Gesetzgebung
   BGBl. I 1994 S. 2088   

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BGBl. I 1994 S. 2088 (https://dejure.org/1994,23098)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil I Nr. 54, ausgegeben am 16.08.1994, Seite 2088
  • Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten (DiätAss-APrV)
  • vom 01.08.1994

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 26/99 R

    Beeinträchtigung der Berufsfreiheit von Diätassistenten

    Ergänzend ist diesen Erkenntnissen durch die Neufassung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten vom 1. August 1994 (BGBl I 2088) Rechnung getragen worden.
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2007 - 8 LB 212/05

    Anspruch eines eingebürgerten und im Bundesgebiet tätigen Arztes auf Gewährung

    In den maßgeblichen Prüfungsordnungen, etwa nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 a) der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten (vom 6. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3786), geändert am 23. März 2005 (BGBl. I S. 931)) und § 3 Abs. 1 Nr. 3 a) der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistenten (vom 1. August 1994 (BGBl. I S. 2088), geändert am 23. März 2005 (BGBl. I S. 931)), wird ebenfalls lediglich die Beteiligung eines Arztes an der staatlichen Abschlussprüfung vorgeschrieben, der auch als Lehrkraft an der Schule tätig gewesen sein soll.
  • LSG Sachsen, 21.03.2014 - L 1 KR 179/09

    Krankenversicherung - abhängige Beschäftigung; Berufsfachschule; Dozent;

    Hinsichtlich der bundesrechtlich geregelten Ausbildung in der Diätassistenz sind insbesondere das Gesetz über den Beruf der Diätassistentin und des Diätassistenten (DiätAssG) vom 8. März 1994 (BGBl. I S. 446), die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten (DiätAssPrV) vom 1. August 1994 (BGBl. I S. 2088), die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Berufsfachschule im Freistaat Sachsen (Schulordnung Berufsfachschule - BFSO) vom 14. Mai 2007 (Sächs. GVBl. 2007 S. 359) in der jeweils geltenden Fassung und der von diesem erlassene Lehrplan von Bedeutung.
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