl II, S. 1222) enthalten eine die Ausschlußfrist des § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG verdrängende Sonderregelung.

    Denn der gemäß Art. 3 Abs. 9 des Abkommens vom 13. Mai 1992 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Regelung bestimmter Vermögensansprüche (BGBl. II 1992, 1222) im folgenden: US-Abkommen mit der Feststellung des endgültigen Überweisungsbetrages am 29. April 1997 übergegangene etwaige Anspruch der auf der Grundlage des US-Abkommens entschädigten Frau Cyrel R. ist falls er gemäß § 1 Abs. 6 VermG bestanden haben sollte nicht innerhalb der materiellen Ausschlußfrist des § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG bis zum 31. Dezember 1992 angemeldet worden und deshalb untergegangen (vgl. Urteil vom 28. März 1996 BVerwG 7 C 28.95 BVerwGE 101, 39 ).

    § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG a.F. nimmt derartige Ansprüche nicht aus; er wird auch weder durch das US Abkommen vom 13. Mai 1992 noch durch das hierzu ergangene Vertragsgesetz vom 21. Dezember 1992 (BGBl II S. 1222) ausdrücklich oder konkludent verdrängt.

    cc) Das Vertragsgesetz vom 21. Dezember 1992 (BGBl II, S. 1222), mit dem das US Abkommen vom 13. Mai 1992 in innerdeutsches Recht umgesetzt wurde, begründete im Hinblick auf § 30 a Abs. 1 VermG ebenfalls keine Sonderregelung.

  • BVerfG, 10.01.2000 - 1 BvR 1398/99

    Anmeldefrist des VermG § 30a Abs 1 S 1 für die Geltendmachung von

    Das Zustimmungsgesetz zu diesem Abkommen vom 21. Dezember 1992 (BGBl II S. 1222) trat nach seinem Art. 3 Abs. 1 am 24. Dezember 1992 in Kraft.
  • BVerwG, 21.01.2004 - 8 C 9.03

    Parteiwechsel, gesetzlicher; Zuständigkeit; Berechtigte; Verkauf,

    Das Vertragsgesetz vom 21. Dezember 1992 (BGBl II S. 1222), mit dem das US-Abkommen vom 13. Mai 1992 in innerdeutsches Recht umgesetzt wurde, begründete im Hinblick auf § 30 a Abs. 1 VermG keine Sonderregelung (vgl. Urteil vom 26. Mai 1999 - BVerwG 8 C 20.98 - Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 9 S. 8).
  • BVerfG, 04.10.2000 - 2 BvR 36/00

    Fachgerichtliche Beurteilung der Anwendbarkeit des Globalentschädigungsabkommens

    Einen Anspruch auf diplomatischen Schutz zu Gunsten des Beschwerdeführers zur Durchsetzung von Wiedergutmachung haben die Vereinigten Staaten weder zum Zeitpunkt der Sukzessionskonsultationen der Bundesrepublik mit Dänemark noch bei Abschluss des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Regelung bestimmter Vermögensansprüche vom 13. Mai 1992 (BGBl II S. 1222) geltend gemacht.
  • BVerwG, 30.06.2011 - 5 C 23.10

    Revisionszulassung; Beschränkung; Abtrennbarkeit; Teil des Streitgegenstandes;

    a) Die nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz zu zahlende Entschädigung für Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen soll in der Regel in etwa der Höhe der Leistung einschließlich Zinsen entsprechen, die als Anteil an der Pauschal-Entschädigung nach dem Pauschal-Entschädigungsabkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika vom 13. Mai 1992 (BGBl II S. 1222) erreicht wird.
  • BFH, 18.03.2005 - II R 40/03

    GrESt; Erwerb nach dem VermG

    Die Klägerin hat ihre Berechtigung durch den Anspruchsübergang nach Art. 3 Abs. 9 des Vermögensregelungsabkommens --eines völkerrechtlichen Vertrages, der durch das Zustimmungsgesetz vom 21. Dezember 1992 (BGBl II 1992, 1222) in nationales Recht transformiert worden ist-- erworben.
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