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   BGBl. I 1992 S. 1564   

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BGBl. I 1992 S. 1564 (https://dejure.org/1992,21475)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1992 Teil I Nr. 41, ausgegeben am 01.09.1992, Seite 1564
  • Zweites Gesetz zur Änderung des Gerätesicherheitsgesetzes
  • vom 26.08.1992

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 5.99

    Gashochdruckleitung; Anzeige der Vornahme von Änderungen;

    Die Entscheidung des Verordnungsgebers für eine Wertgebühr stehe indessen nicht mit § 11 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes über technische Arbeitsmittel vom 24. Juni 1968 - BGBl I S. 717 - (Gerätesicherheitsgesetz - GSG) in der Fassung des 2. Änderungsgesetzes vom 26. August 1992 - BGBl I S. 1564 - (2. GSGÄndG) im Einklang, der nur eine Aufwandgebühr zulasse.
  • LSG Baden-Württemberg, 29.09.2005 - L 6 U 4639/03

    Gesetzliche Unfallversicherung - Deutschland - Zwangsmitgliedschaft -

    Jedem Produktverantwortlichen kann nur der Standard seines Berufskreises abverlangt werden (Senat, Urteil vom 11. Dezember 1979 - VI ZR 141/78 - aaO; Kullmann in Kullmann/Pfister, aaO, S. 34, 35; ders., aaO, Rn. 325, 330; Peine, aaO, § 3 Rn. 159; BT-Drucks. 12/2693 S. 17, 21).

    Sie ist auch in der Literatur anerkannt (Kullmann in Kullmann/Pfister, aaO, S. 35 f.; ders., aaO, Rn. 330 f.; Peine, aaO, § 3 Rn. 159; Köhler, BB 1985, Beilage 4, 10, 12; Schmidt-Salzer, BB 1980, 445, 446; vgl. auch BT-Drucks. 12/2693 S. 17, 21).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2000 - 8 A 2429/99

    Anspruch auf Anerkennung als Überwachungsorganisation für Hauptuntersuchungen und

    Diese Vorschrift ließ sich auf die Ermächtigungsgrundlage des § 24 c Abs. 4 GewO i.d.F. vom 29. September 1953 (BGBl. I S. 1459), aufgehoben durch Art. 2 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gerätesicherheitsgesetzes vom 26. August 1992 (BGBl. I S. 1564), zurückführen, wonach den Länderregierungen die Regelung der technischen Überwachung, die Aufsicht über sie sowie die Durchführung der Überwachung überlassen war.
  • BVerwG, 19.10.1994 - 4 B 208.94

    Behindertenaufzüge: Baugenehmigung erforderlich?

    Die Ermächtigungsgrundlage für die Aufzugsverordnung (früher: § 24 Abs. 2 GewO , jetzt: § 1 a des Gerätesicherheitsgesetzes in der Fassung vom 26. August 1992, BGBl I S. 1564) gestattet keine Erstreckung der Aufzugsverordnung auf allein privaten Zwecken dienende (und arbeitsschutzmäßig irrelevante) Aufzugsanlagen; insoweit fehlt dem Bund die Gesetzgebungskompetenz nach Art. 74 Nr. 11 GG (vgl. BVerfGE 41, 344 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2000 - A 1 S 168/97

    Äquivalenzprinzip, Kostendeckungsprinzip, Gesamtkostendeckungsprinzip,

    Die Tarifstelle 73/3.5 in der Anlage zu § 1 Abs. 1 AllGO LSA verstößt nicht gegen § 11 Abs. 1 Nr. 5 Satz 2 des Gesetzes über technische Arbeitsmittel (Gerätesicherheitsgesetz - GSG) vom 24. Juni 1968 (BGBl. I S. 717) i. d. F. des Gesetzes vom 26. August 1992 (BGBl. I S. 1564) verdrängt.
  • BGH, 08.10.1992 - I ZR 205/90

    EWG-Baumusterprüfung - Wettbewerbsförderungsabsicht

    Im Rahmen der §§ 546, 712 RVO i.V. mit dem Gesetz über technische Arbeitsmittel (Gerätesicherheitsgesetz) vom 24. Juni 1968 (zuletzt geändert durch das Zweite Änderungsgesetz vom 26. August 1992, BGBl. I 1564) kommt den Berufsgenossenschaften die Aufgabe zu, die in den ihnen zugeordneten Unternehmen zum Einsatz kommenden technischen Arbeitsmittel zur Verhütung von Arbeitsunfällen auf deren Sicherheit zu überprüfen.
  • BayObLG, 26.04.2001 - 3 ObOWi 30/01

    Untereinander unabhängige Tanks einer Beförderungseinheit müssen während der

    Obwohl der Betroffene vom Vorwurf, eine Füllanlage ohne erforderliche Erlaubnis gemäß § 26 Abs. 1 DruckbehV, § 40 Abs. 2 Nr. 1 DruckbehV i.d.F. des Art. 9 Nr. 3 Buchst. e des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gerätesicherheitsgesetzes vom 26.8.1992 (BGBl I S. 1564/1573) i.V.m. § 16 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b Gerätesicherheitsgesetz [GSGI betrieben zu haben, freigesprochen worden ist, erfasst die Aufhebung der Verurteilung wegen Nichteinhaltung der Vorschriften der GGVS auch diesen Freispruch, weil ein und dieselbe Handlung zur Beurteilung ansteht, die sowohl materiell-rechtlich tateinheitlich als auch prozessual als eine Tat zu bewerten ist und daher nicht Gegenstand zweier eigenständiger Verfahren sein kann (vgl. KK/Pfeiffer StPO 4. Aufl. Einl. Rn. 168).
  • OVG Brandenburg, 16.05.1995 - 4 B 20/95

    Voraussetzung einer Anordnung einer Grundabtretung für ein bergbauliches

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  • OVG Hamburg, 14.01.1998 - Bf V 38/96

    Sicherheitsanforderungen an Wasserfahrzeuge: schwimmende Bunkerstation ohne

    Ausdrücklich bestimmen zwar - anders als in anderen Bundesländern - weder die hamburgische Anlagenverordnung noch §§ 28, 28a WG-HH , was als ,Anlage" im Sinne dieser Vorschriften anzusehen ist; gerade aus diesem Grund, und da sich den landesrechtlichen Vorschriften auch im übrigen nichts Abweichendes entnehmen läßt, besteht indessen kein Anlaß, von einem von den bundesrechtlichen Rahmenvorschriften im Wasserhaushaltsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1986 (BGBl. I S. 1529), vorliegend anwendbar in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 26. August 1992 (BGBl. I S. 1564) - WHG -, abweichenden Begriffsinhalt auszugehen.
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