Gesetzgebung
   BGBl. I 1993 S. 1169   

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BGBl. I 1993 S. 1169 (https://dejure.org/1993,23010)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1993 Teil I Nr. 36, ausgegeben am 16.07.1993, Seite 1169
  • Neufassung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes
  • vom 08.07.1993

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.1997 - 7 S 662/97

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren: Zulassung der Beschwerde - Zulassungsgrund der

    Eine über den Wortlaut hinausgehende Auslegung ist auch nicht erforderlich, weil der Verbraucherschutz durch andere Regelungen - insbesondere das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz i.d.F. vom 8.7.1993 (BGBl. I S. 1169) sowie das Fleischhygienegesetz i.d.F. vom 8.7.1993 (BGBl. I S. 1189) - sichergestellt ist.
  • OVG Berlin, 24.09.2003 - 1 B 16.03

    Feststellung, dass eine verwendete Fertigpackung nicht gegen eine bestimmte

    Ein über den Anwendungsbereich des § 7 Abs. 2 EichG hinausgehender Schutz des Verbrauchers, der auch eine Täuschung erfassen würde, die erst durch einen Vergleich einer Fertigpackung mit der jeweiligen Vorgängerfertig-packung bewirkt wird, könnte dagegen nur durch Anwendung anderer gesetzlicher Bestimmungen, wie etwa des Gesetzes über den Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen (Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz) - LMBG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 1993 (BGBl. I S. 1169), zuletzt geändert durch das zweite Änderungsgesetz vom 25. November 1994 (BGBl. I S. 3538) erreicht werden.
  • OVG Niedersachsen, 20.11.2001 - 11 LB 689/01

    Fertigprodukt; Fleisch; jodiertes Nitritpökelsalz; Kennzeichnung; Klassenname;

    Das Tatbestandsmerkmal "keine technologische Wirkung ausüben" ist wie "technologisch unwirksam" im Sinne des § 11 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über den Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen (Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz - LMBG - v. 8.7.1993 (BGBl. I, 1169) i. d. F. des Zweiten Änderungsgesetzes v. 25.11.1994 (BGBl. I, 3538) zu verstehen.
  • VG München, 30.08.1995 - M 9 K 93.2530

    Zusatzstoffe oder Rückstände von Stoffen in als natürlich oder naturrein

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  • VG Berlin, 27.01.2000 - 14 A 56.98

    Lebensmittelrechtlicher Bußgeldbescheid wegen Anbieten von Gurken in

    Die Abgabe der Gurken aus Holzfässern in Selbstbedienung ohne einen Spuckschutz stellt keinen Verstoß gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften, insbesondere nicht gegen § 3 der Lebensmittelhygiene-Verordnung -LMHV - vom 5. August 1997 (BGBl. I S. 2008) und § 17 Abs. 1 Nr. 1 Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz - LMBG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juli 1993 (BGBl. I S. 1169) mit späteren Änderungen, dar.
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