Gesetzgebung
   BGBl. I 1994 S. 404   

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https://dejure.org/1994,26407
BGBl. I 1994 S. 404 (https://dejure.org/1994,26407)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil I Nr. 13, ausgegeben am 10.03.1994, Seite 404
  • Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 33a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b EStG i.d.F. des Artikels 1 Nr. 8 Buchstabe a des Gesetzes vom 20. 12. 82 (BGBl. I S. 1857))
  • vom 22.02.1994
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • FG Bremen, 16.07.2008 - 4 K 205/06

    Steuerliche Berücksichtigung von Studiengebühren an einer privaten Hochschule im

    Wählt der Gesetzgeber den Weg der einkommensteuerlichen Absetzbarkeit solcher Aufwendungen (§ 33a Abs. 2 EStG), so liegt ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) jedenfalls noch nicht vor, wenn er die Absetzbarkeit auf die Hälfte der üblicherweise anfallenden Kosten begrenzt (BVerfG Beschluss.v. 26.01.1994 1 BvL 12/86, BVerfGE 89, 346, BGBl. I 1994, 404, BStBl II 1994, 307, NJW 1994, 991 , FamRZ 1994, 431: Verfassungsmäßigkeit des gekürzten Freibetrags für die Berufsausbildung von Kindern über 18 Jahren bei auswärtiger Unterbringung, § 33a Abs. 2 S 1 Nr. 1 Buchst b EStG v. 20.12.1982, Art. 1 Nr. 8 Buchst a HBegleitG 1983, § 12 Nr. 1 EStG).

    Wählt der Gesetzgeber bei ihnen den Weg der steuerlichen Absetzbarkeit (§ 33 a Abs. 2 EStG), so liegt ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) jedenfalls dann nicht vor, wenn er sie auf die Hälfte der üblicherweise anfallenden Kosten begrenzt (BVerfGE 89, 346, BGBl. I 1994, 404, BStBl II 1994, 307, NJW 1994, 991 , FamRZ 1994, 431, Steinhauff, a.a.O.).

  • FG München, 26.09.2006 - 13 K 4282/02

    Spätere Änderung eines bestandskräftigen Abhilfebescheids nach § 173 AO , wenn

    Damit hätte aber - auch ohne den Änderungsbescheid von 11. Dezember 1992 - der Einspruch der Kläger aufgrund der gesetzlichen Regelung des Art. 97 § 18a Abs. 1 EGAO mit der Veröffentlichung des Tenors im Bundesgesetzblatt - hier BGBl I 1994, 404 - als zurückgewiesen gegolten.
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