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   BGBl. I 1993 S. 1668   

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BGBl. I 1993 S. 1668 (https://dejure.org/1993,22966)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1993 Teil I Nr. 52, ausgegeben am 14.10.1993, Seite 1668
  • Gesetz zur Vereinheitlichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten (Kündigungsfristengesetz - KündFG)
  • vom 07.10.1993

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (27)

  • BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 280/14

    Kündigungsfrist - Günstigkeitsvergleich

    Die Übergangsvorschrift in Art. 222 Nr. 1 EGBGB zum Gesetz zur Vereinheitlichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten vom 7. Oktober 1993 (BGBl. I S. 1668) , mit dem § 622 BGB seine heutige Gestalt erhielt, unterstreicht, dass die gesetzlichen Mindestfristen bei jedem - dort: durch den Zugang der Kündigung bereits angebrochenen, aber noch nicht abgeschlossenen - "kündigungsrechtlichen Sachverhalt" (vgl. BT-Drs. 12/4902 S. 9) zugunsten des Arbeitnehmers "voll effektiv" werden sollen.
  • LAG Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 4 Sa 68/01

    Probezeitvereinbarung - Beendigung, Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses

    Diese Frist entspricht der jetzt für Arbeiter geltenden Grundkündigungsfrist" (vgl. Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der F.D.P., BT-Drucksache 12/4902, S. 7, identisch mit dem Regierungsentwurf, BT-Drucksache 12/5081).
  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 660/19

    Ordentliche Kündigung - Hausangestellte

    Durch das Gesetz zur Vereinheitlichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten (Kündigungsfristengesetz - KündFG) vom 7. Oktober 1993 (BGBl. I S. 1668) hat der Gesetzgeber den Zusatz "in demselben Betrieb oder Unternehmen" bloß redaktionell geändert in "in dem Betrieb oder Unternehmen" und damit an dessen Regelungsinhalt festgehalten (Steinke RdA 2018, 232, 236) .
  • BAG, 25.04.2007 - 10 AZR 634/06

    Rückforderung einer Zuwendung

    Der Umstand, dass vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Vereinheitlichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten (Kündigungsfristengesetz vom 7. Oktober 1993, BGBl. I S. 1668) am 15. Oktober 1993 für Angestellte grundsätzlich Kündigungstermine zum Quartalsende galten, spricht vielmehr dafür, dass die Tarifvertragsparteien den Anspruch auf die Zuwendung an das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses über den 31. März des folgenden Kalenderjahres hinaus knüpfen wollten.
  • BAG, 10.03.1994 - 2 AZR 296/87

    Verlängerte Kündigunsfrist für gewerbliche Arbeiter

    Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Vereinheitlichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten (KündFG - BGBl I 1993 S. 1668 -) am 15. Oktober 1993 hat der Kläger die Fortsetzung des Rechtsstreits beantragt.

    Enthält § 12 Ziff. 1.2 BRTV-Bau keine eigenständige Regelung der Grundkündigungsfrist für die gewerblichen Arbeitnehmer, sondern verweist nur deklaratorisch auf die gesetzliche Regelung, so bestimmt sich die Kündigungsfrist für die streitige Kündigung nunmehr nach dem Gesetz zur Vereinheitlichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten (KündFG) vom 7. Oktober 1993 (BGBl I, S. 1668).

  • BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 56/96

    Aufhebungsentscheidung gemäß § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB X mit Wirkung ab 1.1.1994

    Aus § 622 Abs. 2 Nr. 3 BGB nF, eingefügt durch Art. 1 des Gesetzes zur Vereinheitlichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten (Kündigungsfristengesetz - KündFG) vom 7. Oktober 1993 (BGBl I 1668) und seit dem 15. Oktober 1993 in Kraft (Art. 7), läßt sich kein dem Kläger günstigeres Ergebnis herleiten.
  • LAG Düsseldorf, 29.03.1996 - 9 Sa 68/96

    Kündigungsfrist: Fortgeltung der Frist des § 2 Nr. 6 MTV für die gewerblichen

    § 2 Nr. 6 MTV für die gewerblichen Arbeitnehmer der Nordrheinischen Textilindustrie vom 10.05.1978 ist konstitutiver Natur und enthält keine dynamische Verweisung auf das Kündigungsfristengesetz vom 07.10.1993 (BGBl I S 1668).

