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   BGBl. I 1994 S. 2605   

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BGBl. I 1994 S. 2605 (https://dejure.org/1994,22658)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil I Nr. 65, ausgegeben am 30.09.1994, Seite 2605
  • Fünftes Gesetz zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung
  • vom 22.09.1994

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 20.09.2018 - 2 A 9.17

    Analogie; Ausnahmen; Beamter; Berufliches Rehabilitierungsgesetz;

    Die hiernach maßgebliche Vorgängerregelung der Bundeshaushaltsordnung vom 19. August 1969 (BGBl. I S. 1284) in der Fassung der Änderung durch Art. 1 Nr. 8 des Fünften Gesetzes zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung vom 22. September 1994 (BGBl. I S. 2605) - nachfolgend: § 48 BHO 1994 - bestimmte (lediglich), dass Einstellung und Versetzung von Beamten in den Bundesdienst der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen bedurften, wenn der Bewerber ein vom Bundesministerium der Finanzen allgemein festzusetzendes Lebensalter überschritten hat.
  • BVerwG, 27.04.2016 - 5 KSt 1.16

    Gerichtskosten; formelle Rechtmäßigkeit der Kostenrechnung

    Soweit der Antragsteller schließlich geltend macht, dass die Vollstreckung der Gerichtskosten für ihn eine besondere Härte bedeute, könnte dies als Antrag auf Erlass, Niederschlagung oder Stundung der Gerichtskosten (vgl. § 59 Abs. 1 der Bundeshaushaltsordnung i.d.F. des Art. 1 Nr. 8 des Gesetzes vom 22. September 1994, BGBl. I S. 2605) zu werten sein.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.1997 - 25 A 5224/95

    Verletzung der behördlichen Beratungs- bzw. Auskunftspflicht; Haushaltsrechtliche

    Dieses Ergebnis kann der Kläger nicht durch einen Verweis auf § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BHO vom 19. August 1969, BGBl. I 1284, in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 22. September 1994, BGBl. I 2605, vermeiden.
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