    Die vom Kläger vertretene Auffassung, daß § 2 Ziff. 6 MTV Arbeiter eine dynamische Verweisung auf das Kündigungsfristengesetz vom 07.10.1993 (BGBl. I S. 1668) läßt sich nicht überzeugend begründen.

  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 610/00

    Tarifliche Kündigungsfristen

    Auf Grund des Gesetzes zur Vereinheitlichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten (Kündigungsfristengesetz) vom 7. Oktober 1993 (BGBl. 1993 S 1668) blieben abweichende eigenständige tarifliche Regelungen der Kündigungsfristen unberührt.
  • LAG Düsseldorf, 09.01.1998 - 9 Sa 1639/97

    Kündigung: Kündigungsfrist - Insolvenzordnung - Tarifvertrag

    Mit der Erhöhung des Arbeitnehmerschutzes durch Ausdehnung der gesetzlichen Kündigungsfristen (zuletzt durch die Angleichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten durch das Kündigungsfristengesetz vom 07.10.1993, BGBl. I S. 1668) können heute häufig die Arbeitnehmer nicht mehr bis zum Ende der Kündigungsfrist im insolventen Unternehmen beschäftigt werden.
  • LAG Düsseldorf, 20.10.1995 - 9 Sa 996/95

    Arbeitsverhältnis: Kündigungsfrist - Probezeit

    Auch der Neufassung des § 622 Abs. 3 BGB durch das Kündigungsfristengesetz vom 07.10.1993 (BGBl I S. 1668) ist zu entnehmen, daß ohne besondere Vereinbarung während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden darf.
  • LAG Hamm, 25.01.1994 - 2 Sa 1475/91

    Anpassung der Kündigungsfristen; Übergangsvorschrift; Kündigung

  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 104/99

    Deklaratorische oder konstitutive Kündigungsfrist - Einhaltung einer

  • BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 707/96

    Kündigung: Kündigungsfrist - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BAG, 12.12.1996 - 2 AZR 718/95

    Kündigungsfrist: GMTV Metall- und Elektroindustrie Thüringen

  • BAG, 18.09.1997 - 2 AZR 614/96
  • BAG, 11.08.1994 - 2 AZR 326/94
  • LAG Hamburg, 19.05.1998 - 2 Sa 15/98

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen Betriebsstillegung

  • BAG, 26.05.1994 - 6 AZR 28/94

    Kündigungsfrist bei ordentlicher Kündigung nach Einigungsvertrag - Anforderungen

  • LAG Hamm, 25.11.1999 - 4 Sa 448/99

    Streitigkeit über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, über die

  • BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 510/94

    Verlängerte Kündigungsfristen für ältere Arbeiter; Kündigungsregelungen bei der

  • BAG, 17.03.1994 - 2 AZR 665/87

    Verfassungsmäßigkeit einer Angestelltenkündigungsfrist-Kleinstbetriebsklausel

  • BAG, 17.03.1994 - 2 AZR 92/92

    Grundkündigungsfrist für die gewerblichen Arbeitnehmer nach dem Gesetz zur

  • BAG, 18.09.1997 - 2 AZR 615/96
  • LAG Sachsen, 24.01.1994 - 7 Sa 698/94

    Dauer der Betriebszugehörigkeit eines Angestellten als Maßstab für die Dauer der

  • BAG, 18.07.1996 - 8 AZR 257/94
  • BAG, 17.02.1994 - 2 AZR 393/85
  • VGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 21.07.1998 - VerwG.EKD 0124/C7
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